Das Kopftuchversprechen

Werte Leserinnen und Leser,

die Generalanwältin vor dem Gerichtshof der EU, Juliane Kokott, hat gestern eine Empfehlung zu einem ausstehenden Urteil abgegeben: private Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuches in Zukunft möglicherweise untersagen, wenn wichtige Gründe dagegen stehen. Solche wichtigen Gründe können eine einheitliche Kleiderordnung sein, aber auch das Unterlassen religiöser Bekenntnisse während der Arbeit, wenn sie den Betriebsfrieden stören. Bisher galt, dass zwar öffentliche Arbeitgeber eine Neutralitätspflicht haben und daher das Tragen eines Kopftuchs, eines Kreuzes oder anderer sichtbarer religiöser Bekenntnisse untersagen können. Private Arbeitgeber hatten hingegen der Religionsfreiheit einen größeren Raum einzuräumen und daher Kopftücher gewöhnlich zu akzeptieren.

Ich interpretiere „Religionsfreiheit“ gerne als „frei von Religion“ und möchte daher im öffentlichen Raum möglichst nicht von religiösen Bekenntnissen belästigt werden. Ich störe mich auch an den still feilgeboteten Schriften der Zeugen Jehovas, die seit der Flüchtlingskrise wieder vermehrt auf den Straßen (und auch im Berliner Hauptbahnhof) zu sehen sind und offenbar auf verirrte Muslimseelen hoffen. Der Leipziger Katholikentag – immerhin mit einer Million Euro aus dem stets klammen Beutel der Stadt Leipzig unterstützt – fand nicht den erwarteten Zuspruch. Bei nur 5% Katholiken in Leipzig und insgesamt weniger als einem Viertel der Bevölkerung, das dort noch Mitglied der christlichen Kirchen ist, ist das kein Wunder. Aber es zeigt, dass Religion in der Öffentlichkeit ohnehin keinen großen Rückhalt hat.

Der Kopftuchstreit beschäftigt uns nun aber schon seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Resultaten. Denn das Kopftuch wird einerseits als religiöses Merkmal identifiziert, das Frauen eine Kleiderordnung aufzwingt. Andererseits führt ein Kopftuchverbot bei den Religiösen dazu, dass ihnen – wenn sie es denn damit ernst meinen – bestimmte Berufe bzw. Stellen versagt bleiben. Man diskrimiere die Frauen, lautet das Argument der Kopftuchbefürworter.

Der Diskurs geht aber an der Sache vorbei. Wer im Jahr 2016 mit all unserem Wissen um Physik, Biologie und Chemie, aber auch um Umweltverschmutzung, politische Kontroversen, Terror, Kriege und Völkermorde immer noch an wohlmeinende Götter glaubt, hat nicht begriffen, in welcher Welt wir leben. Wenn wir wirklich etwas gegen religiös motivierten Tugendterror tun wollen, dann müssen wir ihm die Unterstützung entziehen. Wenn die religiös Unterdrückten nicht mehr für bare Münze nehmen, was ihnen ihre Unterdrücker einflüstern, würden Debatten wie die um das Kopftuch schnell enden.

Das Heilsversprechen der Religionen besteht für gewöhnlich darin, den Gläubigen ein schönes Weiterleben nach dem Tode zu versprechen, sei es im Himmel vereint mit den Liebsten oder in ewiger sexueller Verzückung mit 72 Jungfrauen (die dann alsbald keine mehr sein werden). Und damit man sich bereits im richtigen Leben anständig verhält, wurde die Hölle erdacht und der Selbstmord sanktioniert als direkter Weg dorthin – man soll ja auch nicht zu schnell im Himmel ankommen.

Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Waschmittel würde erst dann sauber waschen, wenn Sie tot sind. Oder Sie würden das neu gebaute Haus erst nach Ihrem Tode sehen und beziehen dürfen. Würden Sie dann ersthaft in Erwägung ziehen, für solche Leistungsversprechen zu zahlen? Warum tun es die Religiösen dann für ihre Religion? Denn nichts anderes wird dort versprochen: ein nicht einklagbares Versprechen auf eine unbekannte Zukunft in einem höchstwahrscheinlich nicht existierenden Land, das keiner je lebend sehen wird. Da kann man natürlich viel versprechen – aber wer zwingt die Menschen, einem derart unsinnigen Kontrakt zuzustimmen und sich hernach gesellschaftlich, sexuell und auch im Zusammenleben unterdrücken oder sogar diskriminieren zu lassen?

