Eine Rechtsstaatskrise?

Werte Leserinnen und Leser,

Extremisten, gleich welcher Farbe, sind mir ein Greuel. Man kann mit ihnen nicht vernünftig reden, sie neigen zur Gewalt und zu Schwarz-Weiß-Sichten und verweigern anderen gerne das Recht, das sie für sich wie selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Heute möchte ich über einige Extremisten in Sachsen berichten:

  1. In Dresden endete am 17.01. ein Prozess gegen ehemalige Mitglieder des “Sturm 34″, einer organisierten Schlägerbande, die offenbar Kontakte zur NPD pflegte. Dies soll zumindest aus Ermittlungen der Polizei hervorgehen, wie es nun vor Gericht hieß. Das Landgericht Dresden hatte sich bereits vor Jahren mit der Neonazi-Gruppe beschäftigt, wollte 2008 aber nicht erkennen, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. DEr Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben – nun entschied das Landgericht Dresden dass fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen seien: zu Bewährungs- und Geldstrafen.
  2. Ebenfalls am 17.01. endete der Prozess gegen einen 36-jährigen Antifaschisten, der am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben soll, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe. Obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten, lautete das Urteil auf eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch.
  3. Nach allem, was  vom zuvor beschriebenen Fall bekannt ist, sollte auch der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Sachsen nicht unerwähnt bleiben. Für sein Urteil war für den Richter eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht entscheidend – seine Begründung lautete vielmehr: “Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.” Der Richter erhebt sich also zum Sprachrohr einer vermeintlichen Mehrheitsbevölkerung und deren Meinung und fällt damit begründet abschreckende Urteile. Er rechnete dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung auch negativ an, dass dieser sich nicht selbst zur Sache geäußert habe – und zweifelt damit eines der Grundrechte von Beschuldigten an, nämlich sich von Anwälten vertreten zu lassen.

Sehr sicher wird es – zumindest im Falle des 36-jährigen Antifaschisten – eine Verhandlung in nächster Instanz geben, die hoffentlich mit einem Freispruch endet. Aber nach wie vor scheint es in Sachsen – wenn man die gefällten Urteile und die sträflich-leichtsinnige Behandlung der NSU betrachtet – besser zu sein, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als gegen Neonazis zu demonstrieren.

In den letzten Jahren haben die sächsische Justiz und Polizei wiederholt die Proteste gegen Naziaufmärsche in Dresden behindert oder sabotiert. Plakate wurden beschlagnahmt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, die Website des Bündnisses gegen Rechts abgeschaltet, Telefonanschlüsse überwacht und zahlreiche Busse von Antifaschisten kilometerweit vor der Stadt aufgehalten. Einem Dresdner Pfarrer wird noch immer vorgeworfen, neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die in Sachsen Jagd auf Nazis gemacht haben soll, “aufwieglerischen Landfriedensbruch” betrieben zu haben.

Am 16.01. bestätigte übrigens die Stadt Dresden die Anmeldung einer erneuten Nazidemonstration in Dresden zum 13.02.2013. Rund 1000 Personen wurden für die Naziveranstaltung angemeldet. Wir werden sehen, wie der sächsische Staatsapparat in diesem Jahr darauf – und auf die angekündigten Gegenmaßnahmen der Antifa reagieren wird. Nebenbei werden die Behörden sicher wieder eine millionenfache Funkzellenabfrage starten und diese für legal erklären.

In unserer Verfassung wird der schleichende Rechtsstaatverfall nicht erwähnt – man glaubte sich durch die Schaffung spezieller Organe (Verfassungsschutz!) und die Aufteilung von Verantwortlichkeiten durch den Föderalismus davor sicher. Es scheint, als gehe diese Rechnung in Sachsen nicht mehr auf.

Es grüßt

JL7

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Kampf der Titanen – und alle auf die Kleinen

Werte Leserinnen und Leser,

In den letzten Tagen ist der seit Monaten schwelende Streit um die Einspeiseentgelte zwischen den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) und der Kabel Deutschland GmbH eskaliert. Kabel Deutschland (KDG) hat nun mitgeteilt, ab dieser Woche die Bitraten der eingespeisten öffentlich-rechtlichen Sender zu verringern und regionale Sender teilweise nicht mehr einzuspeisen. Das bedeutet ein schlechteres Bild und weniger Sender zum selben Preis wie bisher. Man kennt das aus der Lebensmittelindustrie.

