Recht auf Vorhaut

Werte Leserinnen und Leser,

ein Kölner Gericht hat die Beschneidung von Säuglingen und Kindern aus nicht-medizinischen Gründen für rechtswidrig erklärt – es gilt als Körperverletzung. Dabei handelt es sich um nichts weiter als eine konsequente Anwendung unseres Strafrechts – ein Arzt, der einem Kind auf Wunsch der Eltern ohne medizinische Grundlage den Fuß abschneidet, wird ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagt, sobald der Staat davon erfährt.

Nun ist die Beschneidung allerdings bei Juden und Muslimen ein religiöses Ritual, und das macht die Angelegenheit heikel und kompliziert. Verbände beider Religionen argumentieren, dass es sich um ein Jahrtausende altes, wichtiges Ritual handle, ohne das die jeweilige Religion nicht funktioniere. Zum Hintergrund: im Judentum wird die Beschneidung im 1. Buch Mose, Kapitel 17 erwähnt und verpflichtend eingeführt; Abraham wird dort zugeschrieben, sich selbst mit 96 Jahren noch beschnitten zu haben. Bei den Muslimen hingegen fehlt eine solche verpflichtende Stelle, jedoch ist hier die Beschneidung von Kindern gelebte Tradition.

Dennoch konnte das Gericht gar nicht anders entscheiden: ein nicht zu eigenen Entscheidungen fähiger Erdenbürger darf nicht körperlich verletzt werden, bloß weil es den Eltern gefällt. Nicht umsonst sind Schläge als Erziehungsmaßnahme für Kinder heute geächtet, und die sogenannte Beschneidung von Frauen ist seit einigen Jahren strafbar und verjährt auch nicht, bevor das Kind erwachsen wird. Nicht zuletzt erkennt man an schreienden Säuglingen und heulenden Kleinkindern, dass der Eingriff Schmerzen verursacht. Das Gericht hat keine religiöse, sondern eine weltliche Entscheidung getroffen und dabei geltendes Recht angewandt.

Wie sollten nun die Religionen damit umgehen? Sie sollten sich anpassen. In Israel existiert bereits eine Gemeinschaft von Familien, die sich gegen die rituelle Beschneidung ihrer Kinder entschieden haben – sollen die Kinder das doch entscheiden, wenn sie erwachsen sind. Das wäre auch hier möglich: ebenso wie Piercings und Tattoos (erfüllen ebenfalls den Tatbestand der Körperverletzung) kann auch die Beschneidung durchgeführt werden, wenn der Betroffene dies wünscht und offenbar eigenständig entscheiden kann. Das aktuelle Geheule von Vertretern aller großen Religionen und ihre Berufung auf das angebliche Recht zur religiösen Selbstbestimmung sollten einem Diskurs weichen, wie Religion und Rechtsstaat zueinander passen können. Hierzulande gilt zuerst die körperliche Unversehrtheit – dann kommt die Religion.

Im übrigen möchte ich – als mit 20 Jahren vollnarkotisiert Beschnittener – aus eigener Erfahrung darauf hinweisen, dass zwischen „mit“ und „ohne“ sehr wohl ein wesentlicher Unterschied besteht. Ausrufe wie „braucht man nicht“ oder „völlig unnötig“, wie sie gerne von Unwissenden vorgebracht werden, sind fehl am Platz. Auch die Berufung auf hygienische Gründe mag man bitte den jungen Erwachsenen überlassen.

Und wer nun mit der Geringfügigkeit des Eingriffs und dem „bisschen Schmerz“ eine differenzierte Betrachtung einfordert, mag sich bitte zunächst fragen, ob er bei polizeilichen Vernehmungen auch ein „bisschen Folter“ für zulässig hält.

Es grüßt herzlich

JeanLuc7

P.S: Wie geht’s weiter? Erwartungsgemäß wird der Gesetzgeber aktiv werden und die religiöse Bescheidung unter Vorbehalt straffrei stellen. Dieser Vorbehalt gibt dem Beschnittenen später die Möglichkeit, rechtlich gegen den Staat vorzugehen – mit unvorhersehbaren Folgen. Das ist keine gute Lösung; sie wird aber den Frieden wiederherstellen.

