So ist’s recht, Herr Weigt!

Als Bürgermeister der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard nahe Karlsruhe mit ihren 9531 Seelen machen Sie Ihre Sache offenbar gut, denn auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde können wir lesen: “Die Bewohner empfinden ihr Karlsdorf-Neuthard als liebens- und lebenswerte Gemeinde.“ Das freut mich sehr.

Im ländlichen Gebiet gilt oftmals noch „Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht“. Und so müssen die vom Verein Computerfreunde Karlsdorf-Neuthard seit 2001 veranstalteten LAN-Partys mit Namen Convention-X-Treme mit ihren jungen Menschen, die ihre Computer in eine Halle tragen und gemeinsam spielen (mit Maus und Tastatur), schon sehr befremdlich auf die Einwohner wirken.

Dies hat nun dazu geführt, dass die geplante 14. Veranstaltung auf Druck des CDU-Bürgermeisters – das sind Sie, Herr Weigt – abgesagt werden musste. Denn Sie haben unmissverständlich klargestellt, bei der 14. CXT im August sei auf „Killerspiele“ zu verzichten, auch auf „World of Warcraft“. Dies geschieht offenbar auf Druck von noch höherer Stelle, denn Ihr Parteikollege Heribert Rech hat schon vor einiger Zeit angekündigt, gegen Gewaltspiele „ganz klare Kante“ zeigen zu wollen. Nun denn, hier war die Chance, und Sie haben sie genutzt. Denn: Was der Bauer nicht kennt, isst er nicht, und was der Politiker nicht kennt, das verbietet er.

Die Herren des lokalen Schützenvereins sind Ihnen aber offenbar wohl bekannt. Dieser Verein veranstaltet nämlich am 8. und 9. August im Schützenhaus Karlsdorf sein 30. Internationales Jugendturnier. Von einem Verbot von „Killerwaffen“ habe ich bisher von Ihrer Seite noch nichts gehört.

Ich empfehle daher, Sie sollten einmal alle Gamer aus ihren virtuellen WoW-Welten herausholen und ihnen an diesem Augustwochenende zwei Tage im Jugenturnierlager verordnen. Da können die Jugendlichen mit Gewehr und Pistole schießen und an echten Waffen lernen.

Oh – ich vergaß. Die abgesagte LAN-Party war nur für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen. Die Gamer sind folglich bereits zu alt für Ihr Schützenfest.

Es grüßt Sie

JeanLuc7

Sven Weigt ist Bürgermeister der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard. Er ist Mitglied der CDU.

Dem Spiel „World of Warcraft“ wird zwar eine gewisse Suchtwirkung nachgesagt, es gilt jedoch  als „Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiel“ (MMORPG) und nicht als „First Person Shooter„, jener Spielklasse, die in populistischer Aussprache von Politikern häufig als „Killerspiele“ bezeichnet wird.

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Wie soll das gehen, Herr Strobl?

Guten Morgen, Herr Strobl,

mit Interesse habe ich Ihre Aussagen im Kölner Stadt-Anzeiger zur Kenntnis genommen, in dem Sie wiederum die Forderung nach einer Internetsperre für sogenannte Killerspiele stellen und dies bekräftigen: „Wir prüfen das ernsthaft“. Die Forderung erschein nur zwei Stunden nach der namentlichen Abstimmung im Bundestag über das Zugangserschwernisgesetz. Ich muss zugeben, es hat selbst mich überrascht, mit welcher atemberaubenden Geschwindigkeit die im Bundestag abgegebenen Versicherungen, das Gesetz werde nur auf Kinderpornografie angewandt, ad absurdum geführt wurden.

Ich fürchte allerdings, dass Ihre Prüfung letzlich negativ ausfallen wird und Ihr Vorhaben dort landet, wo es hingehört: im Papierkorb. Zur Erläuterung: Das Zugangserschwernisgesetz wurde so konstruiert, dass es sich einzig und allein zum Sperren von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten eignet. Dort besteht aufgrund der Strafwürdigkeit des Inhalts solcher Seiten keine Informationsfreiheit, also kein Recht, die Seiten abrufen zu dürfen. Denn das ist nach dem §184b des Strafgesetzbuchs bereits eine Straftat.

