Der Polizeikongress tanzt

Werte Leserinnen und Leser,

heute ging der 16. Polizeikongress in Berlin zu Ende. Auf diesen Kongressen treffen sich unter anderem Spitzenbeamte aus dem Bundesinnenministerium, von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt. Man ahnt schon, dass hier vom Dreiklang „Einigkeit und Recht und Freiheit“ für den dritten Ton nur wenig Raum bleibt.

Tatsächlich hat aber diesmal der stellvertretende BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer den Vogel abgeschossen, indem er eine ganz neue Weise vorstellte, wie die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen sei: Er forderte eine andere Sicht auf das Internet, die jeder Bürger verinnerlichen müsse: „Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.“ Dementsprechend sei die Speicherung der IP-Adressen dann nicht problematisch.

Wow – BKA, Facebook und Julia Schramm endlich mal auf einer Linie! Weg mit der Privatheit im Internet, weg mit den Schranken des Datenschutzes – und weg mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, denn genau das steckt hinter der Idee von Herrn Maurer. Er weiß sicher, dass er sich hier auf verfassungsrechtlich äußerst dünnes Eis begibt – eine kalkulierte Provokation.

Maurer weiß auch gut, wie er die Kehrtwende beim Datenschutz begründet: „Egal wie man diskutiert, man muss sich hier entscheiden, ob man den Ermittlungserfolg will oder nicht.“ Man sieht förmlich den wütenden Lieutenant Worf vom Raumschiff Enterprise vor sich: „Die Föderation hat viele Feinde, und wir müssen sie alle aufspüren!

Ich möchte Herrn Maurer entgegnen: Das Ziel eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats ist nicht der hundertprozentige Ermittlungserfolg der Polizeien gemäß der Prämisse, nur tief genug wühlen zu müssen, damit sich etwas gegen einen Bürger findet. Der Dreiklang dient hingegen der Abwägung – Einigkeit unter den Bürgern entsteht auch durch ein Gleichgewicht von individuellen Freiheiten und der Rechtsdurchsetzung durch den Staat. Maurer hingegen fordert in letzter Konsequenz den Polizeistaat, in dem nur noch die Rechtsdurchsetzung wichtig ist.

Der von Maurer angesprochene Ermittlungserfolg birgt aber noch eine weitere Problematik. Gerne wird die Vorratsdatenspeicherung als Hilfsmittel gegen Cyberbetrug und Kleinkriminelle ins Felde geführt – genau dazu soll sie aber nicht dienen, sondern – wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen mehrfach ausgeführt hat – ausschließlich zur Ermittlung in schweren Straftaten, wozu der einfache Betrug eben nicht zählt.

Damit nicht genug: Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat auf derselben Tagung die ablehnende Haltung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung als „nah an einer Strafvereitelung“ bezeichnet. Für mich sind Jägers Worte eher „nah an übler Nachrede“. Sein Parteikollege, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundesfraktion, Thomas Oppermann outete sich ebenfalls erneut als Fan der VDS. „Spätestens mit der drohenden Geldstrafe der EU-Kommission [sei] die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung schnell vorbei […], da diese Zahlungen dem wählenden Steuerzahler nicht zu vermitteln seien.“ Liebe SPD, eure Mehrheitshaltung zur VDS und den anderen sicherheitspolitischen Bürgerrechtseinschränkungen verstehe ich nach wie vor nicht – Bürgernähe ist anders, und auf diese Weise gewinnt Ihr die 2009 verlorenen Prozente garantiert nicht zurück. Glaubt Ihr wirklich, der Kampf um die Bürgerrechte wäre uns nicht ein paar Millionen wert? Gerade Ihr als Partei mit einer 150-jährigen Vergangenheit solltet das wissen.

In der oben benannten Star Trek-Folge antwortet übrigens der von Worf angesprochene Captain Picard dies: „Der Weg von einem legitimen Verdacht zu blindem Verfolgungswahn ist weitaus kürzer als wir denken.“ Man ist versucht, diesen Satz jedem amtierenden Innenpolitiker unter das Kopfkissen zu legen. Und natürlich auch den VDS-Fans der SPD.

