Die Welt ist farbig

Im letzten Jahr schien die Welt so einfach zu unterteilen in schwarz und weiß. Schwarz – das waren Frau von der Leyen, Herr Uhl und alle anderen, die für Internetsperren eintraten, und weiß, das waren die Internetnutzer, die Blogger und die liberale Presse. Dann kamen die orangefarbenen Piraten und mit ihnen die unangenehme Diskussion, ob die Löschung von Webseiten mit rechtsextremen und in Deutschland illegalen Inhalten der Zensur zuzuordnen sei. Die SPD war zunächst für die Sperren und später (nicht vollständig) dagegen, sogar in der CDU gab man zu, dass der Wahlkampfschlager nicht perfekt inszeniert gewesen sei.

Und nun dies: Google, einstmals mit dem motto „Don’t be evil“ angetreten, wird heute gerne als Datenkrake bezeichnet, kämpft aber gleichzeitig gegen die chinesische Regierung und deren Zensurbestimmungen. Gleichzeitig engagiert sich unsere Verbraucherschutzministerin Aigner, die in der Vergangenheit gerne ein Ohr für die Lobby der Nahrungsmittelindustrie hatte, gegen Googles neuen Dienst Streetview und Facebook, verharmlost aber die Vorratsdatenspeicherung.  Auf welche Seite soll ich mich stellen?

Verweilen wir kurz bei Frau Aigner. Ich halte ihren Kampf gegen Streetview für ein überflüssiges Gefecht. Einerseits hat Google in der Vergangenheit Diskussionsbereitschaft und auch Anpassungsfähigkeit bewiesen. Andererseits sind Aigners Aussagen nur ein Mitschwimmen auf einer scheinbar populistischen Welle, die sich gegen Google zu wenden scheint. Ob mit Streetview wirklich ein Verstoß gegen deutsche Gesetze begangen wird, haben die Gerichte zu entscheiden, nicht die Politik.

Aigners Vorstoß gegen Facebook hingegen ist anders zu beurteilen. Ich teile nicht die Ansicht der Kommentatorin der ZEIT, die Drohung einer Kündigung ihres Accounts sei ein beleidigtes Schulhofgehabe. Sie stößt vielmehr eine Diskussion an und zeigt den einzigen Weg auf, den Nutzer derzeit haben, um Facebook zu mehr Datensicherheit zu bringen: nicht mitzumachen. Ihre Ankündigung fällt offenbar auf fruchtbaren Boden: Verbraucherschützer haben sich ihrer Forderung angeschlossen, und eine Antwort eines führenden Facebook-Mitarbeiters liegt (nicht öffentlich zugänglich) bereits vor.

Zum Hintergrund: Facebook will nach einer Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie Namen, Mailadressen, Fotos und den Aufenthaltsort seiner Mitglieder nahestehenden Firmen zur weiteren Nutzung (Werbezwecke?) zur Verfügung stellen. Die Mitglieder können dem aktiv widersprechen – dieses Verfahren nennt man Opt-Out. Bis zum Widerspruch stehen Facebook sämtliche Daten zur Nutzung zur Verfügung. Aigner und die Verbraucherschützer hingegen fordern ein Opt-In, bei dem der Nutzer aktiv seine Zustimmung erteilen muss. Demnach wären die 400 Millionen Teilnehmerdaten des Facebook-Netzwerks erst einmal nicht für geschäftliche Zwecke nutzbar, und es ist fraglich, wie viele Nutzer tatsächlich aktiv ihre Zustimmung für eine Weitergabe ihrer Daten an Facebook nahestehende Firmen wie Yahoo, AOL und CNN erlauben würden.

