Akropolis, adieu!

Werte Leserinnen und Leser,

wissen Sie, was Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Boney M und die Technoband U96 gemeinsam haben? Ihre Musik darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht mehr auf Youtube zu sehen sein. Das kennen Sie sicher bereits – „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ Seit heute aber ist es gerichtlich festgestellt – Youtube gilt als sogenannter „Störer“ und muss alle neu hochgeladenen Videos darauf überprüfen, ob sie Musik von Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Boney M oder U96 enthalten – eine Erweiterung der Liste ist zu erwarten.

Was nun, liebe Rechteverwerter? Ich hätte da ein paar Vorschläge:

  • Schaut Euch eure Sachen einfach nur noch selbst an, am besten tief im Keller hinter Schloss und Riegel. (OK, das ist de facto mit dem Youtube-Urteil Realität).
  • Etabliert eine Polizeitruppe, die das öffentliche Singen von Liedern aus Eurem Repertoire zielsicher unterbindet. (Oha, das gibt’s ja auch schon und sogar für Kindergärten)
  • Sperrt alle Leute ein, die Eure Rechte verletzen, am besten dauerhaft. (Die Technologie für die nötigen Beweise könnt Ihr beim Staat bekommen – Vorratsdatenspeicherung heißt das.)

Klar, so funktioniert es nicht. Aber warum führen die Rechteverwerter diesen Kampf gegen Windmühlen trotz des literarischen Vorbilds nach wie vor mit solcher Vehemenz, anstatt auf zeitgerechte und moderne Modelle zu setzen, die andernorts bereits mit Erfolg eingesetzt werden?

Hier kommt eine kleine Auswahl:

  • Die Kultur-Flatrate, laut Dieter Gorny angeblich der Beginn vom Untergang des Abendlands, ist nichts anderes als die GEZ, die Verwertungsabgabe auf Drucker und Kopierer sowie Leer-CDs und das von den Zeitungsverlegern vehement eingeforderte Leistungsschutzrecht. Bei all diesen Modellen zahlt man, egal ob man ARD schaut, kopiert oder Zeitung liest oder eben nicht.
    Dabei zahlt man einmal einen Betrag pro Monat – beispielsweise 20€ – und darf dann Musik aus Tauschbörsen laden und auf dem Schulhof tauschen. Mit anderen Worten: mit der Kulturflatrate kaufen wir unsere Jugendlichen frei, denn die haben vielfach gar kein Unrechtsbewusstsein beim Downloaden und werden auch keines mehr entwickeln.
    Sicher – die Erarbeitung des Verteilungsschlüssels ist eine spannende Aufgabe, aber offenbar ist das Problem bei der Einnahmen aus den Verkäufen von Leer-CDs und Leer-DVDs bereits gelöst. Österreich hat sogar bereits Verwertungsabgaben für Festplatten beschlossen.
  • Das Fair-Use-Prinzip wird in den USA genutzt, um zu verhindern, dass beispielsweise Nutzer kriminalisiert werden, die ein Video hochladen, auf dem das hauseigene Baby zu einem bestimmten Musikstück tanzt – beides gehört nun mal zusammen, niemandem fiele ein, die Musik nachträglich durch Copyright-freie Varianten auszutauschen. Hierzulande muss Youtube nach dem aktuellen Urteil hingegen auch solche Fälle sperren.
  • Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Songs für 1,29 € im iTunes Store sind ebenso wenig angemessen wie eBooks, die wegen einer angeblichen Buchpreisbindung ähnlich viel kosten müssen wie ihre gedruckten Pendants.
  • Bezahl-Dienste zu erwähnen, mag in diesem Kontext albern klingen. Jedoch beklagen die Rechteinhaber und die Zeitungen einerseits eine Kostenlos-Kultur, die sie andererseits selbst geschaffen haben. Spiegel, Zeit, Süddeutsche: es ist toll, dass Ihr Eure Inhalte kostenlos ins Netz stellt und auf hohe Klickraten und Werbeeinnahmen hofft. Die Vorwürfe Eurer Autoren sind aber berechtigt: deren Leistung muss bezahlt werden. Werdet kreativ und bietet passende Leistungen an, am besten familiengerecht, so dass man die Online-Versionen genauso teilen kann wie das gedruckte Blatt oder Buch.
  • Nicht zuletzt ist die Nutzungserlaubnis ein ewiges Drama, das dringend einer Liberalisierung bedarf. Kein Kunde kauft denselben Content mehrfach für unterschiedliche Geräte – oder aber er fühlt sich abgezockt. Dann lernt man schnell, krumme Wege zu gehen, wenn das gekaufte Video auf dem heimischen Streaming-Gerät nicht laufen will. In dieselbe Kategorie gehören künstliche Kopierschutz-Beschränkungen, mit denen nur zwei Dingen erreicht werden: Zahlen Kunden werden verärgert, weil sie vor einem schwarzen Bildschirm oder einer stummen Stereoanlage sitzen; nicht-zahlende entwickeln mehr Kreativität beim Lösen der künstlichen Sperren. Weg mit diesen Sperren!

Nun sind die Kreativen und ihre Rechteverwerter am Zug. Sie sollen bekommen, was sie verdienen.

Oder aber wir schließen Youtube Deutschland einfach komplett. Hübsche Videos gibt’s bestimmt auch in der ZDF-Mediathek.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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