Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung

Liebe Leser,

manchmal platzt einem der Kragen. Am 18. April war es bei mir soweit – da wurde der Evaluationsbericht der EU zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt, und die bereits durch ihre Ideen zu EU-Internetsperren bekannte EU-Innenkommissarin Cecilia Mahlström („Censilia“) beeilte sich, dem Bericht möglichst viele positive Seiten abzugewinnen.

In Wahrheit ist der Bericht vernichtend. Er zeigt, wie wenig die Richtlinie der EU sich um die Umsetzung und die Risiken einer solchen Speicherung gekümmert hat. In Polen reicht beispielsweise die Anfrage eines Polizisten nach Vorratsdaten – der Grund für die Abfrage wird nicht geprüft. Daher überrascht es nicht, wenn die Hälfte aller Datenabfragen in der EU in Polen stattfanden. Auch in anderen Staaten wird die Vorratsdatenbspeicherung keineswegs zur Terrorbekämpfung oder bei schweren Straftaten eingesetzt, sondern vielmehr als willkommene Bereicherung im Rahmen von Standardermittlungen angesehen. Auch in Deutschland wird die Vorratsdatenspeicherung immer wieder gerne mit Straftaten in Verbindung gebracht, die eine Nutzung der Daten gar nicht rechtfertigen würden, beispielsweise Raubkopien oder Phishing-Betrug.

Dabei sagt der Bericht eines ganz klar: Es kam in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote.

Mehrere Verfassungsgerichte (u.a. in Deutschland, Tschechische Republik, Rumänien) haben die Vorratsdatenspeicherung in der beschlossenen Form für nicht vereinbar mit der jeweiligen Verfassung eingestuft. Eine Prüfung der EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof auf Vereinbarkeit mit der EU-Charta für Menschenrechte steht noch aus.

Dennoch fordert die EU die Bundesregierung auf, die bestehende, offensichtlich fehlerhafte Richtlinie unverzüglich umzusetzen und droht mit einem Strafgeld, denn eine fehlerhafte Umsetzung sei immer noch besser als keine. Das ist rechsstaatlich gesehen eine Bankrotterklärung. Es kann und darf nicht sein, dass eine in Überarbeitung befindliche, schlampige und schludrige EU-Richtlinie nun einfach ein zweites Mal in Deutschland umgesetzt wird, um dann wahrscheinlich wieder verfassungswidrig zu sein.

Daher habe ich beim Bundestag eine e-Petition eingereicht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: die Vorratsdatenspeicherung bleibt mindestens so lange ausgesetzt, bis die EU-Kommission eine neue Richtlinie zur EU-weiten Vorgehensweise verabschiedet hat.

Diese Petition soll den Bundestag dazu bringen, die Vorratsdatenspeicherung nicht aufgrund unsicherer und möglicherweise verfassungswidriger Richtlinien wieder einzusetzen, auch wenn dies bedeutet, dass die EU ein Strafgeld wegen der Nichtumsetzung verhängt, wie es von der verantwortlichen Innenkommissarin Cecilia Mahlström bereits angekündigt wurde. Als Beispiel mag Schweden dienen, das seit Jahren die Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verweigert.

Derzeit ist auch aufgrund der Verhaftung dreier Terrorverdächtiger und der Tötung Bin Ladens die Diskussion um die Sicherheitsgesetze und nicht zuletzt auch um die Vorratsdatenspeicherung voll entbrannt. Die CDU ist schon länger für eine Wiedereinführung, die SPD will seit neustem auch wieder speichern. Der Petitionstext ist daher absichtlich sehr offen gehalten, um für die Forderung eine möglichst breite Zustimmungsbasis auch bei Abgeordneten der SPD und insbesondere der CDU zu erhalten.

Helfen Sie mit, dies zu verhindern, indem Sie diese Petition unterzeichnen! Hier geht’s zur Petition.

Herzliche Grüße
Frank Brennecke

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Zensur! Zensur! Zensur!