Man kann sein Leben auf vielfältige Weise leben und dabei ein halbwegs anständiger Mensch bleiben. Es aber „gottgefällig“ zu leben, das scheitert schon daraus, dass die jeweilige religiöse Definition dieses Wortes eben nicht von einem Gott, sondern von Menschen erdacht wurde – Menschen zudem, die vor mehr als tausend Jahren gelebt haben und nun wirklich gar keine Ahnung davon hatten, wie sehr sich ihre Nachfahren die Welt wirklich untertan machen würden und welche Zutaten heute in unserem Essen sind.  Und nach den Ideen und Worten dieser Leute soll man sein Leben ausrichten, bloß weil ihre Romane und Kurzgeschichten ganz im Stile moderner Fantasy nicht nur von Menschen handeln, sondern von Magie und Übermenschen schwafeln?

Zurück zum Kopftuch und den anderen religiösen Symbolen wie Kreuz, Kippa, Ordenstrachten: Ich mag Menschen auf den Straßen und an den Arbeitsplätzen sehen, jedoch keine religiösen Separatisten. Wenn Ihr Spaß daran habt, Euch zu verkleiden, macht das in Euren vier Wänden oder einmal im Jahr zu Karneval.

Es grüßt herzlich,

JL7

 

 

 

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Der Irre vom Bosporus

Werte Leserinnen und Leser,

der türkische Präsident ist derzeit gemäß der Verfassung der Türkei ein politisches Leichtgewicht. Seine verbrieften Rechte sind klein, denn die Regierung führt der Ministerpräsident. Wenn daher nun ein Erdogan-Höriger den Ministerpräsidenten-Posten übernimmt, kann der türkische Präsident zwar in die Politik eingreifen, aber eben immer noch nur über Hinterzimmer, Mittagessen und Klagen vor Gericht. Auf Erdogans Betreiben laufen derzeit mehr als 2000 Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung in der Türkei und zwei weitere in Deutschland.

Erdogan hat diese Schwäche natürlich längst begriffen und arbeitet deshalb an dere Umgestaltung der Türkei in eine Präsidialdemokratie. Nach amerikanischem Vorbild möchte er den Präsidenten wählen lassen, der dann die Regierungsgeschäfte leitet und die Macht ausübt. Weniger nach amerikanischem Vorbild wird er aber die Kontrollfunktionen des Parlaments weitgehend außer Kraft setzen. Was Erdogan dann sagt, ist praktisch Gesetz. Man könnte diese Staatsform auch als „Präsidialdiktatur“ bezeichnen.

Sehen wir die Dinge einmal realistisch: sollte das türkische Parlament heute (Freitag, 20. Mai) der Aufforderung Erdogans folgen und die Immunität für 132 Abgeordnete aufheben, dann stehen seine Chancen zur Neuerrichtung eines türkischen Sultanats nicht schlecht. Denn dann werden Nachwahlen fällig, und seine Partei, die AKP, könnte auf diese Weise die wenigen fehlenden Sitze zur verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit hinzugewinnen. Dann wäre Erdogan praktisch Alleinherrscher.

Was würde sich ändern? Es besteht kaum die Gefahr, dass die Türkei ein islamischer oder gar islamistischer Staat wird. Dazu fehlt der Rückhalt in der Bevölkerung, und auch die AKP ist zu korrupt dafür. Die Türkei würde jedoch einen Personenkult um Erdogan erleben. Und wie wir es aus einer Vielzahl von historischen Größen und weniger Großen kennen, wird sich auch Erdogan im Alter zunehmend erratisch verhalten. Unser Außenminister würde ihm vermutlich weiterhin die Hand schütteln und hierzulange bei seiner Rückkehr ausrufen: „Peace in our time…“.