Es grüßt herzlich,

Ihr JL7

 

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Nachtrag: Weiterhin Abmahnwahn

Werte Leserinnen und Leser,

ich muss meinen letzten Artikel korrigieren. Die CDU hat nicht nur Herrn Krings, sondern auch den Kulturstaatsminister Bernd Neumann in den Kampf gegen Kinder und Jugendliche auf dem Schulhof Raubkopierer und Urheberrechtsverbrecher geschickt. Dieser hat nun mit einem Veto den bereits von Krings abgeschwächten Entwurf zur Eindämmung des Abmahnwahns gestoppt und will ihn weiter verwässern – natürlich zugunsten der Abmahnindustrie Rechteinhaber. Er will das folgende:

  • Jedem irgendwann einmal abgemahnte soll der Kostendeckel von 1000€ Streitwert (ca 150€ Abmahnkosten) verwehrt werden. Das ist schon technisch kaum zu leisten, da bisher keine zentrale Datenbasis für das Abmahnwesen existiert. Aber vielleicht will Neumann uns eine solche bescheren?
  • „Insbesondere nach der Anzahl oder der Schwere der Rechtsverletzungen“ soll ein Gericht zukünftig beurteilen, ob der Deckel überhaupt berechtigt sei. Das Gericht soll einen höheren Streitwert festlegen, wenn der Deckel „unangemessen“ erscheint. Na prima, bei solch vagen Gesetzesfestlegungen dürfte „unangemessen“ zukünftig zum Standard-Wortschatz der Abmahner gehören.
  • Für zu Unrecht Abgemahnte gibt’s auch keine Gnade – und keinen Schadenersatz – mehr, denn: „Soweit die Abmahnung zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs erkennbar unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.“ Wie will man denn so etwas feststellen?

Bernd Neumann ist schon früher nicht durch Reformfreude beim Urheberrecht aufgefallen. Er hat die Schutzfrist für Musik auf 70 Jahre verlängern lassen und hat seine zweifelhaften Ansichten zuungunsten der Verbraucher in einem Thesenpapier dargelegt. Neu war mir jedoch, dass so ein Kulturstaatsminister ein Vetorecht bei Gesetzesentwürfen des Bundeskabinetts hat. Ich dachte zudem, Klientelpolitik wäre eher Sache der FDP.

Man lernt eben nie aus.

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

 

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Abmahnen – Business as usual

Werte Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung will dem Abmahnwahn einen Riegel vorschieben – fünf Jahre nach dem ersten missglückten Versuch. Seinerzeit sollten Abmahnungen gedeckelt werden auf maximal 100 Euro, sofern sie nicht ein gewerbliches Ausmaß erreichten. Dummerweise verstanden die Rechtsanwälte und auch die Gerichte unter „gewerblich“ etwas ganz anderes als der gemeine Bürger: der aktuellen Rechtsprechung nach genügt bereits das Anbieten eines einzigen Liedes in einer Tauschbörse als „gewerblicher Umfang“.

Falls es Ihnen nicht bekannt sein sollte: jede derzeit verfügbare Software zum Herunterladen aus Tauschbörsen stellt die eigenen Downloads auch gleich wieder der Gemeinschaft zur Verfügung. Die Downloader werden daher oft unbewusst zu Uploadern – und damit zu willkommenen Opfern von Kanzleien, die sich teilweise komplett auf den Versand von Abmahnungen umgestellt haben. Bei Streitwerten um 50.000 € konnten damit pro Abmahnung Beträge von 1000 bis 2000 € erlöst werden – ein äußerst lohnendes Geschäft. Die Firma DigiRights Solutions GmbH konnte das schon im Februar 2009 gut vorrechnen (aus einer Präsentation von DigiRights unter dem Stichwort „Vergleich Ertrag legale ./. illegale Downloads„):

  • ca. € 0,60 (netto) pro legal verkauftem Download gegenüber € 90,00 pro erfassten illegalen Download bei Rechtsverletzern, die zahlen
  • Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das
  • 150 fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden
  • Bei einer Zahlquote von 25 % müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produktes erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist
  • Die Zahlquote wird durch Vergleichsschlüsse und Ratenzahler regelmäßig bei einem durchschnittlichen Überwachungs- und Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten gesteigert

Es ist demnach lohnenswerter abzumahnen statt legal Musik zu verkaufen. Daran hat sich bis heute (2013) nichts geändert. In 2011 wurden 218.560 Abmahnungen wegen Filesharings ausgesprochen.