Worum geht es? Die ÖR haben einen Vertrag gekündigt, der den Kabelgesellschaften jährlich 60 Millionen einbrachte – in diesem Vertrag wurde geregelt, was die ÖR zu zahlen haben, damit ihre Angebote im Kabel zu sehen sind. Im vergangen Jahr nun haben die ÖR festgestellt, dass eine Zwangsverpflichtung zur Verbreitung ihrer Programme besteht – und meinen daher, nun nichts mehr zahlen zu müssen. KDG hingegen meint, eine Zwangsverpflichtung zur Verbreitung ziehe auch eine Zahlungsverpflichtung nach sich. Beide Argumente sind verständlich, weshalb wohl ein Gericht wird entscheiden müssen.

Nun hat jedoch Walther Kehr, beim MDR als Pressesprecher und Leiter der Hauptabteilung Kommunikation beschäftigt, den Vorgang eingeschätzt als „freie unternehmerische Entscheidung eines Anbieters, der im Wettbewerb steht„. Zudem gebe es zahlreiche andere Anbieter, sodass „genügend Empfangsalternativen für die Zuschauer zur Verfügung stehen„.

Offenbar ist Herr Kehr kein intimer Kenner des deutschen Kabel-TV-Marktes. Sicherlich wohnt Herr Kehr nicht in einer durch den Vermieter verkabelten Mietwohnung, denn dort sind Empfangsalternativen mit gleicher oder besserer Qualität schlicht nicht gegeben. Eine Satellitenschüssel darf der Mieter nicht montieren, IP-TV ist technisch bedingt in vielen Wohngebieten nicht verfügbar, und DVB-T wird man wohl kaum als Alternative bezeichnen wollen, da dort die Qualität noch schlechter und das Senderangebot erheblich geringer ist – das mag man sich auf heutigen Großbildfernsehern nicht mehr antun.

Tatsächlich ist nicht zu erkennen, dass Kabel Deutschland bei der Mehrzahl der zwangsverkabelten Miethaushalte in Deutschland in irgendeinem Wettbewerb steht – ein Anbieterwechsel etwa zu UnityMedia oder KabelBW ist nur durch einen Wohnortwechsel (und nicht etwa innerhalb einer Stadt) möglich und liegt daher wohl außerhalb der denkbaren Alternativen.

Ich bin kein Freund der Vermarktungsstrategien der KDG. Deren bockiges Festhalten an der Grundverschlüsselung digitaler Sender ist nach wie vor einer der größten Hemmschuhe beim Umstieg auf digitales Fernsehen und hat zudem den freien Receivermarkt im Kabelbereich praktisch ausgehebelt. Dennoch: Als Zwangszahler einer Haushaltsabgabe an die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwarte ich als Kunde, deren Leistungen in technisch bester Qualität präsentiert zu bekommen. Wenn hierfür ein kleiner Teil meiner Haushaltsabgabe verwendet wird, halte ich dies für absolut akzeptabel.

Ich verstehe auch den Wunsch der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, nicht für etwas zu zahlen, was gesetzlich sowieso verbreitet werden muss. Die Aussage des Herrn Kehr macht sich aber nun die Argumentation der KDG zu eigen und verfolgt nicht einmal im Ansatz die Interessen der Zuschauer. Ein „Das ist deren Entscheidung und der Kunde hat ja Alternativen“ funktioniert vielleicht in einem echten Markt – der Kabelmarkt besteht aber aus lokal aufgeteilten Monopolen ohne echte qualitative Alternative.

Liebe Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: bitte führen Sie diesen Kampf bilateral mit KDG und lassen Sie nicht zu, dass wir Kunden die leidenden Dritten sind – auch nicht temporär. Ich zahle meine Haushaltsabgabe gern – aber ich erwarte auch, dass die Leistung stimmt, die ich dafür erhalte – inhaltlich, aber auch in der technischen Qualität.

Und, liebe ÖR’s, prüfen Sie bitte zukünftig sorgfältig, welche Meinungen und Ansichten Ihre Pressesprecher verbreiten. Manchmal ist es besser, nicht zu reagieren.

Es grüßt herzlich,

Ihr JeanLuc7

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Warum Große Koalitionen ein Sicherheitsrisiko darstellen

Werte Leserinnen und Leser,

im kommenden Jahr wird wieder gewählt, und leider ist eine recht wahrscheinliche Konstellation die einer erneuten merkelgeführten Großen Koalition zwischen CDU und SPD. Abgesehen davon, dass man längst nicht mehr so groß ist wie in den Sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als man erstmals antrat, Deutschland sicherer zu machen, ist die Gefahr für die Grundrechte Einzelner deshalb nicht geringer geworden.

