Auf eine Wette, Frau Krogmann und Herr Dörmann!

Gestern wurde mit 389 Stimmen von SPD und CDU/CSU das Zugangserschwernisgesetz verabschiedet. Die beiden Fraktionen übten dabei Disziplin und stimmten geschlossen für das Gesetz. Einzig der SPD-Abgeordnete Tauss stimmte dagegen.

Frau Krogmann sagte in der vorausgehenden Debatte, der „Damm“ für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Von Herrn Dörmann hörten wir, gegen eine Ausdehnung der Sperren seien mehrere Hürden aufgebaut worden. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut.

Unabhängig davon, dass Sie einige (auch meiner) Vorbehalte in das Gesetz aufgenommen haben,  haben Sie erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz verabschiedet, das die Gewaltenteilung, einer der Pfeiler einer rechtsstaatlichen Demokratie, missachtet. Denn nach wie vor trifft das Bundeskriminalamt, eine Polizeibehörde, die folglich der Exekutive zuzuordnen ist, ohne richterlichen Vorbehalt Entscheidungen darüber, welche Webseiten in Deutschland zu sehen sind und welche nicht. Erst nachträglich soll ein unabhängiges, vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufenes Gremium darüber entscheiden, ob die Sperren zulässig sind. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat daher schon einmal seine Kompetenz für diese Aufgabe negiert.

Ich möchte die Kompetenz der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Frage von Web-Sperren nicht in Frage stellen. Hierzu sind genügend gute Artikel geschrieben worden, zuletzt in der ZEIT online. Jedoch ist auch Naivität kein guter Berater der Legislative.

Ich möchte Ihnen einmal aufzeigen, wie Ihre Dämme brechen können. Das Landgericht Hamburg, durchaus bekannt für seine umstrittenen Urteile im Bereich des Urheberrechts, hat in seiner Entscheidung vom 12. November 2008 vordergründig die Wirkungslosigkeit von DNS-Sperren bestätigt. Das klingt ermutigend, das Urteil weist allerdings in eine ganz andere Richtung: Es wird dort explizit bestätigt, dass Provider sehr wohl in die Pflicht der Sperrung genommen werden dürfen. Allerdings dürfen sie nicht dazu gezwungen werden, wegen der vom Rechteinhaber verlangten Sperre eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Außerdem müsse mit härteren Mitteln gesperrt werden; DNS-Sperren sah das LG aus eigener Erfahrung als unwirksam an.

Seit gestern ist die Infrastruktur gesetzlich beschlossen. Das Gesetz legt sich auch nicht auf DNS-Sperren fest, sondern erlaubt auch härtere Maßnahmen auf IP-Basis, was letztlich eine echte Filterung des Datenverkehrs beim Provider bedeutet.

Ich weiß, das ist alles sehr technisch. Daher zitiere ich aus dem Originalurteil:

„Wenn die Antragsgegnerin ihren Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, dann führt das nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge auch zum Aufruf und Download rechtswidriger Inhalte aus dem Internet wie den streitgegenständlichen Filmen. Das begründet die erforderliche Adäquanz der Kausalität des Dienstes der Antragsgegnerin für die Vervielfältigungshandlungen ihrer Kunden.“

Oder anders gesagt, für alle Nichtjuristen: Nach der Rechtsprechung des LG Hamburg besteht nun kein Grund mehr, Sperren gegen Webseiten abzulehnen, wenn deren Inhalte zum Download rechtlich geschützter Daten führen.

Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Da ich – wie dargestellt und durchaus durch Aussagen Ihrer Kollegen begründbar (hier und hier) – anderer Meinung als Sie bin, möchte ich Ihnen eine kleine Wette anbieten, sagen wir, um ein Bier oder ein Glas Wein hier in Berlin: Ich wette, dass es keine zwei Jahre dauert, bis der von Ihnen beschriebene Damm gebrochen ist und entweder ein deutsches Gericht oder ein weiteres Gesetz weitere, nicht der Kinderpornographie zuzurechnende Webseiten sperren lässt.

Ich hoffe inständig, dass – sollten Sie die Wette annehmen – ich derjenige bin, der die Biere zahlen muss. Falls Ihnen ein anderes Getränk lieber ist, bin ich dafür offen und würde mich wirklich freuen, wenn Sie annehmen.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Dr. Martina Krogmann ist eine deutsche Politikerin (CDU). Seit 1998 ist Martina Krogmann Mitglied des Deutschen Bundestages und gehört seitdem dem Wirtschaftsausschuss an. 1999 wurde sie Internet-Beauftragte, 2002 Sprecherin für Neue Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit dem 29. November 2005 ist sie Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion. Martina Krogmann ist mit dem Journalisten Alfred Draxler, dem stellvertretender Chefredakteur der BILD-Zeitung, verheiratet.

Martin Dörmann ist ein deutscher Politiker (SPD). Seit 2002 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages und hier seit Oktober 2007 stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion. Dem Fraktionsvorstand gehört er seit Dezember 2005 an.

(Quelle: wikipedia.de)

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1 Antwort zu Auf eine Wette, Frau Krogmann und Herr Dörmann!

  1. admin sagt:

    Frau Krogmann hat mir am 25. Juni (auf eine verkürzte Version des vorausgegangenen Briefes) folgendes geantwortet:

    Sehr geehrter Herr Brennecke,
    gerne beantworte ich Ihre Frage!
    Ihre Zitate geben nicht genau den Inhalt meiner Rede wieder (war mir aber wichtig). Den exakten Wortlaut finden Sie auf meiner Homepage http://www.martina-krogmann.de.
    Zu Ihrer Frage: Die Forderungen des Kollegen Strobl (Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble) sind mir bekannt. Mir ist auch bekannt, dass viele meiner Kollegen aus dem Innenausschuss diese Position teilen (auch Herr Wiefelspütz/SPD). Dass es sich dabei um Einzelmeinungen handelt, können Sie daran erkennen, dass diese Forderung in unserem Regierungsprogramm nicht mehr enthalten ist!!!!
    Ich halte alleine die Absicht zu versuchen, nun alle möglichen Inhalte aus dem Netz mittels Sperren blockieren zu wollen, für absurd (siehe meine Rede)! Über die Pressemitteilung, die kurz nach meiner Rede wieder erschien, habe ich mich sehr geärgert! Es bleibt bei meiner Postion als Mehrheitsmeinung der CDU.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martina Krogmann

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