{"id":3923,"date":"2023-10-21T10:18:33","date_gmt":"2023-10-21T09:18:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brennecke.org\/?p=3923"},"modified":"2023-10-21T10:18:33","modified_gmt":"2023-10-21T09:18:33","slug":"unser-fragwuerdiges-staatsverstaendnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennecke.org\/?p=3923","title":{"rendered":"Unser fragw\u00fcrdiges Staatsverst\u00e4ndnis"},"content":{"rendered":"\n<p>Werte Leserinnen und Leser,<\/p>\n<p>anl\u00e4sslich des Terrorangriffs der Hamas auf israelische B\u00fcrger und seiner Folgen f\u00fchren wir gerade eine Debatte \u00fcber Asyl- und Strafrecht. Es geht dabei um die Frage, wer in Deutschland weswegen demonstrieren darf und was auf Demonstrationen erlaubt ist. Es geht dabei auch um die Frage, ob durch Fl\u00fcchtende oder Asylsuchende Antisemitismus importiert wird &#8211; und wie man das verhindern kann.<\/p>\n<p>Zuallerst: Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Der Staat wird hierzulande durch die &#8222;Grungesetz&#8220; genannte Verfassung eingehegt. Dort ist beschrieben, welche Grundrechte die B\u00fcrger gegen\u00fcber dem Staat haben. es ist dort auch grunds\u00e4tzlich beschrieben, welche Staatsform Deutschland hat. Hinzuf\u00fcgen kann man noch die Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, die sich in einzelnen Artikeln widerspiegelt, aber an einigen Stellen noch \u00fcber das GG hinausgeht. Sie gilt seit 2009.<\/p>\n<p>Und hier beginnt oftmals schon das erste Missverst\u00e4ndnis. Das GG definiert nicht, wie von vielen falsch gesehen, Regeln f\u00fcr das Zusammenleben der Menschen untereinander. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erlaubt es sogar den B\u00fcrgern, das GG oder Teile davon abzulehnen. W\u00e4re es nicht so, dann m\u00fcssten bereits heute die Reichsb\u00fcrger sowie viele NPD- und AfD-Mitglieder in Haft sitzen. Es ist aber gerade das Merkmal eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, dass er seinen B\u00fcrgern keine staatstragenden Meinungen abverlangt. Artikel 1.2 ist sehr deutlich: &#8222;Die nachfolgenden Grundrechte binden<em> Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung<\/em> als unmittelbar geltendes Recht.&#8220; Dort steht nichts vom einzelnen B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Da das GG an vielen Stellen entweder explizit auf Gesetze verweiset, die &#8222;N\u00e4heres&#8220; regeln oder aber insgesamt vage bleibt darin, wie die Grundrechte tats\u00e4chlich zu handhaben sind, gibt es Gesetzb\u00fccher, die das \u00fcbernehmen. Was verboten ist und wie bestraft wird, regelt das Strafgesetzbuch. F\u00fcr den Umgang miteinander gibt es zus\u00e4tzliche Gesetze, beispielsweise das Antidiskriminierungsgesetz, das letztlich eine Auspr\u00e4gung einiger Grundrechte ist.<\/p>\n<p>Un nun geht es darum, was auf Demos gesagt werden darf oder verboten ist. Fangen wir einmal mit dem Antisemitismus an. Es ist in Deutschland nicht verboten, Antisemit zu sein &#8211; auch wenn diese Einstellung uns nicht gef\u00e4llt. Man darf sogar so ziemlich jede Meinung haben. Schwierig wird es, wenn man sie nach au\u00dfen vertreten will. Sobald die \u00d6ffentlichkeit im Spiel ist, kommt auch das StGB ins Spiel, vor allem der Paragraph 140.<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>\u00a7 140 Belohnung und Billigung von Straftaten<br \/><\/em>Wer eine der in \u00a7 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in \u00a7 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten (\u2026)<br \/>&#8218;1) belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist oder<br \/>2) in einer Weise, die geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren, \u00f6ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (\u00a7 11 Absatz 3) billigt,<br \/>wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\u00a0<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Straftaten sind auf Demos selbstverst\u00e4ndlich genauso verboten wie im sonstigen Leben auch. Es gibt sogar einige weitere Einschr\u00e4nkungen, die bekannteste d\u00fcrfte das &#8222;Vermummungsverbot&#8220; sein. Demos m\u00fcssen in Deutschland gew\u00f6hnlich angemeldet werden (Spontandemos aufgrund aktueller Ereignisse sind erlaubt), sie k\u00f6nnen aber verboten werden, wenn die \u00f6ffentliche Sicherheit nicht garantiert werden kann oder gef\u00e4hrdet ist. Wenn also erwartbar auf einer Demo Strattaten begangen werden k\u00f6nnten, kann dies Anlass f\u00fcr ein Verbot sein. Wir erinnern uns: im ersten Coronajahr wurden Demos untersagt, weil die Teilnehmer erwartbar gegen die gesetzlichen Corona-Regeln versto\u00dfen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Im aktuellen Fall geht es nun darum, welche \u00c4u\u00dferungen auf pal\u00e4stinensischen Demos in Deutschland get\u00e4togt werden d\u00fcrfen. Und da wird es nun kompliziert, denn es ist einerseits bisher juristisch (noch) nicht definiert, welche Parolen nun genau schon eine &#8222;Billigung von Straftaten&#8220;, also des Terrors der Hamas, sind und welche eher allgemeine politische und damit erlaubt \u00c4u\u00dferungen darstellen.