Google und Facebook sind dabei nicht zufällig ins Visier der echten und selbsternannten Datenschützer geraten. Beide sind in ihrem Bereich Marktführer; Facebook hat kürzlich Google sogar in der Anzahl der  Seitenaufrufe überholt. Das gerne gebrachte Argument, die Nutzung der Dienste sei freiwillig, wird inzwischen fragwürdiger, da – mindestens bei Facebook – ein gewisser sozialer Zwang des Mitmachens besteht. Als ich einem Freund gestand, kein Facebook-Profil zu besitzen, sandte er mir dies:

Das Thema Facebook solltest Du dringend angehen. Sicher ist ein eigener Blog auch eine feine Sache, aber bei Facebook steht die bi-direktionale Kommunikation mehr im Vordergrund und macht es Dir leicht, auf dem Laufenden zu bleiben und andere auf dem Laufenden zu halten! Ich überlege schon, meine Eltern und Schwester davon zu überzeugen, sich einen Account einzurichten, damit ich zukünftig Frage wie: „Wie geht’s Dir? Was machst Du?“ mit: „Schau doch bei Facebook nach!“ beantworten kann.

Ich halte daher eine gewisse Kontrolle und insbesondere einen vorsichtigen Umgang mit Benutzerdaten gerade bei Marktführern für wichtig. Die Älteren unter uns erinnern sich sicher noch an die Maßnahmen, die bei der Einführung von Windows XP Microsoft für deren laxen und unkontrollierten Umgang mit Nutzerdaten bei der Online-Registrierung des Betriebssystems angedroht wurden. Damals wurde sogar eine Zerschlagung des Konzerns diskutiert.

Gleichzeitig kann man die Facebook-Betreiber nicht verdammen für den Wunsch, mit der eigenen Plattform mehr Geld zu verdienen. Facebook ist kein sozialer Dienst an der Allgemeinheit, sondern ein Dienst eines Wirtschaftsunternehmens. Dies darf nur nicht so weit führen, dass ein Quasi-Monopol zur einseitigen Gewährung von Nutzungsrechten führt. Auch Konzerne wie Apple, früher scheinbar eindeutig der weißen Seite zuzuordnen, werden sich dieser Verantwortung in Zukunft stellen müssen, wenn sie neben Computertechnik zu Dienste- und Inhalteanbietern für Bücher und Zeitschriften werden.

Die Welt ist eindeutig bunter, als sie sich im letzten Jahr darstellte. In gewissen Projekten arbeiten wir miteinander, bei anderen stehen wir auf unterschiedlichen Seiten. Und es lässt sich keine klare Linie ausmachen, eher eine sich entwickelnde, gegenseitige Kontrolle. Dass ich Frau Aigners Facebook-Schelte gutheiße, bedeutet nicht, dass ihr nächstes Projekt meine Zustimmung finden wird.

Wer es nach wie vor lieber schwarz liebt, findet bei Hern Uhl und den anderen Freunden von Zugangssperren für das Internet passendes Material. Hier stimmen die letztjährigen Fronten – noch.

Und was treibt eigentlich Microsoft?

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Kleine Königreiche

In jedem Jahr wird das zugehörige „Unwort“ gekürt; bisherige Preisträger waren unter anderem die „Ich-AG“, die „Gotteskrieger“ und zuletzt das Attribut „betriebsratsverseucht“. Mein persönlicher Unwortsatz des Jahres lautet hingegen: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“. Dieser Satz gehört zum Politikerwerkzeugkasten und wird immer dann zitiert, wenn es um Maßregelungen von Internetnutzern und -anbietern geht. Google listet derzeit (April 2010) mehr als 948.000 Einträge für diesen Satz. Nur 275.000 Einträge finden sich für das Gegenteil, in dem „kein“ durch „ein“ ersetzt wird. Interessanterweise stammen beide Sätze von denselben Personen, jedes mal mit dem Ziel, schärfere Regularien durchzusetzen.

Im realen Leben finden wir auch bei uns dennoch immer wieder Beispiele, in denen Demokratie nicht gilt. Firmenentscheidungen werden beispielsweise auf Basis wirtschaftlicher Entscheidungen oder persönlicher Befindlichkeiten getroffen. Die Entscheidungsfreiheit wird allerdings eingeschränkt durch den Kündigungsschutz, das Gleichstellungsgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz. Weitaus weniger Demokratie und Gerechtigkeit herrscht in den kleinen sozialen Gefügen, die wir als „Familien“ bezeichnen und die kleinen Königreichen vergleichbar sind. Die zugehörigen Geschichten liefern seit Jahrhunderten Stoff für Bücher, Theaterstücke und Fernsehserien.