Die Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger wollte es diesmal besser machen. Die erste Abmahnung sollte einen Streitwert von maximal 500 € besitzen – das hätte eine Abmahnung von etwa 75 € bedeutet – ohne Ausnahme. Damit wäre das Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien erheblich beeinträchtigt worden. Soweit, so gut.

Nun aber trat der bereits mehrfach durch Internet-Unverständnis auffällig gewordene Günther Krings auf den Plan. Der Vorschlag verkenne, „dass das geistige Eigentum im Internet mit Füßen getreten wird“, so Krings. Auf sein Drängen hin wurde der Vorschlag in entscheidenden Teilen geändert: Demnach dürfen Anwälte einen Streitwert von 1000 € ansetzen, das ergibt maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro. Wer allerdings in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt, muss auch weiterhin die volle Gebühr zahlen – Sie ahnen schon, worauf das hinausläuft. Krings lobte diese Änderung allerdings über den grünen Klee: „Damit stellen wir sicher, dass einerseits Eltern und ihre Kinder vor überzogenen Abmahnkosten geschützt sind, dass aber andererseits das massenhafte Raubkopieren nicht in den Genuss dieses Privilegs kommt“.

Herr Krings hat es also wieder einmal geschafft, eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, die zu einer Befriedung der Verhältnisse zwischen Rechteinhabern und Konsumenten führen könnte, zu torpedieren. Wir werden sehen, dass auch dieses neue Gesetz sich wieder als zahnloser Tiger erweisen wird. Nach wie vor werden die Abmahnanwälte von „gewerblichem Ausmaß“ sprechen, und vermutlich dürfte in Krings‘ Augen ein Jugendlicher, der eine ganze Madonne-CD lädt (und damit anbietet), den Karriere-Einstieg als Internetverbrecher bereits geschafft haben.

Überrascht es Sie noch, dass Günther Krings selbst Jurist ist?

Es grüßt herzlich

Ihr JeanLuc7

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Zwischenspiel: Politische Farbenlehre

Werte Leserinnen und Leser,

angesichts aktueller Ereignisse konnte ich neue Erkenntnisse über Wahlstrategien und deren Resultate gewinnen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

  • Wer Angela Merkel will, muss Schwarz wählen. Man darf sich überraschen lassen, ob man dann Schwarz-Rot oder Schwarz-Gelb bekommt.
  • Wer Schwarz-Gelb will, muss gelb wählen. Strategisch richtig. Aber die schwarzen Gelbankreuzer mögen sich bitte abstimmen: mehr als 5% der Stimmen braucht Gelb nicht. Ansonsten bekommt man womöglich Rot-Schwarz. Manchmal bekommt man auch Rot-Grün.
  • Wer Steinbrück will, muss Rot wählen. Man sollte aber bedenken, dass man Steinbrück bekommen und nicht etwa Schmidt. Oder man bekommt sogar Merkel obendrauf.
  • Wer Rot-Grün will, muss Grün wählen. Außer es langt für die Linke zum Einzug in den Bundestag. Dann bekommt man Schwarz-Rot. Und wenn zu viele potenzielle Rot-Wähler Grün ankreuzen, reicht es vielleicht sogar für baden-württembergische Verhältnisse.
  • Wer Schwarz-Rot will, muss Knallrot (Die Linke) oder Orange (Piratenpartei) wählen.  Oder er bleibt daheim.
  • Niemand wählt Braun.