  • Zwischen 1966 und 1969 bastelte die damalige Große Koalition unter dem Ex-Nazi Kiesinger und dem Vizekanzler Brandt die sogenannten Notstandsgesetze. Draußen erhob sich der Widerstand; bei einer Demonstration wurde 1967 der Student Benno Ohnesorg (nach heutigen Erkenntnissen) durch einen Polizeibeamten ermordet. wikipedia schreibt dazu:

„Doch gerade die festgestellte Unruhe in der Jugend, über die am 9. Februar 1968 der Bundestag debattierte, führte auch dazu, dass das Parlament mit großer Mehrheit seine Absicht bekundete, die rechtsstaatliche Ordnung zu schützen und noch vor der Sommerpause die Notstandsverfassung zu verabschieden.“

So kam es. Die Notstandsgesetze wurden durch eine Verfassungsänderung ermöglicht, und erst Wahlen bereiteten 1969 dem Spuk ein Ende.

  • Zwischen 2006-2009 schaffte es die Große Koalition unter Kanzlerin Merkel, noch weit mehr Einschränkungen der persönlichen Freiheit zu beschließen:
    • Die von der rot-grünen Koalition im Schatten des 9-11-Terroranschlags auf das New Yorker World Trade Center erlassenen Sicherheitsgesetze wurden ohne konkrete Bedrohungslage und ohne Debatte verlängert.
    • Das BKA-Gesetz schaffte die Grundlagen für den sogenannten Bundestrojaner. Nationale Sicherheitsbehörden dürfen seitdem endlich legal in unsere Computer eindringen. In den letzten Jahren zeigte sich, dass die Trojaner weit mehr können als erlaubt – und sie werden auch nicht zum Zwecke der Terrorbekämpfung eingesetzt, sondern für die „normale“ Verbrechensbekämpfung. Eine Klage gegen das BKA-Gesetz ist beim BVerfG anhängig.
    • Die Vorratsdatenspeicherung, besser: die Erfassung sämtlicher Bewegungen und Aktionen elektronisch vernetzter Geräte wie Telefone und Computer ohne jeglichen Anlass war ein besonderes Highlight. Der Ball wurde von der deutschen Innenministerkonferenz über Bande nach Brüssel zum dortigen Sicherheitskommissar gespielt und kam von dort in Form einer Richtlinie für alle EU-Staaten zurück, die man nur noch in Gesetzesform gießen musste – verfassungswidrig jedoch bis heute.
    • Das Zugangserschwerungsgesetz – angeblich nur zur Eindämmung von Kinderpornographie gedacht, sehr schnell aber als Vehikel für Internetsperren aller Art erkannt, wurde im Sommer 2009 noch kurz vor der Wahl verabschiedet und kam aufgrund seiner besonderen Absurdität gar nicht erst zum Einsatz. Es wurde 2011 wieder abgeschafft.

Und nun sitzt da in Sachsen-Anhalt auch eine Große Koalition, die sich im Handstreich gern das umfangreichste Polizeigesetz geben möchte, das wir seit der Erfindung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gesehen haben. Schauen wir einmal, was die Polizei in Sachsen-Anhalt zukünftig alles so dürfen soll, ohne dass ein Richter oder eine andere unabhängige Instanz der Justiz befragt werden muss:

  • Verdächtige Personen sollen einem AIDS- und Hepatitis-Zwangstest unterzogen werden – insbesondere, wenn er aus einem Risikomilieu kommt, zu dem die Gesetzesdichter auch die Bekanntschaft mit HIV-positiven Personen zählen. Dies diene der Sicherheit der Beamten. Bisher galt dies jedoch als Körperverletzung des Bürgers.
  • Die Polizei soll zur „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ das Handynetz lokal abschalten können. Abgesehen davon, dass dann keine Notrufe mehr abgesendet werden können, ist dies ein tiefer Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit. Der Innenminister Holger Stahlknecht (der heißt wirklich so) beschwichtigte und erklärte, niemand habe die Absicht, eine Mauer zu bauen das Netz bei Demonstrationen abzuschalten. Es gehe nur um ferngezündete Bomben. Andere Bundesländer geben sich diese Freiheit ebenfalls, allerdings erst nach Freigabe durch einen richterlichen Beschluss und mit einer Beschränkung auf Leib, Leben von Personen in besonders schweren Fällen.
  • Natürlich gibt man sich auch wieder das weit gefasste Recht zur Erhebung von Telekommunikations- und Standortdaten. Dabei wird auch vor der (verbotenen) Aufzeichnung privater Daten nicht Halt gemacht, denn diese könnten ja in einer anderen Sprache geführt worden sein. Sie müssten dann nachträglich manuell gelöscht werden – was letztlich auf das Abhören oder Ansehen von eigentlich unzulässigen Aufzeichnungen hinausläuft.
  • Hinzu kommen Befugnisse zum Orten von suizidgefährdeten oder hilflosen Personen mithilfe eines IMSI-Catchers, zum Anfertigen von Videoaufzeichnungen zur Eigensicherung von Vollzugsbeamten „bei Anhalte- und Kontrollsituationen“ oder zum Anordnen von DNA-Analysen zur Identifizierung von hilflosen Personen und Toten und einiges mehr.

