Nachtrag: Weiterhin Abmahnwahn

Werte Leserinnen und Leser,

ich muss meinen letzten Artikel korrigieren. Die CDU hat nicht nur Herrn Krings, sondern auch den Kulturstaatsminister Bernd Neumann in den Kampf gegen Kinder und Jugendliche auf dem Schulhof Raubkopierer und Urheberrechtsverbrecher geschickt. Dieser hat nun mit einem Veto den bereits von Krings abgeschwächten Entwurf zur Eindämmung des Abmahnwahns gestoppt und will ihn weiter verwässern – natürlich zugunsten der Abmahnindustrie Rechteinhaber. Er will das folgende:

  • Jedem irgendwann einmal abgemahnte soll der Kostendeckel von 1000€ Streitwert (ca 150€ Abmahnkosten) verwehrt werden. Das ist schon technisch kaum zu leisten, da bisher keine zentrale Datenbasis für das Abmahnwesen existiert. Aber vielleicht will Neumann uns eine solche bescheren?
  • „Insbesondere nach der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen“ soll ein Gericht zukünftig beurteilen, ob der Deckel überhaupt berechtigt sei. Das Gericht soll einen höheren Streitwert festlegen, wenn der Deckel „unangemessen“ erscheint. Na prima, bei solch vagen Gesetzesfestlegungen dürfte „unangemessen“ zukünftig zum Standard-Wortschatz der Abmahner gehören.
  • Für zu Unrecht Abgemahnte gibt’s auch keine Gnade – und keinen Schadenersatz – mehr, denn: „Soweit die Abmahnung zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs erkennbar unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.“ Wie will man denn so etwas feststellen?

Bernd Neumann ist schon früher nicht durch Reformfreude beim Urheberrecht aufgefallen. Er hat die Schutzfrist für Musik auf 70 Jahre verlängern lassen und hat seine zweifelhaften Ansichten zuungunsten der Verbraucher in einem Thesenpapier dargelegt. Neu war mir jedoch, dass so ein Kulturstaatsminister ein Vetorecht bei Gesetzesentwürfen des Bundeskabinetts hat. Ich dachte zudem, Klientelpolitik wäre eher Sache der FDP.

Man lernt eben nie aus.

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

 

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