König Kurt ab 18

Es war einmal ein König, der lebte im Land um Rhein und Pfalz. Er hatte es sich dort warm und gut eingerichtet. Trotz eines erfolglosen Feldzugs in Berlin, den er bald hatte abbrechen müssen, wusste er, dass er der Welt mehr geben konnte als Knabbereien der lokalen Küche. Und so wartete er geduldig auf eine Gelegenheit.

Diese Gelegenheit kam, als der regionale Jugendmedienstaatsvertrag überarbeitet werden musste. Solche Staatsverträge waren für Könige eine gute Chance, sich zu profilieren, da sie zwischen den Königen direkt ausgehandelt werden. Die Parlamente der Länder durften am Ende nur zustimmen oder ablehnen, ohne dass einzelne Vertragsgegenstände nachverhandelt werden konnten.

Der Jugendmedienstaatsvertrag regelte den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Medien wie Büchern, Filmen und Theatervorstellungen. Diesmal ging es jedoch darum, den Jugendmedienstaatsvertrag fit für ein neues Medienkapitel zu machen: das Internet. König Kurt setzte sich also vor ein eigens aufgebautes Internetgerät und stellte schnell fest, dass es  aussah wie ein Fernseher mit eingebauter Lokalzeitung. Filme anschauen, Zeitung lesen und Radio hören – schnell war die passende Schublade in des Königs persönlichem Weltbild-Aktenschrank geöffnet und das Internet dem Lokalfernsehen zugeordnet. Sendezeiten sollten es richten, Anrüchiges gäbe es erst ab 23 Uhr zu sehen, dazu Alterseinschätzungen für alle Inhalte, um die Jugendlichen vor Schaden zu bewahren.

Der König beherrschte kaum fremde Sprachen, und so war es für ihn kein Problem, dass die Kaiserreiche der Welt sich für seinen Vertrag und seine Sendezeiten nicht interessierten. Sie wussten nämlich, was dem König unbekannt war: Die Welt ist eine sich drehende Kugel, und daher stehen irgendwo auf der Welt die großen Zeiger der Uhren auf 23 Uhr, zu jeder Tageszeit. Und so konnten alle fremdsprachigen jugendgefährdenden Informationen überall auf der Welt eingesehen werden – sogar in König Kurts eigenem Land.

Die heimischen Textschreiber und Gestalter aber mussten fortan ihre Texte auf Jugendgefährdung überprüfen und sie entweder erst ab 23 Uhr bis morgens um 6 Uhr im Internet freigeben, oder sie mussten ihre Seiten mit einem „Ab-18“-Sticker kennzeichnen.

Denn König Kurt hatte sich eine sehr clevere Methode ausgedacht, seine Untertanen vom Zugriff auf Gefahren abzuhalten. Die Untertanen mit Kindern im Hause sollten ihre Fernseher (pardon, Computer) mit einer Sicherung ausstatten, die automatisch erkennen würde, wenn Gefahren drohen. Und wie beim Pay-TV bliebe dann der Schirm bis zur Eingabe eines Passworts einfach schwarz.

Leider war bis zum Inkrafttreten des Jugendmedienstaatsvertrag diese Sicherung nur auf dem Papier entworfen und nicht einsatzbereit. Und so blieb im Lande alles, wie es war. Alle Informationen waren frei für jeden zugänglich, und die Eltern kümmerten sich mit strenger Hand selbst um die sittliche Erziehung ihrer Kinder. Und niemand bedauerte König Kurt, weil er der Welt wiederum nichts gegeben hatte.

So läuft es im Märchen. Hoffen wir, dass der Jugendmedienstaatsvertrag in der Realität ebenso wenig Beachtung findet.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

Nachtrag: Im richtigen Leben läuft es eben doch oft anders. In Nordrhein-Westfalen haben alle Parteien angekündigt, den Jugendmedienstaatsvertrag abzulehnen, der damit nicht zum 1.01. in Kraft treten wird. Kurt Beck hat daraufhin angekündigt, Sperrverfügungen zu erlassen und landet deshalb auf meiner Liste der Befürworter von Internetsperren. Ich bin gespannt, mit welchen Seiten er beginnen möchte.

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Aufhören, Frau Mahlström!

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in Deutschland die anlass- und verdachtslose Bevorratung von Daten aus Telekommunikationseinrichtungen vorerst beendete, wird über angeblich entstandene Sicherheitslücken und nicht verfolgbare Straftaten gestritten. Die Fronten in Deutschland sind vorgegeben: während die Konservativen (allen voran die Herren Bosbach, Uhl, Ziercke und Strobl) für eine sofortige Wiedereinführung plädieren, sind die Liberalen (insbesondere Frau Leutheusser-Schnarrenberger) dagegen.