Weil Erdogan aber bereits jetzt alle Kritiker seiner Politik beseitigt und damit als verfassungsmäßiger Sultanatspräsidentendiktator auch nicht aufhören wird, wird die Türkei nach seinem unvermeidbaren Abgang in eine echte Staatskrise geraten. Wiederum aus der Geschichte kennen wir das Machtvakuum, das entsteht, wenn Alleinherrscher von der Bühne abtreten – dann wird mit allen Mitteln um die Macht gekämpft, und dabei gewinnen gewöhnlich die mit der geringsten Moral. Dann steht die Türkei dort, wo Syrien vor drei Jahren stand – und die weitere Entwicklung dürfte uns allen geläufig sein.

Da dieser Verlauf der Geschichte aber so vorhersehbar ist, ist es jetzt an der Zeit, alles in unserer Macht stehende zu tun, um die Türkei vor diesem Schicksal zu bewahren. Die EU sollte als erstes den Flüchtlingsdeal mit Erdogan kündigen und ihre Probleme mit den syrischen Flüchtlingen selbst lösen. Dann fiele der Hebel weg, den Erdogan derzeit zur Erpressung der EU nutzt, und man könnte weit weniger diplomatisch auftreten, als es Merkel und Steinmeier jetzt tun.

Erdogan mag machtversessen und störrisch sein, aber er ist nicht dumm. Wenn es ihm Vorteile bringt, die Macht besser zu verteilen, wird er entsprechend handeln. Ob das auch noch in zehn Jahren mit einem greisen Erdogan oder gar nach der Machtübernahme durch einen unerfahrenen Emporkömmling gilt, ist äußerst fragwürdig. Noch ist es nicht zu spät. Eines ist aber offensichtlich: mit der diplomatischen Allzweckantwort „Nichteinmischung“ kommen wir nicht weiter.

Es grüßt herzlich

Ihr JL7

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TTIP erfolgreich zum Abschuss bringen…

Werte Leserinnen und Leser,

Greenpeace hat den aktuellen Stand der TTIP-Verhandlungen veröffentlicht. Es zeigt sich, dass die Verhandlungspositionen der USA und der EU weit voneinander abweichen. Es zeigt sich auch, dass eine Übereinkunft offenbar durch Gegengeschäfte erreicht werden soll – gibst Du mir das, gebe ich dir dies. Diese Strategie ist in wirtschaftlichen Verhandlungen durchaus üblich – die besten Kompromisse sind gewöhnlich die, die allen weh tun.

Was aber steht für die EU auf dem Spiel?

  • Die USA möchten endlich genveränderte Lebensmittel auf dem europäischen Markt verkaufen dürfen. Das Handelsdefizit in diesem Bereich von ca 13 Milliarden Euro soll auf Null gesenkt werden. Das bedeutet einerseits, dass die EU weniger Lebensmittel nach USA liefert. Zum anderen bedeutet es, dass europäische Standards verändert werden müssen. Bisher muss in der EU bewiesen werden, dass ein Lebensmittel nicht schädlich ist, damit es verkauft werden darf. In den USA gilt der Grundsatz, dass alles verkauft werden darf, dessen Schädlichkeit (noch) nicht erwiesen ist. In den USA wird es für die Firmen erst dann teuer, wenn der erste Mensch stirbt. In der EU wird es teuer, weil vor der Einführung des Produkts aufwändige Tests gemacht werden sollen. Die USA werden kaum akzeptieren, dass ihre Produkte erst langjährige Tests durchlaufen müssen, denn dann lohnt sich der Markteintritt in die EU nicht mehr. Die USA knüpfen an das Zugeständnis der EU offenbar die Abschaffung für Zölle auf EU-Autos.
  • Die USA möchten private Schiedsgerichte. Die EU-Kommission hat dazu keine eigene Meinung, wurde aber von den Bürgern zum Handeln gezwungen, um nicht vollends das Gesicht zu verlieren. Also verlangte man Schiedsgerichte, die der Justiz unterstehen, weiß aber noch nicht so recht, wie das ausgestaltet aussehen soll. Unser Siggi erklärt, er werde keinem Vertrag zustimmen, in dem private Schiedsgerichte verankert sind. Es ist aber fraglich, ob seine Zustimmung relevant ist, denn TTIP würde auch ohne Zustimmung der EU-Mitgliedsländer vorläufig inkrafttreten. Und es könnte danach erweitert und verändert werden – nicht aber gekündigt, denn es wird explizit als unkündbar angelegt. Nur der Vollständigkeit halber mag erwähnt werden, dass mit privaten Schiedsgerichten eine Paralleljustiz geschaffen würde, die allein von der Wirtschaft, nicht aber von den Bürgern über demokratische Prozesse gesteuert werden könnte.

