Hodor! oder der Beißreflex der CDU/CSU

Werte Leserinnen und Leser,

Derzeit führen unsere Innenpolitiker und -experten wieder einmal vor, dass unsere bunte (und heute gerade reichlich grau-bewölkte) Welt doch auch ganz simpel schwarz-weiß gesehen werden kann. Denn wieder einmal wird die Welt durch Terroristen bedroht. Die Salafisten patrouillieren in Wuppertal und prügeln sich in Celle und Hamburg, und womöglich sind bereits Rückkehrer aus dem Irak unterwegs, um uns mit mitgebrachten Panzerfäusten zu zeigen, wie man dort Staat macht.

Ganz gleich, wie man zu dieser „Bedrohung“ nun stehen mag – die Innenexperten der CDU/CSU haben bereits ihre geliebte Antwort aus der Mottenkiste gezogen: „Sicherheitsgesetze verschärfen!“

Selbst wenn man unterstellt, dass die „Experten“ garantiert keine Hintergedanken haben und die geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nur dem Kampf gegen den islamistischen Terrorismus dienen soll, so sollten diese Experten aber längst wissen, dass gerade islamistische Terroristen nicht einmal durch die Todesstrafe von ihrem Vorhaben abgehalten werden können. Schließlich warten im Paradies ja jene 72 Jungfrauen auf jeden Märtyrer.

Ich kann daher den Experten nur raten, ihren Schlachtruf zu ändern. „Schützt unsere Jungfrauen“! muss es heißen – denn ohne Jungfrauen ist der Märtyrertod für die meisten so witzlos wie die tägliche Dusche in der Strafvollzugsanstalt.

Aber vielleicht genügt es auch zu verstehen, dass unser Strafrecht geschaffen ist für jene, die hier leben wollen. Terroristen lassen sich weder durch härtere Strafen aufhalten noch durch Denkverbote, wie sie in der CDU gerade gefordert werden. Ihnen die Meinungsfreiheit zu opfern, hieße, sie ohne Kampf gewinnen zu lassen.

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

P.S. Für alle Nichteingeweihten: Das Wort „Hodor“ bezeichnet einen Nebencharakter aus der Roman- und Filmreihe „Game of Thrones“. Dieser beherrscht in allen Lebenslagen nur ein Wort: „Hodor“ – daher heißt er praktischerweise auch so.

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Warum nicht gleich foltern?

Werte Leserinnen und Leser,

Jörg Ziercke, der Chef des BKA und zugleich einer der größten Anhänger der Totalüberwachung in Deutschland, hatte in dieser Woche wieder seinen alljährlichen großen Auftritt. Bei der Bei der Vorstellung des Lagebildes Cybercrime 2013 forderte er die Deanonymisierung von Tor-Nutzern und – natürlich – zum wiederholten Mal die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Inzwischen frage ich mich, warum er nicht gleich die Wiedereinführung der Folter bei behördlichen Verhören fordert. Die Resultate der Amerikaner in Guantanamo und einigen anderen versteckten Orten, beispielsweise in Ägypten und Polen zeigen, dass simuliertes Ertränken und Schläge durchaus einiges bewirken können. Und nicht zuletzt ist Folter viele Jahrhunderte ein probates Mittel der Kirche gewesen, treffsicher Abtrünnige, Hexen und Ketzer zu identifizieren. Mir ist aus dem Mittelalter kein Fall bekannt, der zur Freilassung des Delinquenten geführt hätte.

Sie finden das nun doch ein wenig zu übertrieben? Nun, die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sehen die Folter als verbotene Maßnahme an: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fasst dieses Verbot in seinem ersten Artikel noch viel kürzer zusammen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Das vom Europäischen Gerichtshof gesprochene Urteil zur Vorratsdatenspeicherung begründet deren Unzulässigkeit nun mit einem Verstoß gegen eben jene Charta der Grundrechte der Union, die auch Folter verbietet: die Richtlinie verstoße in Ausmaß und Schwere ihrer Grundrechtseingriffe gegen die in der Charta verbrieften Rechte auf die „Achtung des Privatlebens“ und den „Schutz personenbezogener Daten“.

Nehmen wir einmal an, Ziercke würde tatsächlich die Wiedereinführung der Folter nach amerikanischem Vorbild fordern – ein Aufschrei ginge durch die Bevölkerung. Mit seinen insistierenden Forderungen nach der Wiedereinführung der verdachts- und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (die für sich genommen durchaus etwas Manisches haben) fordert er aber ebenso ein Instrument, das gegen unsere verbrieften Grundrechte in der EU verstößt.

Der BKA-Chef Ziercke schert sich also nicht um Grundrechte der Bürger. Aber war das jetzt wirklich eine Überraschung für uns?

Es grüßt herzlich,

Ihr JL7

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Uber und der Neoliberalismus

Werte Leserinnen und Leser,

der Kampf um den Taxidienst Uber ist inzwischen vollständig entbrannt. In Hamburg hat ein Gericht das Verbot von Uber wegen eines Formfehlers aufgehoben, in Berlin macht Uber trotz Verbot erst einmal weiter. Kritik kommt aber nicht nur wegen fehlender Fahrgastversicherungen und „vergessener“ Versteuerung der Gewinne der neuen Kleinfuhrparkunternehmer, sondern auch wegen des Preismodells von Uber, das in Spitzenzeiten einen bis zu achtmal (8x!) höheren Preis erlaubt.

In der Technology Review verteidigt der amerikanische Journalist dieses Preismodell als ökonomisch richtig und zukunftsorientiert, zumal es nur aus anderen Bereichen bestehende Geschäftsmodelle kopiere: Last-Minute-Plätze im Flugzeug seien teurer, ebenso die Winterkleidung im Frühherbst im Vergleich zum April.