Werte Ministerpräsidenten der Bundesländer (ausgenommen Herr Peter Harry Carstensen aus Schleswig Holstein),

wieder einmal habt Ihr einen Staatsvertrag ausgeheckt, der von den Länderparlamenten in einem halbdemokratischen Verfahren abgenickt werden soll. Diesmal geht es ums staatliche Glücksspiel. Nachdem gerichtlich festgestellt wurde, dass der staatliche Auftrag, die Glücksspielsucht einzudämmen, gescheitert ist und nun endlich private Anbieter auf dem deutschen Markt zugelassen werden müssen, haben die Verantwortlichen der Länder in der Kiste der netztechnischen Folterwerkzeuge gekramt und obenauf sogleich das gerade abgelegte staatliche Allheilmittel gefunden: Internetsperren sollen verhindern, dass die Bürger des Landes die Webseiten nicht zugelassener Anbieter im Internet zu sehen bekommen.

Ja, lernt Ihr denn gar nichts hinzu? Die Gründe gegen Netzsperren sind heute noch genau die gleichen wie vor zwei Jahren, als in Deutschland erbittert über die Kinderpornosperren diskutiert wurde. Das Zugangserschwernisgesetz ist inzwischen de facto aufgehoben, aber die Ministerpräsidenten haben den tiefen Streit offenbar beratungsresistent überstanden.

Man erklärt uns, das wichtigste Argument der Netzsperrengegner zöge hier nicht. Man könne hier nicht löschen, denn die Angebote seien anderswo legal, daher müsse man sperren. Aber, liebe Ministerpräsidenten, diesmal ist es Zensur, wenn Ihr Webseiten sperrt. Anders als bei Kinderpornographie ist nämlich das reine Betrachten von nicht legalen Glücksspielangeboten nicht strafbar. Es gibt diesmal auch keine Rechtfertigung für eine geheime vom BKA erstellte Sperrliste. Und zudem werdet Ihr es kaum schaffen, dass die Sperrliste geheim bleibt.

Es mag durchaus schmerzlich sein, dass das Internet – anders als ARD, ZDF und die privaten TV-Anstalten – nicht staatlich kontrolliert oder überwacht werden kann. Wie schön war es doch, als sich der Bayerische Rundfunk noch aus dem ARD-Gemeinschaftsprogramm ausklinken und in der Konsequenz einem ganzen Bundesland Filme und Informationen vorenthalten konnte. Aber seht es doch einmal ein: Eure Zeit ist um. Wir sind nicht in China, und alle verzweifelten Versuche, die Kontrolle zurückzuerhalten, sind zum Scheitern verurteilt. Wenn Euch die Gerichte nicht stoppen, dann schafft es die Technik der nächsten Generation. Ihr kämpft gegen Windmühlen.

Daher: bitte vergreift Euch nicht am Grundgesetz und dessen Zensurverbot. Kümmert Euch lieber um europaweit einheitliche, angemessene Gesetze zur Netzpolitik und ein sinnvolles, zeitgemäßes Urheberrecht. Wenn Ihr heute „illegal“ ruft, habt Ihr bereits morgen die Chance, das betroffene Gesetz zu ändern, um daraus ein „legal“ zu machen. Und einmal ganz ehrlich: Um die Nutzer illegaler Glücksspielangebote zu ermitteln, habt Ihr doch bereits perfekte andere Methoden.

Ich schließe mit einem Zitat von Alvar Freude, dem sogar Politiker mit der Diagnose „Beratungsresistenz“ zustimmen können :

Zensur darf in einem demokratischen Rechtsstaat niemals ein geeignetes Mittel zur Erreichung selbst von legitimen Zielen sein.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

P.S.: Schleswig-Holstein hat sich als einziges gegen Internetsperren ausgesprochen und wird notfalls einen eigenen Vertrag mit den Anbietern schließen. Spannend – nach dem Rauchverbot haben wir dann zum zweiten Mal die Situation, dass in einem Bundesland illegal ist, was im anderen ausdrücklich erlaubt ist.

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Raus aus der Schmuddelecke!

Werte Leser,

kennen Sie das auch? Bei manchen Menschen kann man sich von vornherein festlegen: deren Vorschläge sind immer falsch, und man braucht nur das Gegenteil vertreten, um Erfolg zu haben oder Recht zu bekommen. Oft reicht auch schon die Nennung eines Themas, und man weiß, dass diese Menschen wieder einmal auf der falschen Seite stehen werden.