Es grüßt herzlich

JeanLuc7

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Von Scheinriesen und Scheinzwergen

Werte Leserinnen und Leser,

Regierungswechsel sind in einer Demokratie etwas völlig Normales. Daher bedarf das Wahlergebnis in Niedersachsen keiner besonderen Kommentierung, auch wenn es gerne mit den Begriffen „Bundestagswahlkampf-Auftakt“ und „Mehrheit Im Bundesrat“ assoziiert wird.

Gerne kommentieren möchte ich aber die Be- und Entzauberung der verschiedenfarbigen politischen Strömungen, die uns einige Scheinriesen und Scheinzwerge beschert haben. Sie erinnern sich? Der Scheinriese Tur Tur wirkt in Michael Endes Buch „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“ nur von Ferne riesig – wenn man sich ihm nähert, schrumpft er alsbald zu normaler Größe. Und wenn die Welt Scheinriesen hervorbringen kann, dann doch sicher auch Scheinzwerge; solche, die in der Ferne winzig wirken und erst beim näheren Hinsehen ihre wahre Größe erreichen.

  • Philipp Rösler ist so ein Scheinriese. Gedopt durch 9,9% niedersächsische Stimmen (davon etwa 80% von CDU-Wählern), verteidigte er am Montag nach der Wahl das gelbe Trikot seiner Partei. Bloß ist der Rösler am Tage nach der Wahl noch derselbe Vorsitzende wie davor. Und „Mehr Wachstum“ ist nach wie vor der einzige Slogan einer Partei, die beim näheren Hinsehen gefühlte 2% der Wähler vertritt.
  • Röslers Kollege Rainer Brüderle ist ebenfalls als Scheinriese enttarnt worden. Da bietet man ihm das Amt als Parteivorsitzender auf dem Silbertablett an, Brüderle kommt näher und – siehe da, schon ist aus dem Scheinparteivorsitzriesen ein kleiner, alter Mann geworden, der sich nicht mehr traut, die Gelegenheit zu nutzen.
  • Aber auch Angela Merkels CDU ist eine Scheinriesin. In den Umfragen bei mehr als vierzig Prozent ausgewiesen, kann sie das CDU-Potenzial seit 2005 nicht in echte Wählerstimmen umsetzen, weil ein guter Teil der Anhänger letztlich doch lieber FDP wählt. So wird es auch bei der Bundestagswahl kommen: letztlich landet sie wieder im Dreißig-Prozent-Turm.
  • Die FDP ist dagegen ein Scheinzwerg – Umfragen prophezeien ihr ständig das Aus in den Landtagen, und dann: NRW, Schleswig-Holstein, Niedersachsen – überall ist die Partei vertreten, als hätte es die Umfragen und die spätrömische Ära Westerwelle nie gegeben. Solange das Showpotenzial der Liberalen hoch bleibt, wird sich daran wohl auch nichts ändern.
  • Peer Steinbrück hat eine wunderbare Wandlung vom Scheinriesen zum Scheinzwerg durchlaufen. Vorab hochgelobt, begann er seine Zeit als Kanzlerkandidat täppisch; seine Äußerungen wurden im Mindestabstand zwischen zwei Fettnäpfchen gemessen, und seine Umfragewerte sind nach wie vor mies. Aber die zwergenhaften Zahlen werden nicht bis zum Herbst so schlecht bleiben. Nicht zuletzt hat Steinbrück die Unterstützung des Elder Statesman Helmut Schmidt – und auf den hören sie heute sogar in weiten Teilen der CDU.
  • Die Grünen tauchen in dieser Auflistung nicht auf. Sie sind, wie sie sind. In welche Kategorie die Piraten gehören, ist ebenfalls noch nicht entschieden.

Zuguterletzt noch ein paar Worte an Peer Steinbrück: ich finde es gut, dass Sie Ihre vielen tausend Vortragseuro in teuren Pinot Grigio investieren. Ich hüte mich zwar, Wein allein nach dem Preis zu beurteilen, aber Ihre Ausgaben helfen, die Wirtschaft in Gang zu halten. Nicht auszuhalten, wenn Sie Ihr Geld daheim im Sparstrumpf aufbewahren würden.

Es grüßt herzlich

JeanLuc7

 

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