Im Internet heißen solche Königreiche „Foren“, und wie im realen Leben geht es dort sehr bunt und manchmal auch sehr laut zu. Ursprünglich zu technischen Hilfszwecken gegründet, sind heute Internetforen für alle Bereiche des Lebens verfügbar, für Politik, Religion, Bachblüten und immer noch Technik.  Im Gegensatz zur echten Familie ist man zudem noch weitgehend anonym, so dass Meinungsäußerungen oft deutlicher ausfallen als bei einer gesprochenen Formulierung. Reguliert werden diese Foren durch die Könige, die im Internet Administratoren heißen.

Eines der Foren, die ich regelmäßig besuchte, ist MacTechNews.de, eine Seite, die Neuigkeiten über die Firma Apple und ihre Produkte einstellt. Man mag vom journalistischen Wert dieser Seite nicht überzeugt sein, aber sie bietet einen bunten Überblick und dazu ein Forum, in dem technische Hilfe durchaus geschätzt wird.

Kurz und gut: Man hat mich dort vor die Tür gesetzt, weil ich eine Nachricht über die (später tödlich verlaufene) Krankheit eines Apple-Aufsichtsratsmitglied mit folgenden Worten kommentiert habe:

Können wir nicht auch noch den Krankenstand der Apple-Mitarbeiter bekommen? Und wie es den Meerschweinchen von Steve Jobs‘ Nichte geht? Und ob der Kaffee in der Apple-Küche gerade zur Neige geht. Mir gehen schon die Pseudonachrichten wegen Jobs‘ Gesundheitzustand auf den Senkel. Aber das hier – ich meine, diese Seite heißt MacTechNews und nicht AppleIllNews…

Um diese Aussage gab es nach dem Tode des Aufsichtsratsmitglieds eine kurze Diskussion im Forum, in die sich auch der Administrator einmischte mit den Worten:

Hier gibt es leider einige, die in den Newskommentaren immer wieder kräftig aus der untersten Schublade spammen und denken, dass sie hier ungehindert ihre negative Energie auskotzen können. Wir machen es nicht gerne, aber gelegentlich muss man dann vielleicht doch einfach mal den Hahn zudrehen…

Nur wenige Minuten später hatte ich folgende eMail in meinem Posteingang:

Hallo JeanLuc7,
Über Deinen Kommentar heute 10:25 in den News haben wir uns sehr geärgert. Diese Art von Geschmacklosigkeiten vergiftet das Forenklima. Wir haben Deinen Account gesperrt.

Die Sperrung eines Forenzugangs ist in den jeweiligen AGB, die man beim Eintritt bestätigt, enthalten und daher auch akzeptabel. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich mich per eMail und sogar schriftlich für meine Aussage entschuldigt habe – ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Das Angebot an derartigen Nachrichtenforen ist groß genug, dass der Verlust nicht ins Gewicht fällt – zumal ich mir bisher nicht bewusst war, „ungehindert negative Energie auszukotzen“. Insofern kann ich mit dieser Sperre gut leben.

Jedoch stört mich dabei der Mangel an Authentizität und Selbstkontrolle. Wer sich gegen „Three Strikes“ und ähnliche staatlich verordnete Regularien ausspricht, sollte nicht gleichzeitig im eigenen Königreich auf One-Strike-Modelle ohne Widerspruchsmöglichkeit setzen. Wir können nicht gleichzeitig von anderen Respekt für unser soziales Umfeld verlangen, um dann selbst nach Gutsherrenart und persönlichen Befindlichkeiten Entscheidungen zu treffen. Diesen Aspekt realer Familien brauchen wir im Internet nicht zu spiegeln.

Daher mein Appell an die vielen kleinen Könige in unserem großen Reich: Geht umsichtig mit Eurer Macht um und zeigt uns, dass Ihr gute Könige seid – nicht nur im Widerstreit mit den regulatorischen Mächten, sondern auch im Umgang miteinander.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Censilia und die EU-Internetsperren

Die Meldung ist noch druckfrisch: Die Innenkommissarin der EU und Angehörige der Liberalen Volkspartei in Schweden, Frau Cecilia Malmström möchte heute einen Entwurf für eine EU-Richtlinie vorstellen, in der EU-weit die Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gefordert wird. Die Richtlinie enthält außerdem eine Liste mit 22 Vorgängen, die in Zukunft noch strafwürdiger sein sollen als bisher. Die Sperrlisten sollen in Form eines Vorschlags von CIRCAMP kommen, das bereits für die schwedischen und finnischen Varianten verantwortlich ist.

