Von Plagen und echten Gefahren

Wieder einmal hat Frau von der Leyen ein Interview gegeben, diesmal dem Hamburger Abendblatt. Und wieder einmal wird sie ihrem Ruf, Tatsachen zu verdrehen und mit den Ängsten und Vorurteilen der Bürger in diesem Lande zu spielen, gerecht. Und wieder bleibt nur zu widerlegen. Erledigen wir dies also möglichst schnell:

Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

Man kann im Internet nicht hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen, weil es kein rechtsfreier Raum ist. Genau so wie im realen Leben werden  sind entsprechende Äußerungen und Taten im Internet nicht erst seit gestern strafbar und werden verfolgt – und meistens mit Erfolg. Frau von der Leyen, Sie müssen sich informieren, bevor Sie in offizieller Position als Bundesministerin solche Behauptungen aufstellen.

Aber ich finde es toll, dass diese jungen Menschen sich politisch engagieren, sich einmischen und mitmachen. Das ist der Anfang dafür, dass man auf eine jugendlich-forsche Art über den richtigen Weg ringt. Wenn ich die jungen Menschen aber frage, was sie vorschlagen, wenn die Server, die die Kinderpornografie verbreiten, unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden in fernen Ländern stehen, dann wissen sie auch keine Lösung. An diesem Punkt kann ein Staat aber nicht stehen bleiben, sondern die Gesellschaft muss miteinander einen Ausweg finden.

Abgesehen davon, dass viele der Gegner Ihres Internetsperrengesetzes weder jugendlich noch forsch sind: Wir wiederholen immer und immer wieder, dass die von Ihnen angesprochenen Server de facto nicht in fremden Ländern stehen, sondern auf einfache Weise erreicht und abgeschaltet werden können, und wir beweisen es sogar. Auch unbelehrbare Ignoranz macht daher Ihre Aussage nicht richtiger.

Genug davon.

Es ist erforderlich, das Vorgehen von Frau von der Leyen und anderen von einer höheren Warte aus zu beurteilen. Am  27. September finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt, daher wird derzeit jede Gelegenheit genutzt, sich zu profilieren. Frau von der Leyens Wähler liegen im bürgerlichen Spektrum, und dieses bedient sie mit solchen Interviews. „Kampf gegen Schmutz im Internet wird verschärft“ – das passt perfekt ins Denkschema jener Bürger, die die böse Seite des Internet aus Fernsehfilmen und Nachrichten kennen. Die Verbrecher tummeln sich in Internet-Chats, auf ebay und sogar als osteuropäische Mitarbeiter der eigenen Bank. Wenn man nun noch den Gebrüdern Schmidtlein das Handwerk legt und nebenbei widerliche, rechte Webseiten unseren Blicken entzieht, dann kann das im Verständnis dieser Wähler so übel nicht sein. Und außerdem hätten sie die rechten Seiten sowieso nicht angesehen, also werden sie sie auch nicht vermissen.

Ich brauche hier nichts mehr über Zensur zu schreiben. Es ist klar, dass das Sperren von Webseiten mit nicht strafbaren Inhalten in jedem Fall Zensur ist. Kinderpornographie auf der anderen Seite ist vermutlich sehr gut zu identifizieren, daher wird die Fehlerquote recht gering sein – und das Sperren von strafrechtlich relevanten Webseiten ist keine Zensur. Die rechte  Propaganda ist aber nicht so einfach einzuordnen. Denn, wie der SPD-Abgeordnete Wiefelspütz auf abgeordnetenwatch.de völlig richtig bemerkt: „Man kann sich verfassungsfeindlich äußern, ohne sich strafbar zu machen. Sie können selbstverständlich straflos äußern, unseren Verfassungsstaat nebst Grundgesetz abzulehnen.“ Und schon wird es für das BKA schwer, statt eines Richters zu entscheiden, ob eine Seite strafrechtlich relevant ist.

Bei aller Aufregung und verständlichem Ärger über das von-der-Leyensche Vorhaben sollten wir jedoch das rechte Augenmaß behalten. Wegen der eben beschriebenen Problematik wird Deutschland kein Zensurstaat werden. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Zugangserschwernisgesetz erwartungsgemäß den bisher fehlenden Richtervorbehalt zufügen, also die richterliche Kontrolle jeder Sperrverfügung, und damit unterliegt das Gesetz engen rechtsstaatlichen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich auch mögliche zukünftige Urteile beispielsweise des Hamburger Landgerichts über Sperrverfügungen bei Urheberrechtsverletzungen außer Kraft setzen.

Es ist grob fahrlässig, eine Internetzensur-Infrastruktur aufzubauen und vor möglichen Gefahren die Augen zu verschließen. Es ist aber auch töricht zu glauben, dass allein das Vorhandensein dieser Infrastruktur die Demokratie gefährdet. Wenn in Zukunft der demokratische Rechtsstaat „Deutschland“ in Gefahr gerät, dann nicht wegen Internetsperren, sondern wegen Gruppierungen, die den Staat mit seinen eigenen Mitteln bekämpfen. Wenn in Parlamenten rechtsradikale Gruppierungen einziehen, sind diese eine vielfach realere Gefahr als die besagte Infrastruktur. Sollte Deutschland noch einmal in Gefahr geraten, ein Unrechtsstaat zu werden, dann durch Wahlen und die Wähler radikaler Parteien. Erst dann können diese Radikalen auch die jetzt gebaute Infrastruktur nutzen. Ganz ehrlich – das ist dann meine geringste Sorge.

