Geh‘ mal arbeiten!

Werter Johannes Ponader,

Sätze wie jener in der Überschrift gehörten zum fest gefügten Wortschatz der Kleinbürger in den 60er und 70er Jahren – damals nannte man die derart Beschimpften „Hippies“ oder „Gammler“. Noch heute pflegt ein Teil der Rechtskonservativen und der CDU/CSU-Nahestehenden dieses Vorurteil.

Umso mehr begann ich mich zu sorgen, als sich diese Gedanken heute morgen in meinem Kopf formten, als ich zum wiederholten Male den Namen des politischen Geschäftsführers der Piratenpartei, Johannes Ponader, lesen dufte.

Johannes Ponader hat es in kurzer Zeit geschafft, durch seine Auftritte Und Wortmeldungen den Piratenvorstand durch Rücktritte genervter Parteifreunde zu dezimieren. Er ist auch hauptverantwortlich für die desolaten Umfrageergebnisse der Piraten (gleichwohl Umfragen im Oktober 2012 nur eine geringe Bedeutung besitzen).

Sehen wir einmal von den fehlenden Socken und dem fläzigen Benehmen Johannes‘ bei seinem peinlichen Auftritt in Günther Jauchs Redestunde ab. (Wieder diese Stimme im Kopf: „Hey, wenn Du angesprochen wirst, dann schau gefälligst die Leute an, anstatt weiterzutwittern. Und leg das Handy weg!“).

Sehen wir auch einmal von seinem peinlichen Aufruf zu einer Mitglieder-Spendenaktion ab, die seine laufenden Kosten begleichen sollte, weil die Agentur für Arbeit ihm Hartz4 gestrichen hat mit der Begründung, er stehe dank seiner Vorstandsarbeit für eine Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung.

Aber warum sollen wir davon absehen? Hier steht ein hochintelligenter Mann, der nicht etwa unverschuldet arbeitslos ist, sondern tatsächlich seit seiner (mehrfach abgebrochenen) Studienzeit auf Kosten anderer lebt und dies inzwischen auch zu einer Philosophie erhoben hat, die er zusammen mit anderen erst den Piraten und dann der ganzen Republik überstülpen möchte: das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Das ist – kurz gefasst – eine gigantische soziale Umverteilungsmaschine, die in Ponaders Version nüchtern betrachtet vor allem eins ist: unbezahlbar und ungerecht. Das BGE passt allerdings perfekt zu Ponaders Lebensweise – befreit es ihn doch von den lästigen Fragen und Besuchen der Agentur für Arbeit und fragwürdigen Aufrufen zu Spendenaktionen.

Meine Stimme im Kopf wird daher nun aktenkundig: Johannes, geh‘ mal arbeiten! Dann hättest Du auch viel weniger Zeit für die Piraten, und das würde allen anderen gut tun – deinen Vorstandskollegen, den Piraten-Mitgliedern, den Umfrage- und wohl auch den Wahlergebnissen der Piraten.

Es grüßt herzlich,

JeanLuc7

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Wer’s glaubt…

Werte Leserinnen und Leser,

im vergangenen Sommer haben wir viel über Meinungsfreiheit, Elternrecht, Körperverletzungen und Blasphemie hören und lesen dürfen. Neben der laut geführten Debatte rund um die Frage, ob das Prügeln die Beschneidung von Säuglingen und Jungen eine Körperverletzung oder ein Elternrecht ist und ob schlechte Filme über Religionsstifter in Deutschland gezeigt oder verboten werden dürfen, entspann sich, ausgelöst durch einen Artikel des Reaktionärs Martin Mosebach, eine Diskussion um die Frage, ob Gotteslästerung nicht besser unter Strafe gestellt werden solle.

Mosebach berief sich dabei auf das Grundgesetz – dort steht tatsächlich etwas vom „Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“, in dem das deutsche Volk sich seine Verfassung gegeben habe. Und weil das als Aufhänger recht wackelig und die Bundesrepublik ein weltanschaulich manchmal weitgehend strikt neutraler Staat ist, schließt er daraus: „Aber auch für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird.“ Er erklärt, dies könne geschehen, „wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird“.