Seit dem letzten Jahr sitzt auf dem Posten des EU-Justizkommissars jedoch eine Liberale ganz anderer Bauart. Frau Cecilia Mahlström hat uns in diesem Jahr bereits überrascht mit ihrer Forderung nach der Einführung von Internetsperren, was ihr den Beinamen „Censilia“ einbrachte. Frau Mahlström nutzt dieselbe polemische Argumentation wie seinerzeit Frau von der Leyen („Zensursula“) und wird nicht müde, ihr Vorgehen zu rechtfertigen, indem sie Bilder missbrauchter Kinder herumzeigt. Die bereits hinlänglich bekannten Argumente gegen ein solches Vorgehen wurden von ihr und der Runde der EU-Justizminister beharrlich ignoriert, so dass nun im kommenden Jahr das EU-Parlament die letzte Instanz ist, die derartige Sperren noch aufhalten könnte. Man wird sehen, ob das EU-Parlament sich als der letzte Hort staatlicher Vernunft erweisen wird, indem es die Sperren ablehnt.

Nun hören wir erneut von der schwedischen Liberalen: mit Ihr werde es im Interesse der inneren Sicherheit kein Zurück geben in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren – gesagt auf einer Konferenz zur Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung in Brüssel.

Ich frage mich, welch liberales Verständnis Frau Mahlström zum Thema „Bürgerrechte und Freiheit“ vertritt. Denn die EU-weit als Richtlinie eingeführte Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Recht auf Privatheit aller EU-Bürger massiv. Richtervorbehalte sind in vielen EU-Staaten nicht umgesetzt, und es gibt seitens der EU auch keine Beschränkung der Nutzung der Daten nur bei schwere Straftaten. Dies führt dazu, dass die Vorratsdaten gerade bei leichten Betrugsverfahren und Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Auch in Deutschland war dies möglich, bis das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der Verkehrsdaten in einem Eilverfahren auf schwere Straften beschränkte.

Frau Mahlström, als Liberale sollten Sie den Rechten der Bürger ebenso zugetan sein wie der Pflicht des Staats, seine Bürger zu schützen. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung aber wird – genau wie jene um die Internetsperren – vor einer Kulisse aus konstruierten und schwer fassbaren Ängsten geführt. Hören Sie auf, diese Ängste zu schüren. Hören Sie auf, unnütze Maßnahmen wider besseres Wissen zu fordern. Oder noch besser: Hören Sie auf!

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Mehr Atheismus, Frau Merkel!

Heute durften wir lesen, dass unsere Bundeskanzlerin Frau Merkel sich um die zunehmende Säkularisierung sorgt und erklärt, in der Union sei man dem „christlichen Menschenbild“ verbunden.

Abgesehen davon, dass ich nach wie vor die Attribute „Physikerin“ und „Gläubige“ bei Frau Merkel nicht gemeinsam verorten kann, ist bis heute nicht klar, was dieses in den letzten Tagen häufiger beschworene „christlichen Menschenbild“ nun sein soll. Die zehn Gebote plus Nächstenliebe? Das scheint mir doch zu wenig. Und leider ist die Bibel in einer anderen Zeit mit einem anderen Menschenbild entstanden, sie gibt also recht wenig her, wann man dort nach den Fragen unserer Zeit sucht.

Nach meinem Verständnis haben wir ein humanistisches Menschenbild, das jahrhundertelang von den Kirchen und den Regierenden bekämpft wurde. Alle Versuche einer Modernisierung in Deutschland (1832, 1848 usw.) sind nicht auf das Engagement der Kirche oder der Christen zurückzuführen. Der „Syllabus errorum“ von Papst Pius IX. (1864) würde heute als verfassungsfeindliche Schrift eingestuft werden. Die Rolle eines anderen Pius (XII.) braucht dazu nicht einmal betrachtet werden.

Liberalismus und freiheitliches Denken haben bei uns Einzug gehalten nicht wegen, sondern trotz der Kirchen. Unser demokratischer Rechtsstaat achtet auch Minderheiten, obwohl alle Religionen nach wie vor ihre liebe Mühe beispielsweise mit Schwulen haben.

Die Bibel hat für diese Gruppierungen eine ganz andere Vorgehensweise in petto: „Wenn jemand bei einem Mann liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist und sollen beide des Todes sterben. Blutschuld lastet auf ihnen„. (4. Mose 20,13).

