Getroffen, Herr Reichert,

hat mich Ihre Entscheidung, den im Juni in Karlsruhe geplanten Spieleevent abzusagen. Ihr geäußerter Eindruck, von den Parteien in deren Kommunalwahlkampf instrumentalisiert zu werden, ist hingegen bedauerlicherweise wahrscheinlich richtig.

Seit dem Attentat von Winnenden diskutierten die Politiker über Maßnahmen, wie zukünftig solche Amokläufe verhindert werden können. Dabei stellte sich insbesondere heraus, dass besonders die nicht zum Töten geeigneten Waffen ein besonderes Gefahrenpotenzial darstellen, nämlich Computerspiele und Paintball. Diese Erkenntnis setzen die Politiker nun in Taten um.

Während aber Paintball offenbar auch von Politikern gespielt wird und deshalb – nach deutlichen Protesten – recht schnell von der Liste der Maßnahmen entfernt wurde, wird die Computerspielklasse der „First Person Shooter „nach wie vor als hohes Risiko angesehen. Wir erinnern uns: in solchen Spielen werden Waffen im unteren Bereich des Computermonitors eingeblendet, und durch geschicktes Drücken von Tasten oder Klicken mit der Maus werden ebenfalls auf dem Computermonitor dargestellte Gegner ausgeschaltet. Das ganze kann man allein oder – deutlich beliebter – in Gruppen spielen.

Solche Gruppenspiele sollten auch auf dem Karlsruher Spieleevent ermöglicht werden. Und wieder erinnern wir uns: Der ursprüngliche Austragungsort sollte Stuttgart sein, dort wurde den Veranstaltern „Instinktlosigkeit“ vorgeworfen und die Veranstaltung kurzfristig abgesagt. Karlsruhe sprang als Ersatzort ein. Ebenso erging es einer gleichen Veranstaltung in Nürnberg, hier wählte man Hamburg als Ersatz.

Herr Reichert, natürlich kann ich Ihre Sorge verstehen, hier eine offenbar ungeliebte Veranstaltung zu organisieren. Ich kann auch verstehen, dass Sie im Laufe der Wochen resigniert haben. Dennoch hätte ich gern gesehen, wie eine seltsame Koalition aus Grünen und CDU Ihren Vermieter aufgefordert hätte, einen rechtsgültigen Vertrag ohne gesetzliche Grundlage zu brechen. Ich hätte auch gern gesehen, dass ein deutsches Gericht bereits erstinstanzlich den verantwortlichen „Experten“ der Fraktionen den Kopf gewaschen hätte, nachdem es den Mietvertrag in seiner jetzigen Form bestätigt hätte.

Dazu wird es jetzt leider nicht kommen. Statt dessen hat heute Bayerns Innenminister Hermann (CSU) seiner eigene Jugendorganisation (Junge Union Bayern) mitgeteilt, „diese brutalen Killerspiele seien keine geeignete Freizeitbeschäftigung für junge Menschen“. Nun, seit Jahrzehnten sucht sich jede Jugend ihre Freizeitbeschäftigung selbst, sei es nun Elvis Presley, die Beatles, Kommunen, Punk, House-Partys oder eben Computerspiele. Das entscheidet glücklicherweise nicht die deutsche Politik. Auf Events wie den von Ihrer Firma geplanten sollte sie daher auch besser keinen Einfluss nehmen, wenn sie den Kontakt zu den jungen Leuten nicht endgültig verlieren will.

Wir sollten nicht vergessen: Menschen töten mit echten Waffen. Deshalb sollten wir uns um die echten Waffen kümmern; sie gehören nicht in Privathände. Um Politiker aber, die uns ihr Weltbild aufzwingen wollen, sollten wir einen Bogen machen.

Herzlichst, Ihr

JeanLuc7

Ralf Reichert ist Geschäftsführer der Turtle Entertainment GmbH. Die Turtle Entertainment GmbH betreibt die Electronic Sports League (ESL), die größte Liga für Computerspieler in Europa. Mit über 165 Millionen Page Impressions im Monat gehört das Liga-Portal www.esl.eu laut IVW zu den 20 größten Internetauftritten Deutschlands. (Quelle: wikipedia.de)

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Bravo, Herr Schäuble!