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Akropolis, adieu!

Werte Leserinnen und Leser,

wissen Sie, was Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Boney M und die Technoband U96 gemeinsam haben? Ihre Musik darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht mehr auf Youtube zu sehen sein. Das kennen Sie sicher bereits – „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar.“ Seit heute aber ist es gerichtlich festgestellt – Youtube gilt als sogenannter „Störer“ und muss alle neu hochgeladenen Videos darauf überprüfen, ob sie Musik von Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Boney M oder U96 enthalten – eine Erweiterung der Liste ist zu erwarten.

Was nun, liebe Rechteverwerter? Ich hätte da ein paar Vorschläge:

  • Schaut Euch eure Sachen einfach nur noch selbst an, am besten tief im Keller hinter Schloss und Riegel. (OK, das ist de facto mit dem Youtube-Urteil Realität).
  • Etabliert eine Polizeitruppe, die das öffentliche Singen von Liedern aus Eurem Repertoire zielsicher unterbindet. (Oha, das gibt’s ja auch schon und sogar für Kindergärten)
  • Sperrt alle Leute ein, die Eure Rechte verletzen, am besten dauerhaft. (Die Technologie für die nötigen Beweise könnt Ihr beim Staat bekommen – Vorratsdatenspeicherung heißt das.)

Klar, so funktioniert es nicht. Aber warum führen die Rechteverwerter diesen Kampf gegen Windmühlen trotz des literarischen Vorbilds nach wie vor mit solcher Vehemenz, anstatt auf zeitgerechte und moderne Modelle zu setzen, die andernorts bereits mit Erfolg eingesetzt werden?

Hier kommt eine kleine Auswahl:

  • Die Kultur-Flatrate, laut Dieter Gorny angeblich der Beginn vom Untergang des Abendlands, ist nichts anderes als die GEZ, die Verwertungsabgabe auf Drucker und Kopierer sowie Leer-CDs und das von den Zeitungsverlegern vehement eingeforderte Leistungsschutzrecht. Bei all diesen Modellen zahlt man, egal ob man ARD schaut, kopiert oder Zeitung liest oder eben nicht.
    Dabei zahlt man einmal einen Betrag pro Monat – beispielsweise 20€ – und darf dann Musik aus Tauschbörsen laden und auf dem Schulhof tauschen. Mit anderen Worten: mit der Kulturflatrate kaufen wir unsere Jugendlichen frei, denn die haben vielfach gar kein Unrechtsbewusstsein beim Downloaden und werden auch keines mehr entwickeln.
    Sicher – die Erarbeitung des Verteilungsschlüssels ist eine spannende Aufgabe, aber offenbar ist das Problem bei der Einnahmen aus den Verkäufen von Leer-CDs und Leer-DVDs bereits gelöst. Österreich hat sogar bereits Verwertungsabgaben für Festplatten beschlossen.
  • Das Fair-Use-Prinzip wird in den USA genutzt, um zu verhindern, dass beispielsweise Nutzer kriminalisiert werden, die ein Video hochladen, auf dem das hauseigene Baby zu einem bestimmten Musikstück tanzt – beides gehört nun mal zusammen, niemandem fiele ein, die Musik nachträglich durch Copyright-freie Varianten auszutauschen. Hierzulande muss Youtube nach dem aktuellen Urteil hingegen auch solche Fälle sperren.
  • Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Songs für 1,29 € im iTunes Store sind ebenso wenig angemessen wie eBooks, die wegen einer angeblichen Buchpreisbindung ähnlich viel kosten müssen wie ihre gedruckten Pendants.
  • Bezahl-Dienste zu erwähnen, mag in diesem Kontext albern klingen. Jedoch beklagen die Rechteinhaber und die Zeitungen einerseits eine Kostenlos-Kultur, die sie andererseits selbst geschaffen haben. Spiegel, Zeit, Süddeutsche: es ist toll, dass Ihr Eure Inhalte kostenlos ins Netz stellt und auf hohe Klickraten und Werbeeinnahmen hofft. Die Vorwürfe Eurer Autoren sind aber berechtigt: deren Leistung muss bezahlt werden. Werdet kreativ und bietet passende Leistungen an, am besten familiengerecht, so dass man die Online-Versionen genauso teilen kann wie das gedruckte Blatt oder Buch.
  • Nicht zuletzt ist die Nutzungserlaubnis ein ewiges Drama, das dringend einer Liberalisierung bedarf. Kein Kunde kauft denselben Content mehrfach für unterschiedliche Geräte – oder aber er fühlt sich abgezockt. Dann lernt man schnell, krumme Wege zu gehen, wenn das gekaufte Video auf dem heimischen Streaming-Gerät nicht laufen will. In dieselbe Kategorie gehören künstliche Kopierschutz-Beschränkungen, mit denen nur zwei Dingen erreicht werden: Zahlen Kunden werden verärgert, weil sie vor einem schwarzen Bildschirm oder einer stummen Stereoanlage sitzen; nicht-zahlende entwickeln mehr Kreativität beim Lösen der künstlichen Sperren. Weg mit diesen Sperren!