Nach den TTIP-Leaks beeilten sich unsere Politiker und Wirtschaftsführer mit positiven Bekundungen zu TTIP. Frau Merkel will weiter an ihrer „marktkonformen Demokratie“ arbeiten, Herr Seehofer kann nur in seiner Eigenschaft als „Parteivorsitzender“ vielleicht nicht zustimmen (politisches Gewicht hat er als Ministerpräsident, jedoch nicht als CSU-Parteivorsitzender), und der SPD-TTIP-Cheerleader Gabriel hat sich vorab krank gemeldet. Die Wirtschaft und der gefühlt überwiegende Teil der Presse erklärt uns, dass alle Informationen in den Dokumenten „grundsätzlich“ bereits bekannt seien. Man fragt sich, wozu man dann die Verhandlungsstände derart geheim hält, dass nicht einmal die Abgeordneten untereinander darüber reden durften: Nun, jetzt dürfen sie ganz offiziell.

Es ist offensichtlich, warum die großen Wirtschaftsführer TTIP wollen – es beschert den Großunternehmen mehr Umsatz, insbesondere aber höhere Gewinne. Es bleibt aber unklar, warum unsere Politiker so vehement gegen das Volk und für TTIP kämpfen. Denn ihre Stimmen bekommen sie nicht nur von den Großinvestoren, die die eigentlichen Treiber hinter TTIP sind. Ich mag immer noch nicht daran glauben, dass Geld oder Pöstchen der treibende Faktor sind.

Wenn Merkel, Siggi & Co den Schuss, der durch die Veröffentlichung der Dokumente abgegeben wurde, nicht gehört haben und ihren Kurs weiter verfolgen, werden sie damit die AfD weiter mit Stimmen füttern. Dort hat man sich, ebenso wie die Linke und die Grünen, gegen TTIP ausgesprochen. In der SPD gibt es eine relevante Gruppe, die TTIP in der jetzigen Form ebenfalls ablehnt. Solange dort aber Siggi der Kapitän ist, bleibt das Ja der SPD zu TTIP ebenso bestehen wie deren Bekenntnis zur Vorratsdatenspeicherung.

TTIP stellt einen wesentlichen Umbruch für unsere Gesellschaft dar, auch wenn die Befürworter so tun, als gehe es nur um ein weiteres Handelsabkommen. In einigen Kommentaren liest man, dass nur mit TTIP ein westlich dominierter Wirtschaftsraum geschaffen werden könne, der demokratischen Prinzipien folge. Tatsächlich entsteht aber ein von Großunternehmen und Superreichen dominierter Gesellschaftsraum, in dem die Stimmen der Bürger keine Bedeutung mehr haben. Denn jede Regierung wäre gezwungen, ihre Gesetze zunächst einem Handelsgremium vorzulegen, das die Gesetze auf Vereinbarkeit mit TTIP prüft. In diesem Punkt herrscht übrigens weitgehend Einigkeit zwischen USA und EU. Wie so etwas aussieht, kann man am Beispiel „Griechenland und die Finanzkrise“ gut erkennen. Dort wurde eine linke, bürgernahe Regierung von außen gezwungen, härter gegen die eigene Bevölkerung zu regieren als jede andere zuvor. Und dabei ging es – in TTIP-Maßstäben – lediglich um einen dreistelligen Milliardenbereich.

Liebe Politiker – hört die Signale! Lasst diesen Unsinn! TTIP gehört auf den Müll der Geschichte.