Derzeit erinnert mich der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Günter Krings, an einen solchen Menschen. Bis zuletzt hat er gefochten für das Zugangserschwernisgesetz. Sogar nach dessen Aufhebung erklärte er, nach wie vor dafür zu sein, neben Bemühungen zum Löschen von Kinderpornografie im Web Sperren als zusätzliches Mittel vorzusehen. Die vom BKA erzielten Löscherfolge relativierte er: Es sei eine „Wertungsfrage“, ob man es als ausreichend erachte, wenn das inkriminierte Material erst nach vier Wochen zu 99 Prozent gelöscht sei.

Dieser Tage nun durfte ich seine Äußerungen am Rande einer Buchpräsentation in einem Bericht auf heise.de zur Kenntnis nehmen. Da es sich um einen ganzen Strauß kommentierungswürdiger Aussagen handelt, arbeiten wir uns am besten Stück für Stück durch das Dickicht des Krings’schen Vorstellungswaldes.

Diskussionen in der Netzgemeinde hätten sektenartige Züge angenommen, es sei dort von einer Freikirche zu sprechen.

Der Vergleich mit einer Freikirche mag für jemanden aus der christlich-demokratischen Union nahe liegen. Aber auch wenn die hohe Zahl der Internetnutzer der politischen Kaste der Internetausdrucker Angst einflößt, handelt es sich bei der sogenannten „Netzgemeinde“ doch um eine sehr heterogene Gruppe mit ganz unterschiedlichen Interessen, die nur eins eint: ein deutlich besseres Verständnis für moderne Kommunikationsmöglichkeiten. Der ohnehin fragwürdige Begriff der „Netzgemeinde“ sollte keinesfalls im kirchlichen Sinne falsch verstanden werden.

Wenn eine solche heterogene Gruppe sich jedoch vereinigt, um gegen eines der Sicherheitsgesetze zu kämpfen, dann bedeutet das vor allem eines: am Gesetz ist mit Sicherheit etwas faul.

So werde etwa oft die Richtergenehmigung vor staatlichen Eingriffsbefugnissen „erhöht“, als ob damit eine „demokratische Weihe durch Handauflegung“ verbunden sei.

Herr Krings startet hier hoffentlich kein Angriff auf die Judikative als dritte Gewalt im Staate? Der Richtervorbehalt wird vor allem deswegen so oft genannt, weil Regierung und Parlament (als die beiden anderen Gewalten im Staat) in der Vergangenheit mehrfach Gesetze eingebracht und verabschiedet haben, die schlampig und nicht grundgesetzkonform waren. Wenn man in Regierung und Parlament weniger Forderungen nach Richtergenehmigungen wünscht und statt dessen mehr Vertrauen einfordert, dann mache man bitte seine Arbeit besser.

Krings kritisierte zugleich den Internetkonzern Google scharf, da dieser mit großer „Arroganz“ an die deutsche Rechtsordnung und die Medienlandschaft herangehe. Obwohl der Suchmaschinenprimus mit Werbung im Netz mehr Umsatz mache als alle deutschen Zeitungsverlage, sei er etwa auch bei YouTube nicht bereit, für die Musiknutzung zu zahlen.

Es lohnt sich kaum, auf diesen Vorwurf einzugehen, denn er fasst im Aignerschen Stil mehrere Punkte verkürzt und ohne Sachkenntnis zusammen. Die seltsam anmutende Kombination von Werbeeinnahmen und Musiklizenzen erklärt sich daher, dass Herr Krings  auch ein Befürworter des unsäglichen Leistungsschutzrechts für Verlage ist.

Eine Kulturflatrate lehnte Krings als zu weit gehend ab, da damit nur der belohnt werde, „der möglichst viel rafft“. Er appellierte an Provider, Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverstößen gegebenenfalls in Eigenregie zu kappen: Wenn ein Zugangsanbieter wisse, dass jemand einen Anschluss überwiegend für illegale Downloads nutzt, könne er „kein ehrbarer Kaufmann“ sein, wenn er diesen aufrechterhalte.