Nun sind die Kreativen und ihre Rechteverwerter am Zug. Sie sollen bekommen, was sie verdienen.

Oder aber wir schließen Youtube Deutschland einfach komplett. Hübsche Videos gibt’s bestimmt auch in der ZDF-Mediathek.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Ich möchte nicht teilnehmen!

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminster Friedrich,

Ihr Ministerium hat in diesen Tagen einen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung redigiert und bis zur Unkenntlichkeit verändert. Darin finden sich nun alle Positionen, die uns Bürger schon einmal auf die Palme und Ihre Regierung vors Bundesverfassungsgericht brachten. Folgende Daten sollen anlasslos und ohne Verdacht gespeichert werden:

Für jeden Telefonanruf und jede Kurznachricht:

  • wann wer mit wem kommuniziert hat
  • welche Geräte dabei genutzt wurden
  • in welcher Funkzelle man sich dabei aufgehalten hat

Für jede E-Mail:

  • wann wer mit wem gemailt hat
  • welche IP-Adresse dabei genutzt wurde
  • welche IP-Adresse bei jedem einzelnen Abruf eines Postfachs genutzt wurde

Bei jeder Internetverbindung soll außerdem gespeichert werden, wann wer welche IP-Adresse besaß. Das alles wollen Sie ein halbes Jahr lang im Zugriff halten, und Sie sagen auch, wozu. netzpolitik.org fasst das gut zusammen:

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde mal mit dem internationalen Terrorismus begründet. Der taucht nur noch in einem Absatz zum Verfassungsschutz auf, zusammen mit Extremismus. Ansonsten dürfen die Datenberge nicht nur für den riesigen Katalog in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung verwendet werden, sondern auch bei “mittels Telekommunikation begangen” Straftaten. Insgesamt sportliche 33 Straftaten umfasst die Auflistung. Dazu kommen noch Gefahrenabwehr und die Aufgaben der Geheimdienste. Und sogar Ordnungswidrigkeiten!

Ja, geht’s noch? Selber regelmäßig ungestraft Gesetze vorstellen und verabschieden, die nicht verfassungskonform sind und den Bürgern bei Ordnungswidrigkeiten mit deren Verkehrsdaten drohen, auf dass kein auch noch so kleines Vergehen in diesem Staat ungesühnt bleibt? Denkt  im Innenministerium denn niemand an die entstehenden Kollateralschäden?

Daher nun mein  Wunsch zur persönlichen Vorbeugung: Ich möchte ab sofort von Ihrer Opt-In-Liste gelöscht werden, damit meine persönlichen Daten nicht von Ihren Kollegen auf etwaige Verdachtsmomente durchkämmt werden. Jedes Unternehmen, das mit den Daten anderer etwas anstellt, muss so etwas führen – Sie doch sicher auch?

Und falls die Ironie bis jetzt nicht verständlich war: Ich erkläre hiermit öffentlich, mit der anlasslosen und verdachtslosen Speicherung meiner Daten nicht einverstanden zu sein.

Klar soweit?