Hinter CIRCAMP verbirgt sich das COSPOL Internet Related Child Abusive Material Project, und COSPOL steht dabei für „Comprehensive Operational Strategic Planning for the Police“ (sinngemäß: umfassende strategische Operationsplanung der Polizei). CIRCAMP befasst sich mit Taktiken und Regelungen zu Netzsperren und schlägt als Maßnahme den Einsatz des CSAADF-Filter vor. Hinter diesem Akronym wiederum verbirgt sich ein einfacher DNS-Filter, der auch beim Zugangserschwernisgesetz zum Einsatz kommen sollte.

„Nicht schon wieder“, mag da der eine oder andere sagen. Und richtig, die Argumente gegen Websperren haben sich seit dem letzten Jahr und dem Kampf gegen Zensursula nicht geändert. Auch die Argumente der Befürworter sind dieselben. Frau Malmström wagt es sogar, das ehrabschneidende Argument der Gewöhnung an derartige Fotos erneut zu bringen.

Dennoch ist die Situation nicht dieselbe, denn diesmal soll die Durchsetzung im Rahmen einer EU-Richtlinie erfolgen. Solche Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Rechts der Union. Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen. Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Mit der Umsetzung wird der Richtlinieninhalt Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt somit für alle, die vom Umsetzungsakt (z. B. ein Gesetz) betroffen sind.

Sollte der Plan der EU-Kommission eine Mehrheit im EU-Parlament finden, dann würde das für Deutschland de facto die Wiedereinsetzung des Zugangserschwernisgesetzes bedeuten. Die gerade gestoppte Kette von Ereignissen würde wieder anlaufen mit dem Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht vor jede Sperre den Richtervorbehalt setzt, womit das Verfahren dann demokratisch und vor allem rechtsstaatlich abgesichert wäre. Sofern wirklich nur kinderpornographische Seiten gesperrt werden, habe ich keine Einwände, wenn darunter die Verfolgung der Täter nicht leidet und die Seiten außerdem auch vom Netz genommen werden.

Die installierte Infrastrukur zum Sperren von Webseiten taugt aber leider noch zu einem anderen Zweck: der Zensur missliebiger Seiten Andersdenkender. Hier in Deutschland würde dank der hohen juristischn Hürden wohl tatsächlich nur Kinderpornographie auf der Sperrliste landen. Ein Zensurversuch würde keinen Bestand haben.

Aber es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie eine EU-Richtlinie umsetzen. Sorgen bereitet mir daher, dass viele EU-Staaten heuer deutlich weniger hohe Maßstäbe an die Rechtsstaatlichkeit anlegen. Ein paar Beispiele:

Und das sind nur Staaten im westlichen Teil der EU, die eine lange demokratische Tradition besitzen. Wenn alle EU-Staaten nun einerseits Zensur-Infrastruktur verordnet bekommen und andererseits aber selbst bestimmen dürfen, wie sie diese einsetzen, dann ist das ein Flächenbrand, der kaum noch einzudämmen ist.

Jedoch gibt es auch hier noch Hoffnung. Einerseits greift die EU-Richtlinie in die innenpolitische Gesetzgebung der Mitgliedsländer ein und ist damit nach dem Vertrag von Lissabon zustimmungspflichtig. Zum anderen haben wir gerade durch die griechische Finanzkrise erkannt, wie handlungsfähig die Regierungen der Staaten noch sind – ohne Deutschlands Zustimmung geschieht nichts. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie sind der Innenminister de Maiziere und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger – und damit die ersten Ansprechpartner, die die Richtlinie in ihrer jetzigen Form bereits frühzeitig abwehren können.

Nochmals: DNS-Sperren sind ein unwirksames Mittel, um illegale Inhalte im Internet zu verhindern. Die Gefahr von Kollateralschäden ist groß, die von Missbrauch – auch von staatlicher Seite – sogar noch größer.

