Sachsens rechts schaffende Justiz

Werte Leserinnen und Leser,

Vor mittlerweise fast fünf Jahren gelang es einem Bündnis aufrechter Demokraten erstmals, gegen die Nazi-Demonstrationen vorzugehen, die bis dahin jedes Jahr durch die Dresdner Innenstadt gezogen waren, um an die Bombardierung Dresdens durch die Amerikaner zu erinnern. Eine Gegendemonstration hinderte die Nazis wirksam daran, ihre Parolen in der Innenstadt zu verbreiten, so dass sie unverrichteter Dinge abzogen und in den Folgejahren der Dresdner Aufmarsch seine Anziehungskraft deutlich einbüßte.

Ein Sieg der Demokratie? Sicherlich. Wenn es zu Beginn der 30er Jahre genügend Demokraten gegeben hätte, die solche Aufmärsche organisiert hätten, wäre uns möglicherweise viel Elend, Leid und Tod erspart geblieben.

Aber damit auch der letzte merkt, dass dies kein Film mit glücklichem Ende, sondern die Wirklichkeit ist, hat man die sächsische Justiz erschaffen. Die fand die Störung einer angemeldeten und genehmigten Demonstration nämlich gar nicht witzig, selbst wenn deren Anmelder, die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) als rechtsextremer Vertriebenenverband eingestuft wird.

Man begann daher b ereits im Vorfeld, Maßnahmen gegen die Gegendomstration zu ergreifen. So wurde eine Funkzellenüberwachung organisiert, die zu Hunderttausenden potenziell Verdächtiger führte. Man organisierte Polizeieinheiten, um die rechtsextreme Demo zu sichern und knüppelte auf die Demokraten ein. Und man begann gleich nach dem Ende mit einer Strafverfolgung der Teilnehmer der Gegendemonstration.

Nun ist das Demonstrationsrecht eine Grundrecht, das man nicht beliebig erteilen darf. Demos können verboten werden, aber nicht aus politischen Gründen. Und wenn die Nazis demonstrieren wollen, dann dürfen sie das zunächst einmal. Schon hier hätte man aber eingreifen können und die Nazi-Demo verhindern, weil man Ausschreitungen befürchtete. So manche linke Demo wurde aus genau diesen Gründen bereits untersagt.

In Dresden entschied man sich aber, die aufrechten Nazis gegen die Demokraten-Koalition zu schützen. Und so wurden reihenweise Verfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, beispielsweise gegen den Jenaer Pfarrer König, dem man unterstellen wollte, aktiv zur Gewalt gegen die Polizei aufgerufen zu haben. Das Verfahren endete erst, nachdem durch Videomaterial zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass die Aussagen der Polizisten von erheblichem Realitätsverlust zeugten.

Eines der letzten Verfahren wurde jetzt wieder aufgenommen: das gegen den neuen Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow. Der Antrag zur Aufhebung seiner Immunität wurde nur wenige Tage vor seiner Wahl zum MP abgeschickt. Hintergrund ist, dass das Verfahren gegen ihn wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, Sachsen aber nicht seine Anwaltskosten tragen wollte. Aufgrund seines Einspruchs wurde nun die Einstellung kassiert, das Verfahren wieder aufgenommen.

Zur Erinnerung: „Landfriedensbruch erfordert die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.“ So steht es auf wikipedia. Das ist eine präzise und exakte Beschreibung für das, was die sächsische Justiz tut.

Wer Demokraten verfolgt, aber Nazis laufen lässt, schützt diesen Staat und seine Bürger nicht. Eine Justiz mit blindem rechten Auge braucht niemand.

Es grüßt herzlich,

Ihr JL7

P.S: Die von der Dresdner Polizei eingesetzte Funkzellenortung zur Feststellung der Personalien aller Demo-Teilnehmer wurde vom Amtsgericht Dresden als „verhältnismäßig“ eingestuft. Eine Krähe kratzt der anderen eben kein Auge aus.

 

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