Und bitte verstecken Sie sich nicht länger hinter einer angeblich von der EU verlangten gesetzlichen Umsetzung einer Richtlinie. Diese Richtlinie haben Ihre Vorgänger selbst mit veranlasst, weil sie genau wussten, dass der Bundestag einem nationalen Gesetz ohne diese Richtlinie niemals zustimmen würde.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr JeanLuc7

(Meinen Klarnamen und meine Adresse können Ihre Kollegen dem Impressum entnehmen. Der Verarbeitung im Rahmen der Löschung von der Opt-In-Liste stimme ich zu. Danach sind meine personenbezogenen Daten zu löschen.)
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Wer spricht im Bundestag?

Liebe Parlamentarier von SPD, CDU/CSU und FDP,

Man hat es als Abgeordneter heutzutage nicht leicht. Sicherheitsgesetze, EU-Finanzkrise, Rettungsschirm – wer soll da noch durchblicken, ob nun dieser oder jener Teil eines Gesetzes konform mit dem deutschen Grundgesetz ist? Deshalb sieht man sich immer häufiger nach Karlsruhe zitiert, wo die Neun Weisen in ihren roten Roben dem Gesetzgeber allzu oft den Weg weisen müssen. Und nicht zuletzt kann die Materie manchmal verzwickt sein – mancher Parlamentarier glaubt heute noch, dass das verworfene Gesetz zur Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß sei.

Heute habe ich einen Fall für Sie, der so eindeutig ist, dass Ihnen eine Beurteilung und eine Entscheidung nicht schwer fallen dürfte. Und ausnahmsweise geht es einmal um Sie selbst und nicht um die Bürger im Lande.

Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestages berichtet, sollen nach einem Plan von SPD, FDP und CDU künftig nur diejenigen Parlamentarier das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürften dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden – nach Rücksprache mit den Fraktionen.

Der Grund für diese absurde Idee ist leicht erklärt: Bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im vergangenen September hatte Bundestagspräsident Lammert außer der Reihe den Abgeordneten Willsch und Schäffler das Rederecht erteilt hatte; beide vertraten von ihren Fraktionen abweichende Meinungen. Nach Protesten hatte der Ältestenrat  Lammert dafür gerügt. Jetzt soll also ein Maulkorb für Abweichler dies bereits im Vorfeld verhindern.

Die unausweichliche Konsequenz einer solchen Änderung der Geschäftsordnung (GO) ist aber – im Gegensatz zu manch anderem komplexen Gesetzgebungsverfahren – offensichtlich und sicher: Abgeordnete werden gegen diese Änderung klagen, und am Ende wird die GO-Änderung für verfassungswidrig erklärt. Denn:

GG Artikel 38, Absatz 1: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Das Grundgesetz kennt keine Fraktionen und schon gar keinen Fraktionszwang. Wenn jetzt auch noch ein Maulkorb hinzukommt, ist das Maß mehr als voll.

Liebe Parteiführer von CDU, SPD und FDP – Eure Strategen arbeiten gerade an Strategien, wie man den unvermeidlichen Aufstieg der Piraten bremsen könnte. Mit dem geplanten Maulkorb für widerspenstige Abgeordnete wird Euch das nicht gelingen. Aber Ihr werdet doch klug genug sein, um frühzeitig zu erkennen, wie verfassungswidrig Euer Plan ist, nicht wahr?

Herzlichst,
Ihr JeanLuc7

— Update —

Wie heute (19.04.2012) verlautet, haben die Verantwortlichen bei FDP und SPD sich aus dem Projekt zurückgezogen. Damit wird es bis auf weiteres keinen Maulkorb für Abgeordnete geben. Mein Tipp: beim nächsten Mal prüfen Sie solche Ideen bitte, bevor sie das schriftliche Stadium erreichen – und vergessen sie gleich wieder.

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Freiheit für Millionen

Liebe Leserinnen und Leser,

ich hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 angenommen, das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ (VDS) sei erschöpfend diskutiert. Seitdem hat sich jedoch die Krings-Uhl-Bosbach-Ziercke-Friedrichs-Fraktion einen Beißreflex zugelegt und steht wie Cato der Ältere bereit, um uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit mitzuteilen, dass die persönliche Freiheit zugunsten der allgemeinen Sicherheit zerstört werden müsse.