Mit allen bereits bekannten Argumenten gegen Internetsperren wird sich auch Frau Mahlström auseinandersetzen müssen. Der Chef der schwedischen Polizei hat bereits früher eingestanden, dass die Internetsperren kaum Wirkung zeigen. Nicht zuletzt entsendt Schweden bereits einen Abgeordneten der Piratenpartei in das EU-Parlament.  Der Herr wird in den nächsten Monaten viel zu tun haben. Ich unterstütze ihn.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Warum ELENA nicht als Aufreger taugt…

… und warum der Entwurf des neuen Jugendmedienstaatsvertrags eine bessere Zielscheibe ist.

Vielerorts wird in der Nachbearbeitung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung derzeit über ELENA, den „ELektronischen EntgeltNAchweis“ geschrieben. Die Kritiker warnen, ELENA sei eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung genau wie die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verkehrsdaten und daher genauso zu behandeln. Zudem würden Daten erfasst, die mit dem eigentlichen Vorhaben, der Digitalisierung und Vereinheitlichung von Arbeitnehmerunterlagen nicht zu tun habe, beispielsweise die Erfassung von Streiktagen.

Die Kritiker haben recht. Trotzdem lohnt die Aufregung über ELENA nicht, weil einerseits die Zielrichtung von ELENA nicht – wie bei der Vorratsdatenspeicherung – eine gewollte Rasterfahndung ist und zum anderen die Politik die Notwendigkeit einer Anpassung längst erkannt hat. Auch ohne die angestrebte Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht wird ELENA deutliche Korrekturen erfahren im Sinne des kürzlich ergangenen Urteils. ELENA bereitet mir daher keine Sorgen.

Anders sieht es beim neuen Jugendmedienstaatsvertrag aus, der derzeit unter Führung des Landes Rheinland-Pfalz, regiert von Kurt Beck, in einem wenig demokratischen Verfahren zwischen den Ländern ausgehandelt wird. Dieser Vertrag möchte den Jugendschutz an die aktuellen technischen Gegebenheiten anpassen oder kurz gefasst: es geht erneut um Stoppschilder und Internetblockaden.

Die Jugend soll zukünftig vor gefährlichen Einflüssen aus  dem Internet geschützt werden. Und da dies allein mit deutschen Zugangsbeschränkungen für deutsche Anbieter nicht funktioniert, müssen nun härtere Maßnahmen her, so die Diskussionslage. Die Damen und Herren sehen außerdem die Eltern außer Stande, ihren Kindern den Zugang zu Computern im rechten Maße einzuschränken. Daher muss einmal mehr der Staat es richten, und er tut es mit Politikern, die das globale Internet mit seinen Möglichkeiten immer noch einzig als Bedrohung empfinden.

Mein liebster Vorschlag aus dem in der Kommission vorgeschlagenen Mitteln zur Erreichung eines jugendfreien Internets ist die Sendezeitbeschränkung. Dahinter steckt die überzeugende Logik, dass das Internet  auf Bildschirmen dargestellt wird, ebenso wie das Fernsehen. Und dort gelten klare Bestimmungen, was wann zu sehen sein darf. Wir erinnern uns: „Die folgende Sendung ist für Zuschauer unter 18 Jahre nicht geeignet“. Manche von uns kennen auch die Einblendung „Premiere Jugendschutz“, die zu gewissen Zeiten die Eingabe einer PIN erfordert.

Im Internet kann man das hier bereits bewundern: „Vollständiger Inhalt zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sichtbar“. Ausgeblendet wird dabei bloß ein Video, aber die Kommission diskutiert durchaus, auch Texte entsprechend zu behandeln. Man stelle sich einen Text auf Spiegel Online vor, der erst ab 22 Uhr eingesehen werden darf. Vielleicht schwärzt man – wie im Fernsehen mit Pieptönen – einfach die kritischen Passagen: „Und dann nahm ich mir die xxx und xxx sie in den xxx“. Die Platzhalter stehen selbstverständlich für „Blumen“, „warf“ und „Mülleimer“. Aber auf einer erotischen Seite würde man sicher ganz andere Worte einsetzen.