Mr. Surowiecki hat Recht – wenn man die Welt allein durch seine neoliberale Brille sieht. Sollen doch die mehr zahlen, die zu Hochlastzeiten ein Taxi benutzen. Jeder kann seine Fahrten optimieren, wenn er nur will.

Wirklich? Taxis gehören nach unserem Verständnis zum öffentlichen Verkehr. Man bekommt eine vorher bekannte Leistung und kann sich auf die Erfüllung des Vertrags verlassen. Es sind zudem nicht wenige auf Taxidienste angewiesen. Insbesondere ältere, gebrechliche Menschen nutzen Taxis (deren Fahrer sie nach vielen Fahrten oft schon persönlich kennen) für Fahrten zu Ärzten oder Hilfseinrichtungen oder einfach nur Orte, die sie zu Fuß nicht mehr erreichen können Und die sollen nun also ihr Verhalten optimieren und lieber Termine in der Nacht machen? Es gibt weitere Beispiele derselben Art, z.B. bei Zugverspätungen, ÖV-Streiks oder wetterbedingten Ausnahmesituationen. An Fahrten auf dem Land mag ich gar nicht denken.

Mr. Surowieckis Vorstellung vom wirtschaftlich entfesselten Taxiverkehr mag für Spaßfahrer, Abend-Ausgeher und Club-Heimkehrer funktionieren – es zerstört aber die Integration der Taxidienste in eine funktionierende, verlässliche Fahrdienstversorgung. Uber kann nach meinem Verständnis daher vielleicht eine Ergänzung sein – ein Modell für die Zukunft der Taxidienste ist es mit seiner fehlenden Vertragssicherheit aber nicht. Denn ein solches Modell schreit geradezu nach Alternativen – und die können, wie oben beschrieben, nicht immer nur durch Bus und Bahn geboten werden.

Letztlich wird durch Dienste wie Uber das Taxifahren nicht billiger, sondern teurer. Sollten tatsächlich irgendwann alle Dienste ein dynamisches Preismodell haben, wird öffentlicher Nahverkehr für viele unbezahlbar. Aber bereits vorher leiden die Schwächsten unserer Bevölkerung.

Wer Uber als leuchtendes Modell für die Zukunft präsentiert, mag seine eigene gute wirtschaftliche Situation vor Augen haben. Einen Blick für die Allgemeinheit und das soziale Miteinander hat er nicht.

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

 

 

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Was 95% der mobilen Surfer im Zug gerade jetzt sehen…

Liebe Telekom,

2007, als das iPhone eingeführt wurde, war der beschleunigte Übertragungsstandard EDGE eine tolle Sache. Man konnte plötzlich unterwegs Webseiten aufrufen und sich so die Zeit in Bahn und Zug vertreiben. Bei geschätzten 10.000 iPhones in ganz Deutschland ging das auch richtig schnell.

Heute hat jeder ein Smartphone, und pro ICE-Wagen teilen sich jetzt 30 Leute dieselbe EDGE-Zelle, die ich 2007 noch für mich allein hatte. Und so sieht also das Surfen im ICE und der U-Bahn jetzt aus:

IMG_1568Breitbandausbau? Digitale Agenda? Beim öffentlichen Verkehr ist seit Jahren nur Rückschritt zu beobachten.Und natürlich gilt das oben gesagte genauso für Vodafone, e-plus und O2.

Wo kann man die Petition für den 3G-Ausbau der Bahn- und U-Bahn-Strecken unterschreiben?

Es grüßt herzlich,

Ihr JeanLuc7

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„Guten Tag, ich bin Ihr neuer Bundestrojaner!“

Werte Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken erklärt, dass das BKA nun endlich einen eigenen Bundestrojaner besitzt und nicht mehr auf fremde Hilfe der Münchener Firma FinFisher angewiesen ist.

Wir freuen uns natürlich alle, dass das BKA nun endlich Malware besitzt, die unsere Computer von außen infizieren kann. Sicherlich hat man dafür Zero-Day-Exploits benutzt, um uns gefälschte Katzenvideos oder Paypal-Zahlungsanweisungen mit bösen Anhängen unterzujubeln, die wir freudig mit Doppelklick installieren.

Selbst mein beschränktes Wissen im Bereich der Malware reicht jedoch aus zu wissen, dass der Bundestrojaner wohl eher eine kurzlebige Spezies sein wird. Die Deutschen sind auf dem Markt der Zero-Day-Exploits nur ein sehr kleiner Fisch, und es wird nur sehr wenig Zeit vergehen, bis Adobe, Microsoft und Apple ihre Produkte ein Stück sicherer gemacht und das BKA wieder ausgesperrt haben.

Und dann geht der Spaß in die nächste Runde – das BKA kauft neue Exploits, und die Computerfirmen schließen ihre Lücken. Nicht zuletzt werden auch die Antivirenhersteller den Trojaner in ihre Liste der erkannten Schädlinge aufnehmen, wenn sie seiner das erste Mal habhaft werden. Denn man sollte nicht glauben, dass das BKA hier eine ähnliche Macht besäße wie die NSA, der sogar eigene Schlupflöcher gebaut werden.

Der Trojaner wird daher ganz schnell am Ende seiner Lebensdauer angekommen sein, sofern nur die potenziellen Abgehörten ihre IT-Systeme auf dem neusten Stand halten. Vielleicht tarnt man den Trojaner besser als BKA-eigenes Antivirensystem? Oder zieht den eigenen Mitarbeitern gleich Pferdemasken aus Holz über und lässt sie an der Haustür klingeln? Bei den Griechen hat es damals ja auch geklappt.

Es grüßt herzlich

Ihr JL7

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