Nun also noch die Kulturflatrate und die Pauschalschelte für alle Internetprovider. An die Moral der Internetprovider hat zuletzt eine andere CDU-Politikerin appelliert: Frau von der Leyen wollte mit den Zugangsanbietern Verträge schließen, die diese in Eigenregie zur Sperrung von Webseiten zwingen. Bereits damals war dieses Ansinnen von Juristen als nicht haltbar abgelehnt worden und resultierte im inzwischen aufgehobenen Zugangserschwernisgesetz. Ein ausgewiesener Rechtsexperte wie Herr Krings sollte aber wissen, auf welch dünnem Eis er sich da bewegt. Ehrbare Juristen würden einen solchen Vorschlag jedenfalls sicher nicht vertreten.

Manchmal braucht man einen besonderen Anlass, um aus der selbst gewählten Ecke wieder herauszukommen. Vielleicht findet sich auch einer für Herrn Krings und seine überhöhte Feindsicht auf das Internet.

Herzlichst

Ihr JeanLuc7

Update: Herr Krings hat sich in der Mitteldeutschen Zeitung zu den Vorwürfen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Umsetzung des Datenschutzes in der Politik geäußert. Raten Sie mal, welche Meinung er vertritt

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Jeden Tag auf Vorrat

Liebe CDU-Sicherheitspolitiker,

derzeit ist Ihr Berufsstand medienpräsent wie selten. Nach dem endgültigen Fall des Zugangserschwernisgesetzes und den damit drohenden Internetsperren ist die Welt nun in Gefahr, weil seit einem Jahr keine Daten der Bürger mehr auf Vorrat gesammelt werden dürfen. Unzählige Verbrechen könnten nicht aufgeklärt werden, der allseits bekannte „rechtsfreie Raum“ droht uns, und nicht zuletzt sind da immer noch die Islamisten, die uns alle töten wollen. Danke, dass die Schünemanns, Bosbachs und Krings‘ unter Ihnen uns davor gewarnt haben. Dank Herrn Schünemann wissen wir nun auch, dass ein Risiko für die Sicherheit in Deutschland im Bundeskabinett sitzt und den Doppelnamen Leutheusser-Schnarrenberger trägt.

Die anlasslose Speicherung von Vorratsdaten wurde im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht gekippt – aus gutem Grund. Die Bundesregierung hatte damals nicht schlüssig darlegen können, wofür die Daten genutzt werden und konnte außerdem kein Sicherungskonzept für unbefugte Zugriffe vorweisen. Die eigentliche Speicherung wurde vom Gericht nicht kritisiert.

Jetzt, ein Jahr später, sind die Fronten noch genauso aufgestellt wie damals. Die einen lehnen die Speicherung komplett ab, weil sie massiv in Freiheitsrechte eingreift. Dank Malte Spitz wissen wir inzwischen auch, wie sehr wir vom Staat bespitzelt werden. Auf der anderen Seite gibt es aber auch keinen Versuch, die vom Gericht als unzulässig kritisierten Stellen des Gesetzes durch konforme zu ersetzen. Liebe Sicherheitspolitiker, glaubt Ihr denn, Ihr könnt das Gesetz einfach wieder in Kraft setzen und alles wäre gut?

Nehmen wir die Anforderungen des Gerichts einmal ernst. Dann müssten folgende Punkte gelöst werden

  • Die Daten müssen dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert werden.
  • Die Nutzung der Daten durch Behörden muss auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität beschränkt bleiben.

Der erste Punkt lässt sich nur in Zusammenarbeit mit den Providern lösen. Bisherige Aktionen: keine.

Der zweite Punkt stößt den Sicherheitspolitikern noch ärger auf, denn „Schwerstkriminalität“ ist eng begrenzt auf Kapitalverbrechen, Verbrechen mit terroristischem Hintergrund und Kinderpornografie. In keine dieser Kategorien passen die Raubkopierer oder Internetbetrüger. Die allermeisten Muslime sind auch keine Islamisten und passen daher auch nichts ins Raster. Es sieht also schlecht aus für die angestrebten großen Fahndungserfolge durch die Vorratsdatenspeicherung. Bisherige Aktionen bei der Lösung dieses Punkts: keine.