Und Atheisten oder Andersgläubige sollten besser nicht mit Christen über die Vorzüge ihrer Meinung sprechen, denn: „Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn oder deine Tochter oder das Weib in deinen Armen oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz, heimlich überreden würde und sagen: Laß uns gehen und andern Göttern dienen! […] so willige nicht darein und gehorche ihm nicht. Auch soll dein Auge seiner nicht schonen, und sollst dich seiner nicht erbarmen noch ihn verbergen, sondern sollst ihn erwürgen.“ (5. Mose 13,7).

Das kann Frau Merkel nicht gemeint haben mit ihrem christlichen Menschenbild. Ich verstehe, dass das große „C“ im Namen sie verpflichtet – aber waren wir in dieser Diskussion nach der Rede von Bundespräsident Wulff nicht schon einmal weiter, als er sagte: auch der Islam gehört zu Deutschland. Und ich möchte ergänzen, dass auch die Atheisten dazugehören, jene Gruppe von Menschen, die der Meinung sind, dass die Götter mit der Kreativität der Menschen auf die Erde gekommen sind – und auch mit ihnen verschwinden werden. Vor ihnen braucht sich Frau Merkel allerdings nicht fürchten. Deren Moral ist zumeist weit staatskompatibler als die der Kirchen.

Frau Merkel, erinnern Sie sich bitte bei Gelegenheit an den von Ihnen bereits zweimal abgelegten Amtseid:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Zu Ihrer Erinnerung: zum deutschen Volk gehören alle, nicht nur religiöse Christen oder CDU-kompatible Menschenbilder, sondern auch Muslime und Atheisten mit ihren eigenen Vorstellungen vom Leben.

Es grüßt

JeanLuc7

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Kinderschutz

Ich kann es langsam nicht mehr hören. Auf allen politischen Kanälen wird seit dem vergangenen Jahr darüber diskutiert, wie man Kinder besser vor Missbrauch schützen kann. Das ist lobenswert. Aber wie so oft endet es auch hier bloß in Aktionismus. Da wird von „Milliardenmärkten“ für Bilder und Filme gesprochen, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Dann wird uns das Sperren von Webseiten als allein-seligmachende Technik verkauft. Und schließlich – nach einem langen und schweren Kampf – kommt das Thema vonseiten der EU als umzusetzende Richtlinie auf uns zu, deren Forderungen nachgerade ins Absurde reichen.

Sexueller Missbrauch von Kindern (ich vermeide das verniedlichende Wort „Kinderpornographie“) findet nicht im Internet statt, sondern im realen Leben und fast ausschließlich daheim, zumeist verbrochen von Verwandten oder Bekannten oder Vertrauenspersonen. Die Kinder schweigen aus Angst. Aber kümmern sich Bundesregierung oder EU-Kommission um diese Täter? Helfen sie den Kindern beim Gang an die Öffentlichkeit? Die Offenlegung vieler Missbrauchsfälle innerhalb der Kirchen (oder auf Schulen und Internaten) und die Diskussion um die Verjährungsfristen haben gezeigt, dass noch viel zu tun ist, um Missbrauch von Kindern effektiv zu verhindern.

Stattdessen diskutieren wir wieder über Websperren. Hier nochmals für alle die Argumente, warum Websperren ein untaugliches Mittel sind:

  • Websperren sind umgehbar. Anleitungen dazu sind im Netz verfügbar und können innerhalb von 30 Sekunden ausgeführt werden. Nicht umgehbare Sperren sind möglich, aber nur um den Preis des Verlusts der Privatsphäre – das steht im Gegensatz zur europäischen Menschenrechtscharta und dem Grundgesetz.
  • Websperren sind Wegweiser. Stoppschilder schrecken die Täter nicht ab, sondern ziehen sie an.
  • Listen von Websperren kursieren bereits im Internet. Warum sollte eine EU-weite Sperrliste nicht auch an die Öffentlichkeit geraten? Dann haben wir einen perfekten Katalog für die Internet-Täter.
  • Websperren verführen zur Untätigkeit. Wenn eine Seite innerhalb weniger Minuten gesperrt werden kann, wird sich das zuständige Amt kaum noch die Mühe machen, sie auch löschen zu lassen. Die Beispiele aus Ländern, in denen eine Sperr-Infrastruktur existiert, zeigen genau dies.
  • Websperren können missbraucht werden. Alle bekannten Sperrlisten enthalten auch fehlerhafte  Einträge (oder absichtlich gewollte wie in Finnland). Eine einmal eingerichtete Websperren-Infrastruktur kann genutzt werden, um auch andere Inhalte zu sperren. Forderungen nach weiteren Sperren sind bereits vorhanden, beispielsweise zur Sperrung von Streamingangeboten (Musik- und Filmbranche), rechtsextreme Seiten (Land NRW), Islamistenseiten (CDU/CSU) oder Glückspielseiten (Land Hessen).