Seit Monaten diskutieren wir über einen Gesetzesvorschlag zur Sperrung von Internetseiten.  Ihren Ministerkollegen und -kolleginnen von und zu Guttenberg und von der Leyen zufolge hilft das Gesetz den Kindern, indem es die Kinderpornographie-Massenindustrie austrocknet. Die Gegner des Gesetzesvorschlags wollen die Kinder ebenso geschützt sehen, verlangen aber u.a. ein eigenes Gesetz, in dem eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die Webseiten vom Netz nehmen zu lassen und die Verantwortlichen juristisch zu belangen.

Da sind die diskutierenden Parteien aber offenbar einem Irrtum aufgesessen. Denn es bedarf gar keines speziellen Gesetzes, um Internetseiten zu sperren. Das geht auch mit bestehenden Gesetzen und funktioniert überraschend schnell und gut, wie Ihr Haus gerade zu demonstrieren wusste.

Was ist geschehen? Nun, auf einer Satireseite zum Thema Netzsperren wurde das Hoheitszeichen des Bundesministerium für das Innere (BMI) benutzt. Das ist – unbestritten – verboten und eine Ordnungswidrigkeit. Über das Bundesverwaltungsamt wurde dem Provider des Satirikers nun eine Aufforderung zugesandtr, die Seite vom Netz zu nehmen. Der Provider reagierte prompt: die Seite verschwand, gleichzeitig wurde dem Satiriker fristlos die Domain gekündigt. Das ganze lief innerhalb weniger Stunden ab. Auf Anfrage gab der Provider dem Satiriker Auskunft, und inzwischen ist die Seite mit geändertem Layout wieder online.

Offenbar lief der ganze Vorgang ohne rechtliche Prüfung und ohne richterliche Anordnung auf informeller Ebene. Und wie es scheint, ist das ganze rechtlich auch noch korrekt.

Was lernen Frau von der Leyen, Herr von und zu Guttenberg, die deutsche Kinderhilfe und vor allem wir alle daraus?

Die Bundesregierung braucht weder Sperrlisten noch schärfere Gesetze, um Seiten vom Netz zu nehmen. Die vorliegenden Gesetze reichen voll und ganz.

Nochmals ein Dankeschön an Sie, Herr Schäuble, dass Sie uns diesen Sachverhalt gerade in diesen Tagen so eindrucksvoll vor Augen geführt haben. Als intimer Kenner der vorliegende Gesetzeslage werden Sie als Abgeordneter daher sicher gegen den Gesetzesvorschlag von Herrn von und zu Guttenberg und Frau von der Leyen stimmen, richtig?

Beste Grüße,

Ihr JeanLuc7

Wolfgang Schäuble ist ein deutscher Politiker (CDU) und seit 2005 Bundesminister des Innern. (Quelle: wikipedia.de)

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Zeichnen Sie, Frau von der Leyen!

Kinderpornographie ist verabscheuungswürdig. Darin stimme ich voll mit Ihnen überein. Zwar würde ich mich freuen, wenn Sie auf Pressekonferenzen nicht mehr diese schrecklichen Bilder herumzeigen würden und auch nicht mehr Gegner der von Ihnen initiierten Gesetzesänderung und der von Ihnen verhandelten Verträge zwischen BKA und Internetprovidern als Pädokriminelle diffamieren, aber die Richtung stimmt: Da muss etwas getan werden.

Die Gegner des von Ihnen vorangebrachten Gesetzesvorschlags stimmen in diesem zentralen Punkt mit Ihnen überein. Allerdings schließt der Gesetzvorschlag die Möglichkeit eines unkontrollierten Gebrauchs der Sperrliste für Webseiten nicht aus. Er fordert sogar direkt die Sperrung auch mittelbarer Seiten, die durch – wie auch immer zu vertretende – Links auf Seiten mit diesen illegalen Inhalten verweisen. Und Ihre Kollegin Frau Zypries hat zudem noch die grundsätzliche Strafbarkeit des Aufrufs der von Ihnen vorgeschlagenen Stopp-Seite in den Gesetzentwurf hineinschreiben lassen und denkt bereits über weitergehende Begehrlichkeiten nach.