Im Falle der sogenannten Killerspiele allerdings ist eine Strafwürdigkeit nicht gegeben. Es müsste also zunächst ein Gesetz geschaffen werden, dass die Nutzung von Online-Spielen mit Strafe bewehrt, damit eine Internetsperre eingerichtet werden kann. Andernfalls handelt es sich – in diesem Falle ist das Wort richtig gewählt – um Zensur, die nach Artikel 5.1 unseres Grundgesetzes nicht stattfindet.

Welche Vorgehensweise wollen Sie also wählen, um Ihr Ziel – die Sperrung von Seiten mit einem Zugang zu sogenannten Killerspielen – zu erreichen? Ich sehe nur den Weg, diese Spiele per Gesetz zunächst den Deutschen zu verbieten – allen Deutschen, auch den Erwachsenen. Ich bin gespannt, wie Sie dafür eine parlamentarische Mehrheit finden wollen.

Aber dann sollten Sie auch dafür kämpfen, dass echte Waffen nicht in die Hände von Privatleuten gehören. Das umfasst neben Schusswaffen auch Degen zum Fechten von Mensuren. Folgen Sie Ihrer Überzeugung, aber dann bitte konsequent.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Thomas Strobl ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit 2005 Generalsekretär der CDU in Baden-Württemberg und Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Thomas Strobl ist Mitglied der [schlagenden] Heidelberger Studentenverbindung Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania. Seit 1996 ist er mit Christine Schäuble, der Tochter des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble, verheiratet.

(Quelle: wikipedia.de, die Ergänzung in eckigen Klammern stammt vom Verfasser)

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Auf eine Wette, Frau Krogmann und Herr Dörmann!

Gestern wurde mit 389 Stimmen von SPD und CDU/CSU das Zugangserschwernisgesetz verabschiedet. Die beiden Fraktionen übten dabei Disziplin und stimmten geschlossen für das Gesetz. Einzig der SPD-Abgeordnete Tauss stimmte dagegen.

Frau Krogmann sagte in der vorausgehenden Debatte, der „Damm“ für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Von Herrn Dörmann hörten wir, gegen eine Ausdehnung der Sperren seien mehrere Hürden aufgebaut worden. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut.

Unabhängig davon, dass Sie einige (auch meiner) Vorbehalte in das Gesetz aufgenommen haben,  haben Sie erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz verabschiedet, das die Gewaltenteilung, einer der Pfeiler einer rechtsstaatlichen Demokratie, missachtet. Denn nach wie vor trifft das Bundeskriminalamt, eine Polizeibehörde, die folglich der Exekutive zuzuordnen ist, ohne richterlichen Vorbehalt Entscheidungen darüber, welche Webseiten in Deutschland zu sehen sind und welche nicht. Erst nachträglich soll ein unabhängiges, vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufenes Gremium darüber entscheiden, ob die Sperren zulässig sind. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat daher schon einmal seine Kompetenz für diese Aufgabe negiert.

Ich möchte die Kompetenz der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Frage von Web-Sperren nicht in Frage stellen. Hierzu sind genügend gute Artikel geschrieben worden, zuletzt in der ZEIT online. Jedoch ist auch Naivität kein guter Berater der Legislative.

Ich möchte Ihnen einmal aufzeigen, wie Ihre Dämme brechen können. Das Landgericht Hamburg, durchaus bekannt für seine umstrittenen Urteile im Bereich des Urheberrechts, hat in seiner Entscheidung vom 12. November 2008 vordergründig die Wirkungslosigkeit von DNS-Sperren bestätigt. Das klingt ermutigend, das Urteil weist allerdings in eine ganz andere Richtung: Es wird dort explizit bestätigt, dass Provider sehr wohl in die Pflicht der Sperrung genommen werden dürfen. Allerdings dürfen sie nicht dazu gezwungen werden, wegen der vom Rechteinhaber verlangten Sperre eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen. Außerdem müsse mit härteren Mitteln gesperrt werden; DNS-Sperren sah das LG aus eigener Erfahrung als unwirksam an.