Es kann daher nur eine einzige Vorgehensweise geben: Löschen! Löschanträge bei Phishing-Seiten werden in der Regel äußerst schnell ausgeführt. Es ist nicht einzusehen, warum das bei Seiten, die Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben, nicht auch möglich sein soll.

Aber liebe Politiker: kümmert Euch zuerst um die Verwandten, Bekannten und Vertrauenspersonen. Dort liegt das wahre Potenzial des Missbrauchs von Kindern. Wenn alle Bilder aus dem Internet gebannt sind, besteht dieses Potenzial immer noch.

Es grüßt

JeanLuc7

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Keine Frageabsicht?

Werte Leserinnen und Leser,

ich wollte nach einem neuerlichen Bericht über die Knebeltricks Kundenbindungmaßnahmen von Kabel Deutschland über die Plattform abgeordnetenwatch.de an den Medienexperten der FDP, Hans-Joachim Otto, eine Frage stellen. Meine knapp 2000 Zeichen waren wie folgt formuliert:

Sehr geehrter Herr Otto,

als Nutzer eines digitalen Kabelanschlusses empfinde ich die Reglementierungen der Kabelbetreiber (Kabel Deutschland, Kabel BW usw.) seit Jahren als Zumutung. Man schreibt uns spezielle Geräte vor, verschlüsselt TV, das über die analoges Kabelfernsehen und über Satellit unverschlüsselt empfangen werden kann und verhindert durch den Einsatz spezieller und wechselnder Verschlüsselungstechnologien gezielt die Aufzeichnung und Archivierung von im Fernsehen gezeigten Sendungen. Kurz gesagt: es existiert de facto ein Monopol und kein freier Markt, weder beiden Anbietern noch bei den Endgeräten. In Mietwohnungen wie meiner ist zudem der Wechsel hin zu anderen Quellen nicht möglich – Satellitenschüsseln dürfen nicht montiert werden, der Empfang von terrestrischem Digitalen Fernsehen ist kein Ersatz, da dort die  Bildqualität des Signals deutlich schlechter ist als über Kabel. HD-Fernsehen wird terrestrisch nicht übertragen. Auch hier ist ein freier Markt de facto nicht vorgesehen.
Nun lese ich heute, dass Kabel Deutschland seine Kunden durch gezielte Maßnahmen de facto auf die verbraucherunfreundlichen CI+-Technologie festlegen will, bei der die TV-Anbieter die Möglichkeit haben,
Aufzeichnungen und das Vorspulen in Fernsehsendungen komplett zu unterbinden – etwas, das wir seit Einführung des Videorecorders in den 1970er Jahren überwunden glaubten. Hinzu kommt, dass die von Kabel Deutschland präferierten Set-Top-Boxen nicht einmal den Empfang von Pay-TV erlauben (Sky Deutschland). Dafür braucht man eine zweite  Set-Top-Box.
Meine Frage an Sie: Ist es nicht an der Zeit, im Sinne der Verbraucher einzugreifen und den Kabelgesellschaften vorzuschreiben, einen offenen Markt zu etablieren, wie er beim Satellitenempfang seit Jahren besteht?
Dazu gehört meines Erachtens zuallererst die Abschaltung der Grundverschlüsselung bei ansonsten frei empfangbaren Sendern. Können Sie sich hierfür einsetzen?

Mit besten Grüßen

Nach einer knappen Stunde erhielt ich von abgeordnetenwatch.de die folgende Antwort:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Hans-Joachim Otto über abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder Kommentierung dienen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de auf das Frage- und Antwort-Format großen Wert legen.

Wir werden Herrn Hans-Joachim Otto Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Mit freundlichen Grüßen

Ich denke, die von einigen Politikern erhobenen Vorwürfe der Parteilichkeit gegen abgeordnetenwatch.de entbehren jeder Grundlage, solange Briefe, die zu einer Frage noch die notwendige Vorgeschichte enthalten, als dem Moderationskodex widersprechend abgelehnt werden. Oder ist gar Kabel Deutschland der Schlüssel für die Ablehnung?

Herzliche Grüße und schöne Verschwörungsträume wünscht

Ihr JeanLuc7

Update: Heute (9. Mai) erhielt ich eine Nachricht von der Redaktion von abgeordnetenwatch.de. Der Moderationskodex sei in meinem Falle offenbar sehr streng ausgelegt worden; die Frage werde in Kürze freigeschaltet. Das freut mich natürlich, danke an abgeordnetenwatch.de. Daher bin ich jetzt auf Herrn Ottos Antwort gespannt.

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