Die Vorwürfe der Gegner  des Gesetzentwurfs reichen bis zur Prophezeiung „chinesischer Verhältnisse“. Dies wusste Ihr Parteikollege Ingo Wellenreuther sogleich zurückzuweisen: Er warf Gegnern vor, „die Wertmaßstäbe verloren“ zu haben. Wer den vorgeschlagenen Ansatz mit chinesischer Zensur vergleiche, „ist vollkommen auf dem falschen Dampfer“.

Gut zu hören, dass wir nicht auf dem Weg hin zur Zensur sind. Sie selbst haben ja ebenfalls immer wieder betont, dass nur Kinderpornographie gefiltert werden soll, nichts sonst. Gegen die Sperrung  von Glücksspielseiten haben Sie sich ja bereits im November 2008 erfolgreich gewandt.

Daher möchte ich Sie nun auf eine Petition von Frau Franziska Heine aufmerksam machen, in der genau dies, nämlich keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten gefordert wird. Damit sie in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt wird, sind 50.000 Stimmen erforderlich.

Da ich Ihnen nun schreibe, möchte ich natürlich auch nicht vergessen, die von Ihnen geforderten alternativen Vorschläge zur Umsetzung eines solchen Gesetzes vorzulegen:

1) Schaffen Sie ein eigenes Gesetz, das sich explizit mit dem von Ihnen vertretenen Thema auseinandersetzt. Eine Ergänzung des Telemediengesetzes ist ungeeignet und schafft kein Vertrauen, dass wirklich nur Kinderpornographie gefiltert werden soll.

2) Begrenzen Sie die Anzahl der geheimen Vorgänge. Das BKA erstellt die Sperrliste, fordert aber sofort nach Aufnahme einer Webseite den Hoster der Webseite im In- oder Ausland auf, die Seite sofort zu sperren. Geschieht dies nicht, ist innerhalb von drei Tagen eine richterliche Genehmigung für die Sperre einzuholen. Diese Anordnung hat dann eine begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten, danach muss sie erneuert werden.

3) Der Aufruf der Stopp-Seite bleibt straffrei. Es wird ansonsten nicht lange dauern, bis Viren und Trojaner uns drohen, automatisch Stoppseiten aufzurufen, wenn wir uns nicht gegen Geld freikaufen. Sowas gibt es bereits als sogenannte „Scareware„. Und dann werden die Behörden richtig viel zu tun bekommen.

4) Die Bürger erhalten das Recht, Widerspruch gegen eine Sperrverfügung einzulegen. Dies wird gewährleistet durch eine auf der Stopp-Seite enthaltene Möglichkeit (Link oder email-Adresse). Die Beschwerde muss bearbeitet werden und führt zu einer richterlichen Überprüfung. Ist die Beschwerde erfolgreich, wird die Seite sofort entsperrt. (Es ist dann zu klären, wie mit Schadenersatzforderungen umzugehen ist.)

Tun Sie Ihre Arbeit, machen Sie das Gesetz rechtsstaatlich einwandfrei. Auch dafür bezahlen die Bürger dieses Landes Sie und Ihre Kollegen.

Und bitte zeichnen Sie die Petition. Nach drei Tagen Laufzeit hat sie erst 42.300 Stimmen – Ihre Stimme wird noch dringend benötigt. Sie haben noch Zeit bis zum 25. Mai.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Ursula Gertrud von der Leyen, geb. Albrecht, ist eine deutsche Politikerin (CDU). Sie ist seit 2005 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Quelle: wikipedia.de)

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Sittenwidrig, Herr Wiefelspütz!

Um es gleich vorauszuschicken: Als Kriegsdienstverweigerer habe ich noch nie in meinem Leben eine Waffe in der Hand gehabt, und ich habe auch nicht vor, daran etwas zu ändern. Und dass der möglicherweise fahrlässige Umgang mit Waffen zu der Tragödie von Winnenden geführt hat, ist für mich Grund genug für die Aktion der Bundesregierung, die Waffengesetze zu prüfen und gegebenenfalls nachzuarbeiten.