Wir sollten Frau von der Leyens Gutmenschengerede keinen zu hohen Stellenwert beimessen – sie ist gerade dabei, den Bogen zu überspannen, gerade in der CDU, in der sie ansonsten aufgrund ihrer familienpolitischen Überzeugungen eher eine Randposition einnimmt. Wir wissen, dass trotz des eindeutigen Abstimmungsverhaltens auch in den Parteien CDU und SPD keine hundertprozentig eindeutige Haltung zu diesem Thema existiert.

Es lohnt sich also, weiterhin gegen die Dummheit zu kämpfen. Wenn wir aber Position beziehen, dann nicht nur gegen jene, die einfach nicht begreifen (wollen), wie das Internet funktioniert, sondern auch gegen die, die nicht wahrhaben wollen, dass  Freiheit immer die des Andersdenkenden ist und nicht allein das Recht der Mehrheit.

Toleranz hat dort ihr Ende, wo sie genutzt wird, um Intoleranz zu entschuldigen. Verständnis für politisch und religiös Andersdenkende muss dort enden, wo man Fanatiker in Schutz nimmt,  wo verblendete Menschen anderen ihren Willen aufzwingen wollen. Aber es genügt nicht, nach Verboten zu rufen, wenn man gleichzeitig die rechtsradikalen Sprüche des Nachbarsohns verharmlost. Und es genügt auch nicht, Freiheit für das Internet auszurufen und gleichzeitig untätig zu bleiben, wenn Radikale Drohungen gegen Andersdenkende ausstoßen. Ich verweise hierzu gern auf Henryk M. Broders lesenswerte Kommentare.

Wir nehmen für uns in Anspruch zu wissen, wie das Internet tickt. Wenn wir das aber tun, dann müssen wir dort auch selbst  tätig werden und nicht nur Abgeordnete und vermeintliche Demokratiefeinde in den demokratischen Parteien mit E-Mails beglücken. Wir müssen auch Farbe bekennen und jene, die unsere Freiheit tatsächlich bedrohen, wissen lassen, dass wir ihre Machenschaften nicht tolerieren – nicht im Internet und auch nicht im realen Leben.

Ursula von der Leyens ständige Nadelstiche mögen eine Plage sein – aber sie ist nicht der Feind. Wenn sie nach der Wahl zur Gesundheitsministerin wird, wird sie ein neues Betätigungsfeld finden und uns vielleicht zusammen mit der Nachfolgerin von Frau Bätzing den Wein und das Bier austreiben. Herr Schäuble wird in die EU-Kommission wechseln und dort neue Sicherheitsideen entwickeln, die allesamt vom Bundesverfassungsgericht auf Konformität mit dem Grundgesetz überprüft werden können – in einem langwierigen, aber rechtsstaatlich einwandfreien Prozess, wie auch die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz.

Hundertzwanzig rechtsradikale Skinheads sind ein Fall für die Polizei. Eine Million Wähler rechtsradikaler Parteien sind ein Fall für uns alle. Und wir haben alles Recht dieses  Staates auf unserer Seite, etwas zu tun – im Internet und auch im realen Leben.

Herzlichst,

Ihr JeanLuc7

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Tu quoque, fili mi!

„Auch Du, mein Sohn!“ – angeblich Caesars letzte Worte, als er unter seinen Mördern auch Brutus erkannte, den er wie einen Sohn behandelt hatte. Bei den Grünen ist seit heute Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender dieser Partei in der Bremischen Bürgerschaft, heißer Anwärter auf den Titel „Brutus 2009“.

Herr Güldner mag Mitglied der Grünen sein. Sein Wissen um und sein Verständnis für das Internet passen hingegen weitaus besser in die von-der-Leyen-Ecke. In seinem Gastkommentar in der heutigen WELT online, der auch auf seiner eigenen Webseite zu finden ist, schreibt er:

Die Auseinandersetzung um die Internetsperren dreht sich im Kern aber gar nicht um die – bisher konsensuale – Bekämpfung der Kinderpornografie. Es geht vielmehr knallhart um Definitionsmacht in Zeiten der Virtualisierung der Welt. Ihre Anhänger kämpfen mit hoch effektiven Mitteln für die Rechtsfreiheit ihres Raumes. Wer sich in ihre Scheinwelt einmischen will, wird mit Massenpetitionen per Mausklick weggebissen.

Diese Betrachtungsweise legt nahe, dass es die „Internetanhänger“ waren, die mit dem BKA Freiheitsverträge aushandeln wollten und nun ein Zugangserleicherungsgesetz durchgesetzt haben. Hocheffektive Mittel? Hat die Online-Petition etwa doch zum Erfolg geführt? Lieber Herr Güldner, das darf so aber nicht in die Geschichtsbücher, weil es schlicht falsch ist.