Abgesehen davon, dass die Verletzung der religiösen Überzeugungen einer kleineren Gruppe offenbar kein Problem darstellt, heißt dies übersetzt und auf die aktuelle Situation angewandt: „Das Problem gewaltbereiter Salafisten in Deutschland lösen wir am besten, indem wir ihnen keinen Grund mehr geben, sich über uns zu echauffieren.“ Die gleiche Argumentation finden wir auch bei Merkel und Westerwelle, die lieber konstruierte Gründe finden, Filme zu verbieten oder das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auszuhöhlen, als sich in angemessener Weise mit den Orthodoxien dieser Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Warum stört es kaum, dass wir unsere Werte wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat Stück für Stück aufgeben, um den Religiösen mehr und mehr Raum einzuräumen? Der Rechtsstaat – die Garantie, dass ein einheitliches Recht für alle gilt – gerät ins Wanken, wenn wir Spezialgesetze beschließen, die die Religiösen vor kritischen Fragen schützen, anstatt diese Fragen zu stellen und zu diskutieren. Die Freiheit ist bedroht, wenn wir Gewaltbereitschaft eindämmen wollen, indem wir Meinungen verbieten. Nicht die vielfältigen Meinungen sind die Gefahr, sondern jene, die nicht verstanden haben, dass weltliches Recht und der damit einhergehende Gewaltverzicht des Einzelnen eine der Grundlagen für die modernen Demokratien sind.

Die wahre Gefahr geht jedoch von den Orthodoxen aus, von denen wir dummerweise in jeder Religion einige in Führungspositionen finden. Die einen glauben, das auserwählte Volk zu sein, die anderen halten ihren Glauben für den einzig wahren, und die dritten erklären bei jeder Gelegenheit, ihre Dogmen seien unantastbar. Wie viel einfacher war die Welt, als noch Legionen von Göttern angebetet wurden – damals war immer noch Platz für neue Sterne am Himmel. Nachdem sich der Himmel jedoch gelichtet hat und wir statt Göttern dort die Milchstraße sehen, scheint der Platz recht eng geworden – trotz der Größe des Universums.

Man schüttelt als Atheist gerne den Kopf und möchte die Religionsführer fragen, ob sie wirklich an all das glauben, was ihre Bücher erzählen: die Welt in 7 Tagen erschaffen, 72 Jungfrauen im Himmel, Dreifaltigkeit, Auferstehung – all die Dinge, die Religionen aus rationaler Sicht so fremdartig, unlogisch und konstruiert erscheinen lassen. Die Antwort bleibt offen – aber die Dogmen werden täglich gepredigt und von vielen Millionen Menschen geglaubt. Ich nenne das Verführung – noch dazu eine, deren Heilsversprechen im realen Leben nicht zur Auszahlung gelangen. Teufel, ist das clever!

Es bleibt daher unsere gesellschaftliche Aufgabe, unsere Werte – Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat – gegen Angreifer zu verteidigen. Das bedeutet eine klare Absage insbesondere an Gewalt, aber auch an religiöse Sonderbehandlungen und -gesetze. Ohnehin bleibt dem Atheisten der Sinn eines Blasphemiegesetzes auf ewig verborgen.

Die biblische Geschichte rund um Abraham und seinen Sohn handelt vorrangig von einer geplanten Opferung des eigenen Sohns und einer Ziege in einer Nebenrolle. Letztlich verliert bloß die Ziege ihr Leben, der Sohn nur seine Vorhaut. Wenn also die Beschneidung einen Sprung vom Menschenopfer hin zur rituellen Körperverletzung darstellt, dann ist das neue Gesetz vielleicht nur das letzte Rückzugsgefecht der Orthodoxen.

Es grüßt herzlich,

Ihr JeanLuc7

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Bärendienst

Werte Leserinnen und Leser,

In den letzten Tagen war die Debatte um die Beschneidung von männlichen Säuglingen und Kindern ein wenig abgeflacht – einzig die Zirkumzisionsbefürworter der ZEIT berichteten hin und wieder von standhaften Menschen, die sich jedem Verbot widersetzen würden. Mit dem Entschluss des Bundestages und der Aussicht auf eine Regelung unter einwandfreien medizinischen Voraussetzungen und ohne dem Kind unnötige Schmerzen zuzufügen, schien das Thema ins Sommerloch abgetaucht und fürs erste erledigt.

Doch nun saß der israelische Oberrabiner Yona Metzger in der Bundespressekonferenz und hat uns allen mitgeteilt, was er von der Diskussion hält und welche Kompromisse er sich vorstellen kann. Sie werden beides bereits erraten haben, aber arbeiten wir uns langsam zur Pointe durch.