Allerdings scheint es nun, als gewönne der Populismus auch diese Aktion für sich. Nun sollen Paintball-Spiele verboten werden bei Strafandrohung. Paintball, auch Gotcha genannt vom englischen „Got you“ – „Hab dich“, ist ein durchaus fragwürdiges Spiel, bei dem mit Farbe auf Menschen geschossen wird. Das ist nicht gefährlich, aber es simuliert einen erfolgreichen Angriff mit einer Waffe. Hier wird – da gebe ich Ihrem CDU-Abgeordnetenkollegen Bosbach recht – Töten simuliert. Und Ihre Expertenkommission, besteht aus einem Oberbürgermeister, einem Richter, einem Regierungspräsidenten im Ruhestand und dem Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, zeigte durch die Idee, einzig Paintball und Laserdrome zu verbieten, mit Expertenverstand, dass sie weiß, wovon sie redet.

Nun konnte ich der Berliner Zeitung außerdem noch Ihre folgende Aussage entnehmen: „Paintball ist sittenwidrig. Das wird es in Zukunft nicht mehr geben“ . Wie ich schon erwähnte, möchte ich hier nicht das Spiel Paintball verteidigen, wohl aber dem Wort „sittenwidrig“ ein paar weitere Worte hinzufügen. Zunächst hat „der Begriff der Sittenwidrigkeit nicht in erster Linie einen moralischen Inhalt und damit auch nicht die gesellschaftliche Dimension von Sittlichkeit.“ Ein strafbewehrtes Verbot lässt sich also nicht ohne weiteres aus einer Sittenwidrigkeit herleiten.

Aber verlassen wir die theoretische Diskussion, denn ich möchte Ihnen gerne ein paar weitere Beispiele geben für in dem von Ihnen genutzten Sinne sittenwidriger Aktionen:

  • Jäger simulieren den Tod nicht nur, sie schießen auf lebende Objekte. Sittenwidrig? Nein, die getöteten sind ja Tiere.
  • Wissen Sie, worauf die vielen legalen Waffenbesitzer testweise schießen, wenn sie ihre Waffen mit echter Munition bestücken? Nun gut, nehmen wir an, sie schießen nur auf Pappscheiben.
  • Im Deutschen Fernsehen, auch in ARD und ZDF, werden regelmäßig Menschen gezeigt, die auf andere mit simulierten Waffen schießen, zum Teil sogar in sehr gewalttätigen Darstellungen. „Tatort“ heißt das dann, oder „Polizeiruf 110“ oder „Der Alte“. Das ist doch dann aber sicher auch sittenwidrig und darf es nicht mehr geben. Andererseits – die schießen nicht mit Farbe…

Ich gebe zu, dass das sehr zugespitzt ist. Aber eine Regierung, die angesichts einer erfolgreichen Lobbyarbeit des Deutschen Schützenbund, des Bundes der Sportschützen,  die Verbände der Jäger und die Interessenvertretung der legalen Waffenbesitzer in Deutschland nicht wagt, echte Schusswaffen in Privathand zu tabuisieren sollte das Wort „sittenwidrig“ lieber nicht in dem von Ihnen erwähnten Zusammenhang gebrauchen. Man bedenke: Die allermeisten Waffen im Privatbesitz sind echte Waffen. Und echte Waffen verschießen echte Geschosse. Und Menschen benutzen sie, um zu töten.

Wenn Sie Morde und Tragödien verhindern wollen, dann verbieten Sie besser den kompletten privaten Waffenbesitz, nicht bloß Farbkleckser.

Herzlichst

Ihr JeanLuc7

Zur Info: In Deutschland gibt es etwa 20.000 aktive Paintballer. Die Deutsche Paintball Liga (DPL) besteht aus der 1.Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Bundesliga sowie 4 Regionalligen, 4 Landesligen und 4 Bezirksligen. (Quelle: wikipedia.de, sueddeutsche.de)

Und noch ein Lesetipp zum Thema: Heribert Prantls Kommentar in der Süddeutschen Zeitung

Dieter Wiefelspütz ist ein deutscher Politiker (SPD). Er ist seit 1998 innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. (Quelle: wikipedia.de)

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Ein Widerspruch, Frau Gaschke!