Es grüßt herzlich

Ihr JL7

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Merkels clevere Juristen

Werte Leserinnen und Leser,

man kann über Böhmermanns Satire viel schreiben. Noch viel mehr kann man schreiben über die Realsatire, die sich bis heute in Deutschland und der Türkei abspielt. Wären wir noch im 19. Jahrhundert, würden wahrscheinlich sogar die Kanonen sprechen. Ähnliches kennt man heute nur noch aus Nordkorea, wo der einsame Herrscher mit der schicken Frisur auch ständig beleidigt ist und Raketen ins Meer schießen lässt.

Bleiben wir aber einmal bei Merkel und ihrer aktuellen Entscheidung, ein Verfahren nach §103 StGB zuzulassen. Klar, sie ist vor Erdogan eingeknickt. Denn hätte der den Türken-Flüchtlingsdeal aufgekündigt, dann hätte Merkel im Kabinett und auf der Straße wieder ganz andere Probleme.

In Merkels Kanzleramt müssen aber ein paar clevere Juristen sitzen, denn das, was sie heute vorgestellt hat, ist auf den zweiten Blick ein juristisches Meisterstück, bei dem niemand nass wird – jedenfalls nicht Böhmermann.

Merkel hat nämlich angekündigt, den §103 noch in dieser Legislaturperiode streichen zu lassen. Diese endet irgendwann im Hochsommer 2017. Bis dahin existiert dieser Paragraph nicht mehr. Was nutzt das nun Böhmermann, denn er hat sein Gedicht im April 2016 veröffentlicht?

Hier hilft ein Blick hinter die Kulissen der Justiz. Zunächst einmal sitzt Böhmermann nicht in U-Haft – es laufen also keine Fristen, die eine Staatsanwaltschaft beachten müsste. Damit aber gibt es wichtigere Verfahren – das ist der Grund, warum sich gerade kleine Streitigkeiten gerne einmal länger hinziehen, bis sie verhandelt werden. Und dann ist da noch die Staatsanwaltschaft. Sofern – wovon wir ausgehen sollten – der bearbeitende Staatsanwalt nicht von Erdogan gekauft wurde, wird er es nicht gerade eilig haben mit diesem Verfahren, weil das öffentliche Interesse doch extrem groß sein wird. Er könnte sich daran die Finger ganz erheblich verbrennen, aber kaum Freunde gewinnen.

Nehmen wir also an, das Verfahren beginnt im Juli 2017 kurz vor dem Ende des §103. Dann ist es übliches Vorgehen, eben keine Verurteilung mehr zu erwirken, weil alles andere nach Siegerjustiz aussähe – man hat 1994 auch keine Verfahren nach §175 mehr zum Ende geführt. Das Ergebnis wäre dann wohl eine Einstellung des Verfahrens nach §103.

Nehmen wir aber nun einmal an, der Staatsanwalt würde nur einen Monat länger warten. Dann wäre das Gesetz bereits von gestern, und dafür kennt das Strafgesetzbuch den §2, Absatz 2:

Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

Das mildeste Gesetz wäre in diesem Falle „kein Gesetz“ – und damit würde wiederum die Einstellung des Verfahrens einhergehen.

Letztlich hängt es aber nicht einmal am Staatsanwalt und dessen Terminplan. Denn wenn wir den Rechtsweg betrachten, dann entscheidet die letzte Instanz garantiert erst nach dem ruhmlosen Ende des Schah-Paragraphen.

Man mag also Merkels Entscheidung, das Verfahren nach §103 zuzulassen, für dumm, duckmäuserisch oder gar als Kniefall vor Erdogan werten. Die Entscheidung, gleichzeitig den §103 abzukündigen, war äußerst clever. Und da Merkel eine Physiker-Doktorin ist und daher mit den tiefen Tricks im Recht sicher nicht vertraut, gebührt der Dank für diesen Schachzug wohl ihren Hausjuristen. Clever, Jungs – auch wenn ich Euch wegen Eurer Geheimnistuerei rund um den BND sonst nicht so mag.