Herr Metzger hat referiert, dass ein Junge acht Tage nach der Geburt von einem ausgewiesenen Beschneider auf natürliche Weise beschnitten werden muss. Nun, das mit den acht Tagen ist keine Neuigkeit. Hingegen ist es doch spannend, was Herr Metzger denn unter der „natürlichen Weise“ versteht. Ich verstehe diesen Begriff so, wie eine Frau auf natürliche Weise ihre Kinder bekommt oder ein Schnupfen auf natürliche Weise ausgeheilt werden kann. Auch die Nahrungsaufnahme und -verdauung geschieht bei den meisten Menschen auf sehr natürliche Weise.

Aber das hat Herr Metzger natürlich nicht gemeint. Seine „natürliche Weise“ umfasst statt dessen das Verbot einer lokalen oder totalen Betäubung des Neugeborenen. Lediglich „ein Tropfen süßer Wein“ sei erlaubt, um das Kind zu beruhigen.  Auch Puder oder Sprays würden offenbar von Beschneidern genutzt, um den Schmerz zu lindern. Mehr aber sei eben nicht zulässig. Er findet außerdem: „Eine Spritze fügt dem Kind mehr Schmerzen zu als die Beschneidung selbst“.

Aha. Und dann erfahren wir auch noch, was Herr Metzger von professionellen Ärzten in unseren Krankenhäusern hält, denn: Der Beschneider dürfe dabei zwar Arzt sein, aber ein Arzt, der kein Beschneider sei, sei für die Prozedur nicht zugelassen. Mit anderen Worten: man muss Beschneider, aber kein Arzt sein.

Ich hoffe, Herr Beck, Frau Künast, Herr Gabriel, Frau Merkel und all die vielen anderen  Beschneidungsbefürworter im Deutschen Bundestag sind jetzt endlich auf dem Laufenden darüber, was es heißt, einer Religion die Hand zu reichen und einseitig einen umsichtigen Umgang mit diesem Thema zu versprechen. Denn die obersten Religionsführer halten von all den vorgeschlagenen Möglichkeiten, die Kinder schmerzfrei und medizinisch einwandfrei zu beschneiden, offenbar gar nichts, sondern bestehen auf ihren archaischen Bräuchen. Ganz ehrlich: alles andere wäre eine Überraschung gewesen. Musste man aber Herrn Metzger dafür die Bühne der Bundespressekonferenz geben?

Es bleibt zu hoffen, dass Herr Metzger durch seinen eindeutigen und unzweifelhaften Auftritt den Beschneidungsbefürwortern eben jenen Bärendienst erwiesen hat, dessen es bedarf, um die Diskussion wieder auf ihr rechtsstaatliches Maß zurückzuschrauben. Wer will uns jetzt noch sagen, wir seien eine Nation von Komikern, wenn die andere Seite Säuglingen offenbar ohne Einsicht und ohne Betäubung ein Stück empfindlicher Haut wegschneiden will?

Es grüßt herzlichst

Ihr JeanLuc7

P.S. Zumindest Volker Beck (Grüne) scheint die Forderung des Oberrabiners durchaus zu unterstützen. Auf abgeordnetenwatch lässt sein Team ausrichten: „Nach unserer Überzeugung ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards – die ein ausgebildeter Mohel durchaus erfüllt – keine Straftat.“

So ein Mohel beschneidet aber nun einmal ohne Betäubung. Was treibt Herrn Beck in dieser Sache bloß um?

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Die Welt des Hans-Peter Uhl

Hans-Peter Uhl (CSU) durchlebt gerade eine schwere Zeit, hat man ihn doch als Urheber des verpatzten Meldegesetzes enttarnt, das derzeit die Bevölkerung und demnächst den Bundesrat beschäftigen wird. Noch versucht er sich in Schadensbegrenzung und Verteidigung, letztlich seine Intrige aber wohl im Bundesrat scheitern.