Statt dessen wird mantrahaft die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert, als sei sie die Antwort auf alle Fragen. Dabei ist längst nicht erwiesen, ob die massenhafte Sammlung von Daten über die eigenen Bürger überhaupt einen Effekt hat. Eine Sachstandsanalyse des wissenschaftlichen Dienst des Bundestags hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft.

„In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote.“

Es scheint, als gebe es den beklagten rechtsfreien Raum gar nicht. Klar ist jedoch, dass die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger darstellt. Warum also das ganze? Damit Unbelehrbare in der CDU ruhig schlafen können?

Mein Vorrat an Geduld ist aufgebraucht. Begraben Sie das Thema, und nehmen Sie am besten das Loch, das Sie schlussendlich für das Zugangserschwernisgesetz gegraben haben. Beide Gesetze passen gut zusammen.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

 

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Wann, wenn nicht jetzt?

Werte Leser,

so langsam bekomme ich Mitleid mit Stefan Mappus. Was er auch anfasst und auf den Weg bringt, es wird sofort konterkariert durch Ereignisse, Berichte oder Interviews. In so einer Situation kann man schon einmal die Nerven verlieren. Aber der Reihe nach:

Stefan Mappus ist seit Februar 2010 als Nachfolger des nach Brüssel verbannten gesandten Günther Oettinger Ministerpräsident in Baden-Württemberg; er hat daher noch keine Wahl gewonnen. Lassen wir einmal außen vor, was er in seiner Zeit als Fraktionsvorsitzender gesagt hat, beispielsweise über den Stuttgarter CSD („frivole, karnevaleske Zurschaustellung sexueller Neigungen“), denn diese Veranstaltung hat in Stuttgart durchaus ihre Schwächen. Stramme Konservative hat die CDU genug, beispielsweise den irrlichternden Norbert Geis.

Seit dem Beginn der Bauarbeiten zum Stuttgarter Bahnhof 21 kommt Mappus nicht mehr aus den Schlagzeilen. Aber während es zwischenzeitlich so aussah, als würde seine Partei letztlich doch die bevorstehende Wahl gewinnen, kommt es seit der Atomkatastrophe in Fukushima knüppeldick.

  • Mappus, der als oberster Atombefürworter der Republik sogar den Rücktritt des Umweltministers Röttgen zu fordern wagte, sieht sich plötzlich zu einer Kehrtwende gezwungen und gibt den zahmen Ausstiegsbefürworter, indem er das eben noch als sicher bezeichnete AKW Neckarwestheim stilllegt – nicht sehr überzeugend.
  • Der EnBW-Deal, im Stillen und unter Missachtung des Parlaments und des zuständigen Ministers mit einem befreundeten Banker eingefädelt, wird sich nach einem Gutachten der Landesbank in Baden-Württemberg (LBBW)  zu einem massiven Verlustgeschäft auswachsen, da EnBW einen Großteil seiner Gewinne mit der Atomkraft macht – Mappus streitet das ab.
  • Und nun kommen auch noch die Brüderle aus den eigenen Reihen, trinken beim BDI ein Gläschen Wein und sagen unverblümt die Wahrheit: es laste „angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik“. Entscheidungen seien „daher nicht immer rational“. Wer mag da widersprechen?

Schlimmer kann es für Mappus und seine CDU in Baden-Württemberg kaum kommen. Wenn die Wähler daher auch in diesem Jahr die CDU wieder zum Wahlsieger küren, dann wird es dort niemals einen Regierungswechsel geben. Das geht besonders die potenziellen „Linke“-Wähler an: einen Wechsel bekommt Ihr nur, wenn Ihr diesmal die Grünen oder die SPD wählt – auch wenn es weh tut.

Andererseits kann es für Mappus eben doch schlimmer kommen, nämlich dann, wenn die CDU die Wahl gewinnt und er zurückkehren und den Augiasstall in der Villa Reitz selber ausmisten muss. Mein persönlicher Tipp: Zwanzig Kilo abnehmen und einen persönlichen Trainer bestellen, dann klappt es vielleicht mit dem „Aussehen wie Herkules“.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

P.S.: Man sollte nicht den Wirtschaftsminister anklagen dafür, dass er einmal die Wahrheit gesagt hat…

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