Perfide wird das ganze durch die gewünschte Selbsteinschätzung der Inhalte. Dazu gehört nicht nur das, was man selbst veröffentlicht, sondern auch das, was andere in Kommentaren und Foren auf den eigenen Seiten hinterlassen. Selbst der Kommission ist inzwischen aufgegangen, dass nicht alle Seiten automatisch als „ab 18“ eingestuft werden dürfen, nur weil sie keine Selbsteinstufung vorgenommen haben. Ich möchte auch gerne die Blicke der Webseitenbetreiber aus dem Ausland sehen, die vor solche Aufgaben gestellt werden.

Lasst bitte die Kirche im Dorf: Erziehung ist Elternsache. Bereits jetzt existieren taugliche Angebote, die den Eltern die Möglichkeiten geben, über White– oder Blacklists den Sprösslingen nur die Seiten zu öffnen, die sie für sinnvoll halten. Und wenn der Filius ein Alter erreicht hat, in dem er den Filter überwinden kann, dann nützen Sendezeiten auch nicht mehr viel. Aber bitte, liebe Mitglieder der Kommission zur Erarbeitung des neuen Jugendmedienstaatsvertrags: verschont uns Erwachsene mit Regularien, die wir als wesentliche Einschränkung unserer Freiheiten empfinden müssen. Es bleibt Aufgabe der Eltern, daheim Vorsorge zu betreiben. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, dem Volk ein jugendfreies Internet zu bescheren.

Aber – warum eigentlich nicht? Ein Jugend-freies Internet würde uns vor den jugendlichen Störern in Foren befreien, Kinder könnten nicht in Chats missbraucht werden, Zugangskennungen über Pin-Codes und Post-Ident würden unnötig werden, Abo-Abzocker könnten keine kostenpflichtigen Hausaufgaben mehr verkaufen und amazon könnte endlich alle Über-18-Artikel frei auslisten. Daher mein Vorschlag für den entscheidenden Satz im Jugendmedienstaatsvertrag:

Das Internet darf nur von Personen bedient werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Internetbenutzer haben Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keinen Zutritt zum Internet erhalten.

Und wie beim Führerschein gibt es in einer zweiten Stufe dann ab 16 das Internet zur Probe. Unrealistisch? Dann lesen Sie noch einmal den Absatz mit den Sendezeiten.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Hurra! Ad ACTA!

Werte Leserinnen und Leser,

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett verfassungswidrig ist. Alle bereits erfassten Daten sind sofort zu löschen.

Das ist ein Grund zum Feiern. Es ist aber vor allem ein Beweis dafür, dass einerseits die Kontrollinstanzen dieses Staates nach wie vor mit voller Leistung arbeiten  und andererseits unsere Politiker (der letzten Bundestagsgeneration – fairerweise) ein weiteres Gesetz gebastelt haben, das jenseits der verfassungsmäßigen Grenzen lag. Totalversagen auf ganzer Linie also.

Allerdings offenbart sich im Rahmen der Gesetzgebung eine verhängnisvolle Verkettung von vorauseilendem Gehorsam. Das Unglück nahm in Brüssel seinen Lauf:

  • Zunächst wurde diskutiert, ob und inwieweit der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten durch einen Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verpflichten kann oder ob ein derartiger Beschluss der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf, beispielsweise über eine EG-Richtlinie.
  • Nach längeren Diskussionen über die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens stimmte am 14. Dezember 2005 das Europäische Parlament mit den Stimmen der Christdemokraten und der Sozialdemokraten  für die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
  • Am 21. Februar 2006 stimmte der Rat ohne weitere Aussprache durch die Innen- und Justizminister mehrheitlich für die Richtlinie; die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten gegen die Richtlinie.
  • Während in Deutschland der Deutsche Bundestag noch  am 17. Februar 2005  eine Mindestspeicherfrist ausdrücklich ablehnte, forderte der nachfolgende Bundestag am 15. Februar 2006 die Bundesregierung auf, den sogenannten Kompromissvorschlag für eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gefasst.
  • Am 9. November 2007 wurde das Gesetz in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags verabschiedet, am 26. Dezember 2007 vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Die deutsche Umsetzung erweitert den Einsatzbereich der Vorratsdatenspeicherung auf weitere Fälle wie die Verfolgung von Ordnungsmaßnahmen und ändert zusätzlich das Telekommunikationsgesetz um die verpflichtende Speicherung der Zuordnung zwischen Anschlusskennung und Identität.