Hans-Peter Uhl ist nicht zum ersten Mal aufgefallen. Er gilt als sogenannter Innenexperte der CSU und äußert sich immer gerne, wenn es gegen Grundrechte und Freiheit geht. Es folgt eine kleine Auflistung seiner Positionen zu verschiedenen Themen der Sicherheitspolitik:

  • Herr Uhl ist massiver Befürworter der Vorratsdatenspeicherung: „Im Vorfeld muss die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen möglich sein. Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen“. In diesem Zusammenhang bezeichnete Uhl die Justizministerin als „Sicherheitsrisiko“.
  • Herr Uhl nutzt jede noch so unpassende Gelegenheit, die Vorratsdatenspeicherung einzufordern, beispielsweise nach dem Attentat von Toulouse: „Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen“. Das Aufspüren des Täters sei damit ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne. In Wahrheit konnten die Franzosen den Attentäter völlig ohne Vorratsdatenspeicherung ermitteln.
  • Herr Uhl sieht auch eine Notwendigkeit der „besseren Überwachung von terrorverdächtigen Minderjährigen“ und schlug vor, die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder zwölf Jahre zu senken.
  • Hans-Peter Uhl steht zur Forderung, Internetsperren einzuführen: Es geht nicht um eine stärkere Regulierung, aber vielleicht um eine intelligentere Form der Regulierung. Grundsätzlich ist gerade die Freiheit des Internets das, was es zu einem großartigen Medium macht. Andererseits muss es auch im Internet möglich sein, den Jugendschutz zu gewährleisten und strafbare Inhalte zu sanktionieren – um die Bevölkerung und die Jugend vor Kriminalität, Terrorismus und Schmutz zu schützen.“
  • Kürzer gefasst hat er dieselbe Aussagen ein Jahr zuvor: „Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“
  • Hans-Peter Uhl hat auch eine ganz eigene Auffassung von der Staatsform Deutschlands. „Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.“ Frau Merkel ist also demnach so etwas wie eine V-Frau?
  • Mit dem demokratischen Entscheidungsprozess rund um das BKA-Gesetz hat Herr Uhl auch so seine Probleme: “Mit der Bundes-SPD haben wir seit Jahren über jedes Komma verhandelt. Und dann kommt da dieses Papier auf Stammtischniveau aus Sachsen. Das lohnt nicht einmal das Lesen. Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen.”
  • Auf abgeordnetenwatch.de erklärte Herr Uhl seine persönliche Sichtweise der Gegner des Zugangserschwernisgesetzes (Zensursula): „Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers ist.“ Die ganze „pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten“, man müsse um jeden Preis ein „unzensiertes Internet“ verteidigen, sei „juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.“
  • Zum Amoklauf des Norwegers Breivik hatte er nur Stunden nach dem Attentat die Erklärung parat: „Diese Tat wurde im Internet geboren“ – #iminternetgeboren wurde zeitweise zu einem sehr beliebten Hashtag auf Twitter und führte zu
  • Klar, dass Herr Uhl auch eine ausgeprägte Meinung zu sogenannten Killerspielen hat: „Solche Killerspiele, die üble Instinkte im Menschen wachrufen, dürfen Jugendlichen nicht zur Verfügung stehen“. In Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden stellte er eine unmittelbare Verbindung her: „Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit sogenannten Killerspielen beschäftigt hat.“
  • Zum Rechtsterrorismus hat Herr Uhl auch eine sehr eigentümliche Ansicht: „Eine gute und vernünftige Einwanderungspolitik muss zum Ziel haben, dass keine Kampfgruppen am rechten Rand entstehen“, der soziale Frieden dürfe nicht gefährdet werden. Es nütze nichts, wenn man die ganze Welt umarme, dabei aber die eigenen Bürger aus den Augen verliere.

Meinungsvielfalt und deren freie Äußerung ist ein wesentlicher Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Von Politikern erwarte ich jedoch nicht nur freie, sondern auch konstruktive Vorschläge. In der Diskussion um Bürgerrechte und deren Ausgestaltung im weltweiten Netz ist Herr Uhl bisher nur durch sinnfreie, rückwärtsgewandte und teilweise sogar obrigkeitsstaatliche und menschenverachtende Äußerungen aufgefallen. Dabei nutzt er genau den Mechanismus, den er anderen gerne verwehren möchte: das Recht auf freie Meinungsäußerung immer und überall. Wenn jedoch die halbe Linke vom Verfassungsgsschutz observiert wird – warum dann nicht auch er?

Vielleicht würde es helfen, wenn Herr Uhl – Jahrgang 1944 – begönne, sich mit anderen, altersgerechten Themen zu befassen. Wie wäre es mit einem Antrag auf eigene Pensionierung?

Uhls gescheiterte Intrige rund um das Meldegesetz wäre dafür ein schöner Anlass.