Seit gestern ist die Infrastruktur gesetzlich beschlossen. Das Gesetz legt sich auch nicht auf DNS-Sperren fest, sondern erlaubt auch härtere Maßnahmen auf IP-Basis, was letztlich eine echte Filterung des Datenverkehrs beim Provider bedeutet.

Ich weiß, das ist alles sehr technisch. Daher zitiere ich aus dem Originalurteil:

„Wenn die Antragsgegnerin ihren Kunden den Zugang zum Internet vermittelt, dann führt das nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge auch zum Aufruf und Download rechtswidriger Inhalte aus dem Internet wie den streitgegenständlichen Filmen. Das begründet die erforderliche Adäquanz der Kausalität des Dienstes der Antragsgegnerin für die Vervielfältigungshandlungen ihrer Kunden.“

Oder anders gesagt, für alle Nichtjuristen: Nach der Rechtsprechung des LG Hamburg besteht nun kein Grund mehr, Sperren gegen Webseiten abzulehnen, wenn deren Inhalte zum Download rechtlich geschützter Daten führen.

Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Da ich – wie dargestellt und durchaus durch Aussagen Ihrer Kollegen begründbar (hier und hier) – anderer Meinung als Sie bin, möchte ich Ihnen eine kleine Wette anbieten, sagen wir, um ein Bier oder ein Glas Wein hier in Berlin: Ich wette, dass es keine zwei Jahre dauert, bis der von Ihnen beschriebene Damm gebrochen ist und entweder ein deutsches Gericht oder ein weiteres Gesetz weitere, nicht der Kinderpornographie zuzurechnende Webseiten sperren lässt.

Ich hoffe inständig, dass – sollten Sie die Wette annehmen – ich derjenige bin, der die Biere zahlen muss. Falls Ihnen ein anderes Getränk lieber ist, bin ich dafür offen und würde mich wirklich freuen, wenn Sie annehmen.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Dr. Martina Krogmann ist eine deutsche Politikerin (CDU). Seit 1998 ist Martina Krogmann Mitglied des Deutschen Bundestages und gehört seitdem dem Wirtschaftsausschuss an. 1999 wurde sie Internet-Beauftragte, 2002 Sprecherin für Neue Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit dem 29. November 2005 ist sie Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion. Martina Krogmann ist mit dem Journalisten Alfred Draxler, dem stellvertretender Chefredakteur der BILD-Zeitung, verheiratet.

Martin Dörmann ist ein deutscher Politiker (SPD). Seit 2002 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages und hier seit Oktober 2007 stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion. Dem Fraktionsvorstand gehört er seit Dezember 2005 an.

(Quelle: wikipedia.de)

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Danke, Herr Stöcker,

für Ihren wunderbaren Kommentar zum Generationenkonflikt um das Internet. Ich habe dem nichts hinzuzufügen und mag auch nicht Teile daraus zitieren, weil er in seiner Gänze stimmig ist. Ich empfehle daher meinen Lesern, dem Link zu folgen.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Christian Stöcker ist Mitarbeiter des Ressorts „Netzwelt“ auf „Spiegel online“.

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Angst, Herr Wefing,

…ist selten ein guter Ratgeber. Und es ist auch zu bezweifeln, dass aus Angst entstandene Kommentare eine faire und offene Sichtweise der Dinge enthalten. Einen dieser Kommentare konnten wir in der vergangenen Woche auf den Seiten zwei und drei der ZEIT finden (hier auch online verfügbar). Wieder einmal müssen wir lesen, welch schlechte Menschen wir Internetbenutzer doch sind, ohne Unrechtsbewusstsein und anarchisch bis ins Mark. Und recht geschieht es uns nun, dass das Recht auch das Internet erobert und Schluss ist mit dem rechtsfreien, unzivilisierten Raum und dem Geschnatter von Nicht-Intellektuellen, dargestellt in weiteren Artikeln dieser von mir geschätzten Zeitung.