<\/p>\n<p>Der fr\u00fchere BGH-Richter Dr. Thomas Fischer hat dazu einen ausgezeichneten Kommentar ver\u00f6ffentlich, auf den ich <a href=\"_wp_link_placeholder\" data-wplink-edit=\"true\">hier verweisen<\/a> m\u00f6chte. Ich fasse die wichtigsten Punkte einmal zusammen:<\/p>\n<blockquote>\n<p>1. Das Bejubeln von konkreten bzw. von hinreichend konkretisierbaren T\u00f6tungsdelikten der &#8222;Hamas&#8220;-Miliz in Israel ist nach \u00a7 140 Nr. 2 StGB strafbar.<br \/>2. Die \u00f6ffentliche Verbreitung der Parole &#8222;from the river to the sea \/ Palestine will be free&#8220; ist im konkreten Bedeutungszusammenhang nach \u00a7 140 Nr. 2 StGB strafbar. Eine Strafbarkeit nach \u00a7 130 Abs. 1 StGB besteht dagegen nicht.<br \/>3. Allgemeine &#8222;Solidarit\u00e4ts&#8220;-Bekundungen mit den politischen, humanit\u00e4ren oder rechtlichen Anliegen &#8222;der Pal\u00e4stinenser&#8220; oder einzelner Gruppen von ihnen sind nicht strafbar, sondern unterfallen Art. 5 Abs. 1 GG. Entsprechende \u00f6ffentliche Demonstrationen sind \u00fcber Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art 2 Abs. 1 GG auch dann gerechtfertigt, wenn die dort vertretenen politischen Positionen einer Mehrheit der (deutschen) Bev\u00f6lkerung abwegig erscheinen. Die pal\u00e4stinensische Flagge ist kein Kennzeichen der Organisation Hamas und daher nicht nach \u00a7 86a StGB strafbar.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>In Bezug auf das Verbot einer Demo kommt erschwerend hinzu, dass das Verbot vorher ausgesprochen werden muss &#8211; die Exekutive also bereits im Vorfeld davon ausgehen muss, dass auf der Demo mit ziemlicher Sicherheit Straftaten begangen werden. Wenn man bedenkt, dass l\u00e4ngst nicht alles strafrechtlich relevant ist, was uns bitter aufst\u00f6\u00dft, dann wird klar, warum die Richter nicht jedes exekutive Verbot abnicken, sondern Demos auch kurzfristig wieder zulassen. Es ist dann Aufgabe der Polizei, bei der Demo auf Einhaltung der Gesetze zu achten.<\/p>\n<p>Nun zum Asylrecht und dem &#8222;importierten&#8220; Antisemitismus. Ja, Fl\u00fcchtende aus arabischen Gebieten haben oftmals ein sehr gefestigtes antisemitisches Weltbild. Das Asylrecht sieht aber keine Gewissenspr\u00fcfung vor &#8211; wir r\u00fchmen uns ja gerade, im Gegensatz zu diktatorischen Staaten eine Freiheit der Meinung zu erlauben. Dass deren Weltbild hier unerw\u00fcnscht ist und nicht zum GG passt, ist offensichtlich.<\/p>\n<p>Nun aber verlangen Politiker von rechts bis links, dass zuk\u00fcnftige Asylbewerber ein Bekenntnis zum GG und auch zum Staate Israel ablegen sollen. Schon das GG-Bekenntnis ist problematisch, siehe oben. Und was bringt es, wenn ein anerkannter Asylbewerber ein belenntnis unterschreibt, es aber gar nicht so meint? Das achte Gebot der Bibel ist das wohl am h\u00e4ufigsten \u00fcbertretene&#8230;<\/p>\n<p>Also muss man erzieherische Ma\u00dfnahmen anwenden, um dieses Weltbild zu \u00e4ndern. Was m\u00f6glich w\u00e4re: bspw. ein mehrw\u00f6chiger Staatskunde-Unterricht, in dem den Asylsuchenden unser Staatswesen und seine Regeln im Miteinander beigebracht werden &#8211; gern auch in deren Muttersprache, um maximales Sprachverst\u00e4ndnis zu erzielen. Das garantiert keine Weltbild\u00e4nderung &#8211; aber bisher wurde es nicht einmal versucht, denn ein solcher Unterricht kostet, anders als populistische Politikerforderungen, viel Geld. Und wo dem Asylbewerber bereits eine Basis-Zahnbehandlung geneidet wird, sind kaum Milliarden f\u00fcr ein Schulungsprogramm zu erwarten. Aber es w\u00e4re auch eine Gelegenheit, den neu Hinzugekommenen zu erkl\u00e4ren, dass sie hier kaum heimisch werden, wenn sie die Grundregeln nicht beachten.<\/p>\n<p>Viel gr\u00f6\u00dfer als das Problem mit dem Antisemitismus <em>der neu Hinzukommenden<\/em> ist aber dasjenige <em>der bereits Ans\u00e4ssigen<\/em>. Damit sind einerseits Familien arabischer Abstammung gemeint, die nach wie vor antisemitisch eingestellt sind. Andererseits sind damit aber auch jene Deutschen gemeint, die ein geschlossen rechtsradikales Weltbild haben &#8211; davon gibt es leider viel zu viele. Und leider w\u00e4chst ihre Zahl, trotz Zugang zu freien Medien und mindestens einem Schulwissen \u00fcber die Shoah.<\/p>\n<p>Ganz zuletzt eine Anmerkung: Fachliche Kritik an der Politik der israelischen Regierung ist kein Antisemitismus. Dass dort nach wie vor ein Ministerpr\u00e4sident regiert, gegen den offen und wohl auch berechtigt wegen Korruption ermittelt wird, ist in meinen Augen eine Schande.<\/p>\n<p>Es gr\u00fc\u00dft herzlich,<\/p>\n<p>Ihr JeanLuc7<\/p>\n<blockquote>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>\u00a0<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_3923 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_3923')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_3923').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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