Es verabschiedet herzlich,

Ihr JeanLuc7

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Schlechte Verlierer

Werte Leserinnen und Leser,

ACTA ist abgelehnt. Viele – auch ich – freuen sich darüber, dass das Europaparlament mit großer Mehrheit entschieden hat, ACTA nicht zu ratifizieren.

Nicht jeder freut sich mit uns. Der EU-Handelskommissar Karel de Gucht, der sich bis zuletzt für das Abkommen eingesetzt hat, steht nun vor dem Scherbenhaufen seiner Verhandlungstaktik, und auch Sprecher der Industrie äußerten sich erwartungsgemäß skeptisch.

Reichlich unerwartet hingegen empfinde ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung von Andrian Kreye und in der FAZ von Jasper von Altenbockum. Beide blasen ins gleiche Horn: die Ablehnung von ACTA sei ein „Sieg der Meute“, die „Macht der Masse“ habe die Parlamentarier zum Einlenken gebracht. Es scheint, als hätten beide ihre ureigene Aufgabe als Journalisten nicht gemacht – die Recherche. Denn ACTA hat nicht erst mit den Protesten von ein paar Hunderttausenden im Februar begonnen, sondern bereits einige Jahre zuvor – und die Massenproteste sind nicht der Auslöser, sondern die Folge einer intransparenten und lobby-gesteuerten Geheimverhandlung.

Zur Historie: Das Anti-Piraterieabkommen ACTA, verhandelt diskutiert zwischen den USA, der EU, aber auch Ländern wie Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten, sollte ursprünglich den Kampf gegen Produktpiraterie verbessern. Es wurde heimlich verhandelt, und zunächst war niemand an einer offenen Diskussion interessiert.

Eingeladen waren neben den Ländern auch Vertreter der Content-Industrie, und schnell wurde das eigentlich gegen die Produktpiraterie (gefälschte Waren und Medikamente) gewandte Abkommen auf das Urheberrecht im Internet erweitert – und das, was letztlich über WikiLeaks und andere Kanäle Stück für Stück aus den verschlossenen Sälen hervordrang, klang eher nach Folterkeller der Ewiggestrigen als nach einem vernünftigen Einstieg in das 21. Jahrhundert und seine neuen digitalen Möglichkeiten.

Hätte man sich auf den ursprünglichen Ansatz konzentriert, wäre ACTA vermutlich ein sinnvolles und gutes Abkommen geworden, das uns vor Produktpiraterie schützen könnte. Durch die unselige Vermischung mit der Diskussion um geistiges Eigentum hingegen wurde ein Geist aus der Flasche gelassen, der nicht mehr einzufangen war. Letztlich haben das auch einige Regierungen der EU-Mitgliedsländer erkannt und nicht zuletzt auch die EU-Parlamentarier.

Wer nun, wie die beiden oben genannten Kommentatoren, behauptet, die Entscheidung des EU-Parlaments sei ein Sieg des „digitalen Mobs“, wer behauptet, die Parlamentarier „kuschen vor Einschüchterung durch die Netzgemeinde“ oder der „Macht der Masse“, der hat selbst ein äußerst fragwürdiges Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Denn die EU-Parlamentarier sind frei gewählte Vertreter des Volkes und damit mehr als die halbdemokratisch bestimmte EU-Kommission legitimiert. Sie entscheiden frei und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Wenn nun eine große Mehrheit dieser Parlamentarier ACTA ablehnt, dann wohl kaum wegen einer diffusen Netzgemeinde, sondern weil sie nicht von ACTA überzeugt sind – trotz aller Tricks, die der Handelskommissar de Gucht bis zuletzt versucht hat.

Hätten die Kommentatoren recht, dann wären BKA-Gesetz und Vorratsdatenspeicherung bereits auf der Müllhaufen der Geschichte angekommen, und das dort bereits abgelegte Zugangserschwernisgesetz („Zensursula“) hätte es nie gegeben. In allen Fällen gab und gibt es große Proteste, auch auf der Straße. Offenbar gibt es aber in CDU/CSU und SPD große Mehrheiten, die diese Gesetze befürworten und auch nicht vor der Netzgemeinde „kuschen“. Die beiden Kommentatoren sind also offenbar mit ihrer Meinung im Irrtum. Das ist zwar menschlich, aber in diesem Falle unnötig und vermeidbar.

Vielleicht sind die beiden aber auch einfach nur schlechte Verlierer.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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