Wieder einmal lesen wir bei Ihnen von der Mär vom Internet als rechtsfreiem Raum. Und daraus leiten Sie eine Notwendigkeit der Kontrolle ab, „um das Internet zu entideologisieren und das Netz als einen Raum zurückzuerobern, in dem die Geltung des Rechts so selbstverständlich akzeptiert wird wie im richtigen Leben. In dem die Achtung der Menschenwürde nicht hinter der Freiheit des Stärkeren zurücktreten muss.“ (Übrigens sind „halbwegs technisch versierte Viertklässler [,die] mit ein paar Klicks bei wüster Pornografie landen“, nicht gleichzusetzen mit der zuvor von Ihnen so bildhaft beschriebenen Kinderpornografie, also dem Missbrauch von Kindern).

Das erstaunliche an diesen Aussagen ist, dass hier eine Divergenz vermutet wird, wo keine ist. Das Internet – so, wie Sie und die anderen Autoren es verstehen – war nie rechtsfrei. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen präsentieren (Quelle: wikipedia.de): In Deutschland hat das BKA im Jahr 2006 165.720 Straftaten festgestellt, auf die das Merkmal „Tatmittel Internet“ zutraf – eine Steigerung zum Vorjahr um 40%. 80% davon waren Betrugsdelikte, darüber hinaus wurden 29.155 Fälle (9,4 Prozent mehr als im Vorjahr) der IuK-Kriminalität (hauptsächlich „Phishing“, also Diebstahl von Bank- und Kontodaten). In 2007 wurde nochmals eine Steigerung um acht Prozent verzeichnet. Es wurde außerdem in 2007 in 32.374 Fällen von illegalen Downloads ermittelt. Verlässliche Zahlen zum Thema Kinderpornographie entnehmen Sie bitte anderen Quellen.

Nun, einen rechtsfreien Raum stelle ich mir anders vor, etwa so: jeder darf tun und lassen, ohne dass er dafür zur Rechenschaft gezogen wir. Über 165.000 festgestellte und verfolgte Fälle von Kriminalität sprechen eine andere Sprache. Hier wird Recht durchgesetzt, genau wie in allen anderen Lebenslagen und mit denselben Konsequenzen für die Täter.

Wie an anderen Orten gibt es auch Internetbenutzer, die diese Freiheit überstrapazieren. Eine 13 Jahre alte Aussage John Perry Barlows aus den Frühzeiten des Internet als Beweis für die allgemein anarchischen Bestrebungen der Nutzer herzunehmen, ist jedoch gewiss kein guter Stil.

Nachdem der Irrglaube der Rechtsfreiheit des Internet nun ausgeräumt ist, kommen wir zu seinen Benutzern, die – wie Sie anonym zitieren – „keine Kontrolle wollen“. Nun, es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen staatlich manipulativer Kontrolle und den Arbeiten der Exekutive. Ich gebe Ihnen zunächst folgende Liste:

  • Ja, ich will, dass Menschen, die Kinder quälen, bestraft werden.
  • Ja, ich will, dass Menschen, die es in räuberischer Absicht auf mein Bankkonto abgesehen haben, bestraft werden.
  • Ja, ich will, dass auch Vergehen, bei denen das Internet eine Rolle spielt, bestraft werden.

