Sehr geehrte Verantwortliche bei den Verlagen für das Leistungsschutzrecht,
Am 1. März 2013 hat der Bundestag das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (LSR) beschlossen. Während der vorangegangenen Diskussion wurde mehrfach erwähnt, dass aufgrund der fehlenden Erläuterung, was nun „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind, möglicherweise gerade Blogger betroffen sein könnten und sich der Gefahr von Abmahnungen aussetzen könnten.
Ich betreibe den Blog „53cent.de“, in dem ich pro Monat ein paar Artikel zum aktuellen Tagesgeschehen einstelle. Dazu kommen spezielle Seiten, die sich mit Computern und Elektronik befassen; diese sind in Bezug auf das LSR unbedenklich, da sie keine Links zu und Zitate von Presseveröffentlichungen enthalten. Das Blog ist werbefrei, enthält also keine Banner und verzichtet auf jede Art der Refinanzierung.
Da das LSR keine Verwertungsgesellschaft vorsieht, stellt sich für mich nun die Frage, wer meine Ansprechpartner sind – daher wende ich mich mit meinen Fragen zunächst an Sie:
- Bisher verwende ich gemäß den Vorgaben des Urheberrechts die Zitatform (… „Zitat“ …) und verweise mit einem Link auf Ihre zugehörige Seite. Längere Passagen verwende ich nicht – falls doch, hole ich mir im Einzelfall eine Genehmigung ein. Was ist zukünftig zusätzlich zu beachten, wenn ich aus einem Online-Artikel Ihrer Zeitung zitieren möchte?
- Bitte teilen Sie mir mit, welche Länge die auf Ihre Inhalte weisenden „kleinste[n] Textausschnitte“ haben dürfen.
- Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass bereits der Link-Name (beispielsweise „www.xxx/Bundestag_stimmt_fuer_Leistungsschutzrecht_Opposition_kuendigt_Ablehnung_im_Bundesrat_an.htm) sofern er eine gewisse Länge überschreitet, einen Anlass für Abmahnungen geben kann. Werden Sie sicherstellen, dass ausführliche Beschreibungen wie im Beispiel vermieden werden?
- Nun zu den Kosten: Ich bitte Sie um eine Zusendung einer Kostentabelle oder einer Lizenzvereinbarung für die Nutzung Ihrer Online-Presseerzeugnisse. Falls mein Blog aufgrund des nicht gewerblichen Betriebs vom LSR Ihrerseits nicht erfasst wird, bitte ich um eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung. Um Abmahnungen vorzugreifen, würde ich eine solche Bescheinigung natürlich Im Bildformat auf meinem Blog online stellen.
Bis zur Klärung der oben genannten Fragen werde ich auf Zitate, Linksetzungen u.ä. verzichten und meine Themen so wählen, dass keine Berührungspunkte mit Online-Artikeln Ihrer Zeitschriften bestehen. Ich freue mich daher sehr über eine rasche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr JeanLuc7
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Dieser Artikel wurde in Briefform versendet an den „Verantwortlichen Bereich für das Leistungsschutzrecht“ von
- Hubert Burda Media Holding KG
- Bild digital GmbH & Co KG
- Süddeutscher Verlag
- Spiegel Online GmbH
- ZEIT Online GmbH
- Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Ich werde über die Antworten berichten.