In Ihrem Artikel „Im Netz der Piraten“, erschienen in der ZEIT Nr. 18/09 und auch kostenlos online einsehbar, beklagen Sie die geringe Bedeutung, die das Urheberrecht für viele im Internet hat. Damit haben Sie recht. Kostenlose Downloads aller digitalen Medien sind durch Tauschbörsen wie „Pirate Bay“ heute einfacher als jemals zuvor, und die meiste jugendlichen bis jungerwachsenen Nutzer haben größtenteils kein Unrechtsbewusstsein. Die deutsche Rechtsprechung hat hier mit dem 1. und 2. Korb der Urheberrechtsnovelle absichtlich keinen Freibrief für minderschwere Fälle ausgestellt, aber es bleibt noch viel zu tun, um der Zielgruppe das Verständnis für den – auch finanziellen – Wert der Kunst und Kultur wieder nahezubringen. Dies ist allerdings seit Jahren allgemeines Grundverständnis und bedarf keines Urteils eines schwedischen Gerichts.

Allerdings, Frau Gaschke, erliegen Sie dann der Versuchung, das PirateBay-Urteil in eine Linie mit der Sperrverfügung von Familienministerin von der Leyen zu stellen – und widerlegen sich damit in Ihrem Wunsch nach Freiheit für Literatur, Kunst und Wissenschaft selbst. Denn der vom Bundeskabinett in dieser Woche verabschiedete Gesetzentwurf ist vor allem auf Geheimhaltung der gesperrten Seiten ausgelegt und ermöglicht so nicht künstlerische Freiheit, sondern Zensur.

Tatsächlich entsteht mit der Änderung des Telemediengesetzes – richtig erkannt – ein probates Mittel, auch urheberrechtlich geschütztes Material zu filtern. Dieter Gorny, Vorsitzender des Bundesverband Musikindustrie, hat deshalb schon vor Wochen gefordert, die vom BKA erstellte und geheime Sperrliste auch auf Seiten mit Urheberrechtsverletzungen zu erweitern. Und einige Bundesländer forderten bereits, rechtsextreme und Glücksspielseiten ebenfalls aufzunehmen.

Aber kulturelle und wissenschaftliche Freiheit sieht anders aus. Wenn Sie dem Heidelberger Appell voll zustimmen und gleichzeitig Sperrverfügungen fordern, dann schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Denn so sehr wir Urheberrechtsverletzungen verurteilen und deshalb unter Strafen stellen, müssen wir achtgeben, welche Mittel wir dazu fordern. Die jetzt beschlossene Sperrverfügung baut auf eine geheime und von keiner Instanz, auch nicht von Richtern kontrollierte Liste. Damit ist es jederzeit möglich, nicht nur illegale, sondern auch missliebige oder umstrittene Inhalte auszublenden. Einmal etabliert und auf mehr als Kinderpornographie ausgeweitet, ist der Wildwuchs von Sperrungen nicht mehr aufzuhalten.

Daher gehört das von Ihnen geforderte Stopp-Schild für den illegalen kostenlosen Konsum kultureller und wissenschaftlicher Inhalte in unsere Köpfe und nicht in die Sperrverfügung eines BKA. In einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat sind Zugriffsverbote – zumal unkontrollierte – abzulehnen, wo immer man sie vermeiden kann. Denn die Grenzen sind nicht scharf zu ziehen, sondern fließend. Was, wenn journalistische Arbeit sich innerhalb dieser Grenzen bewegt, wie beispielsweise bei den Datenskandalen der Telekom und der Bahn? Man bedenke: Wirksame Sperrverfügungen bedeuten im Umkehrschluss, dass alle Inhalte gefiltert und geprüft werden müssen!

Ich möchte Ihnen, den 1300 Unterzeichner des Heidelberger Appells und allen weiteren Unterstützern von Sperrverboten im Internet ein bekanntes Zitat von Eric Satie entgegenhalten: „Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.“ Urheberrechtsverletzungen müssen verhindert werden – aber Stopp-Schilder sind nicht der Weg, den wir dazu einschlagen dürfen.

Herzlichst, Ihr JeanLuc7

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Frau Susanne Gaschke ist Redakteurin bei der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit. Zu ihren Themen-Schwerpunkten gehören Familien- und Bildungspolitik. In jüngster Zeit wendet sie sich besonders Urheberrechtsfragen zu, wobei sie energisch die bildungs- und kulturkonservative Position des Heidelberger Appells einimmt. (Quelle: wikipedia.de)

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