Soweit, so gut. Schauen wir uns die Realität einmal an:

  • Diese „Bilder erniedrigter, gequälter, vergewaltigter Kinder “ will ich nicht sehen – aber bitteschön, schalte man doch erst einmal die Server ab. Dass das gut funktioniert, zeigen inzwischen einige Beispiele von Organisationen, die handeln, anstatt publikumswirksam Stopp-Schilder hochzuhalten. Steht aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass Server abzuschalten sind? Nein. Man will uns nur die Fenster schwarz einfärben. (Oh, ich vergaß: dazu braucht man gar kein neues Gesetz. Das geht jetzt schon.)
  • Kontodiebstahl wird im Internet oft eingeleitet durch eine „Infektion“ des Computers mit Viren und Trojanern. Seien wir nicht überheblich: diese Dinger sind inzwischen so gut, dass man sie nicht mehr ohne weiteres erkennen kann. Auch Virenscanner sind inzwischen manchmal machtlos. Aber statt gegen die Verbrecher vorzugehen, darf das BKA seit Januar 2009 selbst solche Trojaner in die Welt setzen, zu unserer Sicherheit natürlich. Die Schlupflöcher muss das BKA dabei bei den selben zweifelhaften Quellen einkaufen wie die Verbrecher.
  • Zum dritten: die Urheberrechtsverletzer. Ihr Vergleich mit dem Entwenden der Schallplatte im Laden hinkt, aber die Richtung stimmt: die digitalen Kopien sind Diebstahl, daran gibt es nichts zu verteidigen. Die beklagte „Gratismentalität“ allerdings haben andere zu verantworten. Beispiel: Meine frühere Firma hat 1996 (lange vor google maps) den ersten kostenlosen Routenplaner ins Netz gestellt – die Werbung wird schon dafür bezahlen, dachte man damals. So war es vielerorten,  und nachdem die Büchse der Pandora nun offen ist, kann man sie nicht mehr schließen. Lösungen wie Kulturflatrates werden aber erst gar nicht ins Spiel gebracht – offenbar hat die Contentindustrie eine weit bessere Lobby als die rechteverletzenden Heranwachsenden.

Ihre Erkenntnis der Differenzen zwischen nationalem Recht und internationalem Internet ist richtig. Allerdings trifft das alle internationalen Quellen. Per Satellit können wir viele TV-Kanäle empfangen, die uns in Bezug auf Toleranz wenig erbauliche Botschaften verbreiten. Gleiches gilt für Zeitschriften, die wir im Urlaub in anderen Ländern erstehen können.

Wenn nationales Recht versucht, Dogmen umzusetzen, wird es sich in einem demokratischen Rechtsstaat langfristig nicht durchsetzen können. Beispiele hierfür gibt es in ausreichender Zahl: Die Leugnung des Holocaust etwa, denn die Verblendeten hält das Gesetz nicht auf – eine Erkenntnis, auf die mich Ihr Artikel erst gebracht hat. Oder der recht neue Straftatbestand der Jugendpornografie, der sich auch auf Texte bezieht, also auf rein fiktive Geschehnisse. So ehrbar die Hintergründe sind, so unnötig sind solche Schranken für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Straftaten werden bei uns bestraft, den Müll in den Hirnen müssen wir aber auf anderem Wege wegräumen. Und über die fragwürdige Illegalität kommerzieller Glücksspiel-Webseiten und die Heilsbringung des staatlichen Lotteriemonopols wollen wir nicht ernsthaft diskutieren.

Wenn wir Internetsperren zulassen, ohne sie rechtlich abzusichern und auf wirkliche Straftatbestände beschränken, wenn wir Stoppseitenbesucher ohne Nachfrage kriminalisieren, aber die wahren Täter laufen lassen, dann sind wir auf dem besten Wege, unseren freiheitlich-demokratischen Staat Stück für Stück zugunsten fragwürdiger Sicherheitsbedenken zu demontieren. Das ist dann vielleicht nicht China, aber auch nicht mehr die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Grundgesetzes von 1949. Das können Sie nicht ernsthaft wollen.

Tun wir uns lieber zusammen und nehmen unsere Politiker bei der Hand, damit sie ihren Job machen: handwerklich gute Gesetze, bei denen nicht die falschen unter die Räder kommen. Und schon gar nicht unsere Freiheit.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Heinrich Wefing ist ein deutscher politischer Journalist, Architekturkritiker und Buchautor. (Quelle: wikipedia.de). Er entstammt derselben Generation wie der Autor.

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