Schon damals haben einige SPD-Abgeordnete nur deshalb zugestimmt, weil sie bereits von einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ausgingen – welch seltsame Achtung des Parlaments! Es ist auch fraglich, wie viele Abgeordnete die EU-Richtlinie und das zugehörige Gesetz tatsächlich gelesen haben.

Nun also gehört das Gesetz in seiner jetzigen Form der Vergangenheit an, und selbst in der EU diskutiert man wieder über die Verhältnismäßigkeit der damals erlassenen Richtlinie. Sollten die Ereignisse rund um das SWIFT-Abkommen hier bereits Wirkung zeigen?

In einem anderen Fall, der uns demnächst eine neue Richtlinie bescheren wird, ist der Lerneffekt jedenfalls noch nicht zu bemerken. Das Anti-Piraterieabkommen ACTA, derzeit diskutiert zwischen den USA, der EU, aber auch Ländern wie Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten, soll den Kampf gegen Produktpiraterie verbessern. Es wird heimlich verhandelt, und wie sich zeigt, ist das in Deutschland federführende Bundeswirtschaftsministerium auch nicht an einer offenen Diskussion interessiert. Inzwischen hat das EU-Parlament, das mit dem Luxemburger Vertrag neue Zustimmungsrechte erhalten hat, erstmals die geheimen Verhandlungen kritisiert – zu Recht, denn das, was dort Stück für Stück aus den verschlossenen Sälen hervordringt, klingt eher nach Folterkeller der Ewiggestrigen als nach einem vernünftigen Einstieg in das 21. Jahrhundert und seine neuen digitalen Möglichkeiten.

Ein offenbar wichtiger Punkt ist die Diskussion um Urheberrechte, weitgehend gesteuert von der Lobby der Musik- und Contentindustrie. Es ist derzeit vorgesehen, zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene, dass auch die Internet Service Provider für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung sollen sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.

„Überwachung“ bedeutet hier Deep Packet Inspection, also die genaue Kontrolle dessen, was die Kunden inhaltlich abrufen. Diese Forderung geht wesentlich über das hinaus, was im Zugangserschwernisgesetz vorgesehen war. Die Musikindustrie erhält damit endlich das Werkzeug, Filesharer zu belangen und ihnen im Wiederholungsfall ohne richterliche Kontrolle den Internetanschluss abzuklemmen – in der Hoffnung, dass dann CD-Verkäufe und kostenpflichtige Downloads zusammen endlich wieder jene Umsatzhöhen erreichen, die wir auf dem Höhepunkt des Booms der CD hatten.

Es bleibt zu hoffen, dass diesmal bereits das EU-Parlament mit seinen erweiterten Rechten begreift, dass hier Bürgerrechte zugunsten von Industrieansprüchen massiv eingeschränkt werden sollen. ACTA ist mit dem EU-Menschenrechtsanspruch nicht vereinbar und auch nicht mit der deutschen Verfassung – das sollte die Bundesregierung und das Wirtschaftsministerium spätestens heute, mit dem Fall der Vorratsdatenspeicherung erkannt haben.

Passt endlich das Urheberrecht an die Gegebenheiten an! DRM, Leistungsschutzrecht und Three Strikes sind untauglich, Ein Recht, gegen das die Bevölkerung massenhaft verstößt, ist nicht durchsetzbar – und muss den Gegebenheiten angepasst werden, wie schon oft in der Vergangenheit. ACTA wäre eine Plattform dafür. Aber es bedarf des Mutes, den Lobbyisten zu widersprechen. Jetzt ist die Gelegenheit dazu.

Herzlichst (mit einem Glas Sekt in der Hand)

Ihr JeanLuc7

Quellenangabe für Auszüge aus der Historie zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz und zu ACTA: wikipedia.de

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