Das aktuelle Beispiel besteht sogar aus zwei Akten: zunächst hat die EU-Kommission angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, weil diese die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt. Dann erschließt ein verrückt gewordener Radikalreligiöser mehrere Menschen, und die Polizei findet ihn auch dank einer IP-Adresse, die sie angeblich im Rahmen der französischen VDS ermitteln konnte.

Schon ist er wieder da, der Beißreflex. Deutschland sei nicht sicher, radikale Islamisten warteten an jeder Ecke, wenn wir nicht die VDS sofort wieder einführen. Und der Bürger ist diesmal geneigt nachzugeben, denn es geht ja auch um seine eigene Sicherheit. Dem ist entgegenzuhalten, dass zwar der Attentäter auch dank seiner Spuren im Internet ermittelt werden konnte – aber offenbar hat auch die in Frankreich vorhandene Vorratsdatenspeicherung nicht den Tod der Opfer verhindern können. Sie mag allerdings das Auffinden des Attentäters beschleunigt haben.

Hätte aber in Deutschland der Attentäter wirklich nicht ermittelt werden können, weil die VDS fehlt? Falsch – denn es ist den Ermittlungsbehörden auch jetzt – ohne VDS – möglich, die Nutzer von IP-Adressen abzufragen. Die Provider müssen allerdings die dazu benötigten Daten nicht mehr sechs Monate speichern, sondern tun dies nur im Rahmen ihrer Abrechnungstätigkeit. Das kann eine Woche sein, aber die Telekom speichert bspw. nach wie vor deutlich länger. Die deutsche Polizei hätte also dieselbe Arbeit tun können wie ihre französischen Kollegen. Berichte aus Berlin und Dresden zeigen, dass sogar Handys millionenfach überwacht werden können, ohne mit den bestehenden Gesetzen in Konflikt zu geraten, sofern man vorher einen Richter um Erlaubnis fragt.

Der vom Bundesjustizministerium vorgestellte Report zur VDS sagt dies auch in aller Deutlichkeit: die von den Behörden meist genutzte Spur ist die IP-Adresse. Derzeit stellen die Provider auf ein neues Verfahren um, das sich IPv6 nennt. Damit steht eine so große Menge an IP-Adressen zur Verfügung, dass jedem Anschluss eine dauerhafte, nicht wechselnde IP-Adresse zur Verfügung gestellt werden kann. Damit wird das Thema VDS für IP-Adressen vom Tisch sein, weil sie praktisch wie der Ausweis zur persönlichen Ausstattung gehören.

Die VDS, die jetzt wieder vehement gefordert wird, zeichnet aber insbesondere auch Ort und Zeit jeder einzelnen Mobilfunkverbindung auf, also Telefon und Daten – damit werden iPhones und andere Smartphones zu echten Bewegungswanzen. Diese Daten werden aber nach Aussage des Reports so gut wie nie benötigt – aber genau um sie dreht sich der Streit in der Sache.

Wer also heute die VDS allein wegen der Ermittlung von IP-Adressen fordert, sagt die Unwahrheit. Er erklärt vielmehr bildlich den Kauf einer Kuh zur Bedingung, damit man ein Glas Milch trinken kann. Während aber unsere Ermittlungsbehörden die Milch weiterhin im Laden kaufen und die VDS gar nicht wirklich benötigen, werden die Kollateralschäden durch eine Überall-Überwachung einfach ausgeblendet.

Was zuletzt die angedrohten Strafzahlungen der EU-Kommission betrifft: Wer Milliarden für die Rettung ganzer Staaten bereitstellt, sollte für die Freiheit seiner Bürger durchaus auch ein paar Millionen bereitstellen.

Wer wie Krings, Uhl, Bosbach, Ziercke und Friedrichs diese Millionen aber für die ständige und anlasslose Überwachung seiner Bürger einsetzen möchte, sollte nach meiner Einschätzung besser vom Verfassungsschutz beobachtet werden, denn er steht nicht sicher auf dem Boden unseres Grundgesetzes.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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