Es grüßt herzlich,

Ihr JL7

P.S. Eine Kröte bleibt davon unberührt: Das Verfahren nach §185 StGB wegen persönlicher Beleidigung muss Böhmermann wohl durchlaufen.

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Knallt sie ab!

Werte Leserinnen und Leser,

mindestens die Älteren unter uns wissen, dass Wut im Bauch selten ein guter Ratgeber ist. Und deshalb ist meine Überschrift auch kein guter Ratschlag, selbst wenn angesichts der Ereignisse in Brüssel die Wut über die durchgeknallten Selbstmordattentäter momentan überwiegen mag.

Dennoch stellen sich natürlich einige Fragen bezüglich unserer Einstellung zu Radikalen gleich welcher Farbe und Religion. Wir gehen in Deutschland und den meisten Teilen Europas aus gutem Grund davon aus, dass die grundsätzlichen Rechte und Pflichten in unseren Verfassungen und Gesetzen für alle gelten. Dazu gehören die Religions- und die Meinungsfreiheit. Wir gestatten die Ausübung dieser Rechte sogar Menschen, die unsere Staatsform des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats ablehnen. Dazu zählen die Islamisten, aber auch die Anarchisten der linken Szene, die Reichsbürger und die Nazis von rechts und auch einige Politiker und ihre Wähler – nicht nur, aber vor allem in der AfD.

Es existieren Listen bekannter Gefährder aus der islamistischen Szene. In Deutschland sind das etwa 700, und der Brüsseler Stadtteil Molenbeek gilt sogar als „Islamisten-Hochburg“. Dass der mutmaßliche Terrorist Abdeslam sich monatelang frei bewegen konnte, ist ein Armutszeugnis für die Sicherheitsdienste in Europa. Die bisherigen Attentate zeigen zudem, dass alle Terroristen den Behörden bereits bekannt waren – und man nur die falschen Schlüsse zog oder – wie beim NSU-Skandal in Deutschland – sogar Attentate in Kauf nahm, um die eigenen V-Leute zu schützen.

In Deutschland heißt es, eine lückenlose Überwachung von 700 Personen sei wegen des Personalaufwands unmöglich. Da wir anderseits mit der Vorratsdatenspeicherung 80 Millionen unbescholtene Bürger überwachen, stellt sich die Frage, ob die Ressourcen nicht falsch eingesetzt werden. Man fängt dann ein paar Raubkopierer und Crystal-Meth-Käufer weniger. Man würde aber die Sicherheit im Land nicht nur gefühlt erhöhen, wenn man die Ressourcen zur Überwachung bekannter Gefährder einsetzt.

Liebe Geheimdienste und Sicherheitsbehörden: lasst uns in Frieden, aber tauscht Informationen der Gefährder aus und beobachtet sie. Jemand, der sich außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellt, darf diese Meinung vertreten – auch öffentlich. Aber er hat nicht automatisch das Recht, dies unbeobachtet zu tun. Und wenn Molenbeek eine Islamistenhochburg ist, dann muss es gegebenenfalls auch zur Observationshochburg werden. Religionsfreiheit muss zudem nicht so weit gehen, dass in Koranschulen junge, unerfahrene Menschen radikalisiert werden. Der Staat sollte hier besser ein eigenes Angebot aufbauen und dann private Koranschulen schließen lassen.

Es wäre der falsche Weg, einen Krieg gegen die Islamisten auszurufen und sie nach besonderen Gesetzen zu beurteilen. Wir sollten weiterhin unserer Verfassung folgen. Aber Freiheit bedeutet nicht auch Wehrlosigkeit – mit allen Mitteln, die das Strafrecht unseren Behörden bietet. Macht aus den irren Terroristen keine Märtyrer, indem Ihr sie erschießt – stellt sie vor Gerichte und entzaubert die Verrückten. Und kümmert Euch um die Hintermänner – jene alten Männer, die andere im Namen der Religion zu Selbstmorden verleiten. Wer Selbstmord(-Attentate) begeht, ist danach tot. 72 Jungfrauen sind ein Mythos der Lebenden, nicht der Toten.

Es grüßt herzlich

Ihr JL7

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