Große Koalitionen haben einen Hang zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und zur Einschränkung persönlicher Freiheiten. Einerseits sind große Mehrheiten vorhanden, die mal eben sogar Verfassungen ändern können. Zum anderen sind im Spannungskreis um Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen Links und Rechts so viele Kompromisse erforderlich, dass die Freiheiten der Bürger dabei regelmäßig unter die Räder geraten und als Verhandlungsmasse verramscht werden. Nie sah die Republik bessere Zeiten für scharfe Innenminister als bei Großen Koalitionen.

Es ist heute noch zu früh für eine Wahlempfehlung für die Bundestagswahl, aber jene in Niedersachsen im Januar steht bereits vor der Tür. Wer keine Große Koalition will, muss daher Grün oder – ich sage es ungern, aber man muss eben auch an die andere Seite denken – Gelb wählen – nicht Knallrot, nicht Orange und natürlich nicht Braun. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wozu 2013-2017 eine Merkel-Steinmeier-Wiederauflage fähig wäre…

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

P.S.: Wer das ganze üble Gesetz der Sachsen-Anhaltiner lesen möchte, findet es hier.

 

 

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Zwischenspiel: Wozu Videorecorder gut sind

Liebe Deutsche Bahn,

ich verstehe gut, dass Ihr nicht jede Ecke der Bahnhöfe mit Videokameras ausleuchten wollt – außer den deutschen Sicherheitsfanatikern Sicherheitspolitikern Krings, Uhl, Bosbach und den anderen üblichen Verdächtigen will das niemand.

Dennoch: manchmal sind Kameras sinnvoll, und wenn sie denn schon montiert sind, dann sollten sie vor allem eines können: das gesehene Geschehen für einen gewissen Zeitraum aufzeichnen. Denn wenn die Kameras Gewalttaten und Verbrechen schon nicht verhindern können, so können sie doch zur schnellen Aufklärung beitragen.

Wenn Kameras wie zuletzt in Bonn hingegen ihr Bild nur auf einen Monitor projizieren und das Bild danach verloren ist, könnt Ihr sie auch gleich abmontieren – was glaubt Ihr, wie intensiv Eure Wachleute sich die Monitore Stunde für Stunde, Tag für Tag ansehen? Wenn dann für fehlende Aufzeichnungskapazitäten auch noch die Begründung gegeben wird, man habe von der Bundespolizei keinen Auftrag dazu und sowieso kein Geld, wird es vollends absurd.

Falls es hilft: Ich hätte noch den einen oder anderen alten Videorecorder abzugeben. Der passt bestimmt zu Eurer alten Kameratechnik, und VHS-Bänder sind nun wirklich billig bei ALDI an der Kasse zu erwerben. Dann müsst Ihr nicht mehr bei McDonalds anstehen und dort nach Aufzeichnungen fragen. Ist ja auch ein bisschen peinlich, oder?

Es grüßt

Euer JL7

 

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Zwischenspiel: Irrer Naher Osten

Werte Leserinnen und Leser,

ich habe gelernt, dass es wirklich dumm ist, die Nazikeule herauszuholen, wenn man ernst genommen werden möchte – immer und überall. Besser, man lässt sie im Schrank. Deshalb wundert es mich umso mehr, dass nach dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu nun auch dessen Außenminister Liebermann eben jene Keule nutzt:

„Einmal mehr hat Europa nicht die Aufrufe zur Zerstörung Israels berücksichtigt. Das kannten wir schon Ende der dreißiger Jahre und Anfang der vierziger Jahre, als Europa wusste, was in den Konzentrationslagern geschah und nicht handelte.“

Merken die Herren eigentlich nicht, dass sie ihren Gegnern immer ähnlicher werden?

Es grüßt

JeanLuc7

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