Wir erfahren außerdem folgendes:

Die Tatsache, dass diese Community viel Zeit in virtuellen Räumen verbringt, spielt dabei eine große Rolle. Wer Ego-Shooter für Unterhaltung, Facebook für reales Leben, wer Twitter für reale Politik hält, scheint davon auszugehen, dass Gewalt keine Opfer in der Realwelt fordert. Anders kann die ignorante Argumentation gegen die Internetsperren gar nicht erklärt werden …. Warum nicht, wie in anderen Politikfeldern auch, Baustein um Baustein zusammenfügen, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen? Die Antwort bleibt die Community schuldig.

Ignorante Argumentation? Herr Güldner, Sie sind nur vier Jahre älter als ich – da sollten Sie doch noch erkennen, wer in diesem Spiel die Freiheit verteidigt und wer die bärige Ignoranz in Person verkörpert? Und bitte: welche Antwort soll die Community denn geben als die einzig richtige: dass DNS-Sperren umgehbar sind.

Beim Schreiben ist Ihnen dann zuletzt wohl noch die Sicherung der intellektuellen Disziplin durchgebrannt, denn:

Da haben sich einige wohl das Hirn herausgetwittert. Genauso gut könnte die Tatsache, dass Morde begangen werden, obwohl sie verboten sind, als Argument gegen den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch angeführt werden. Die ständig umgangenen Umweltgesetze könnte man sich gleich komplett schenken.

In den Diskussionsforen der ZEIT würde der zuständige Redakteur einen solchen Kommentar mit den Worten versehen „Bitte bleiben Sie sachlich“. Ich antworte Herrn Güldner sachlich: Es geht im Kampf um die Internetsperren nicht um Kinderpornographie – gegen die sind wir alle. Aber die Gegner der Internetsperren kämpfen nicht für einen rechtsfreien Raum, sondern gegen die Errichtung einer Zensurinfrastruktur. Gegen Zensur.

Diese Gefahr hat Herr Güldner, der Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bremer Bürgerschaft, offenbar noch nicht einmal im Ansatz begriffen.

Es grüßt Sie

JeanLuc7

Nachtrag: Inzwischen hat der Bundesvorstand der Grünen eine Stellungnahme zu Güldners Artikel herausgegeben: „Das Netz ist nicht bürgerrechtsfrei„. Darin findet sich der folgende Satz: “Der Beitrag von Matthias Güldner vom 27. Juli 2009 in der WELT widerspricht deshalb nicht nur unserer grünen Programmlage, sondern schlägt gegenüber denjenigen, die sich für ein freies Internet engagieren, einen aus unserer Sicht nicht akzeptablen Ton an.“

Noch deutlichere Worte findet Max Löffler, Sprecher der Grünen Jugend: „Wer Ego-Shooter für Massenmord, wer Facebook und Twitter für irreale und virtuelle Räume hält, scheint davon auszugehen, dass die Einschränkung der Grundrechte im Netz keine Auswirkungen in der „realen Welt“ hat„.

Noch ein Nachtrag: Auf netzpolitik.org relativiert Matthias Güldner seinen Kommentar.

Danke für die Klarstellung.

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Frau von der Leyen und die Wahrscheinlichkeits-rechnung

Liebe Leser,

Wahrscheinlichkeitsrechnung, im Fachdeutsch auch Stochastik genannt, ist das vielleicht schwierigste Kapitel der Mathematik. Mit der Wahrscheinlichkeit verhält es sich dabei wie mit anlasslosen Speicherung von personenbezogenen Daten: die Ergebnisse sind nur richtig gut, wenn alle Daten erfasst werden, und andererseits bietet das Ergebnis unglaublichen Spielraum für Interpretationen in alle Richtungen.

Frau von der Leyen hat in einem Interview, das am 26.07. in der Welt veröffentlich wurde, erneut gezeigt, wie gut sie es versteht, Zahlen als Beweis für ihre ganz eigene Sichtweise der Welt zu verwenden. Und wie sie es zudem beherrscht, aus ganz unterschiedlichen Zahlenwerken einen Cocktail zu mischen, der vor allem zweierlei ist: bunt und ungenießbar. Ich zitiere:

Wir haben 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland. Die zeitlich befristete Petition gegen den Vorschlag ist von rund 134.000 Nutzern unterzeichnet worden. Diese Relation muss man sehen.

Und direkt im Anschluss dazu:

In Umfragen halten über neunzig Prozent der Nutzer die Sperrung von Kinderpornoseiten für richtig, auch wenn klar ist, dass sie kein Allheilmittel sein kann.

So ist das also. Die 0,34% Internetnutzer, die die Online-Petition unterzeichnet haben, sind Frau von der Leyen egal und ein zu vernachlässigender Anteil. Anders die 90%, die auf die Frage „Sind Sie für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet oder dagegen?“ mit „Ja“ geantwortet haben – das ist eine satte Mehrheit. Nun lassen wir einmal die Art der Fragestellung außer acht, die einem kaum eine andere Chance lässt als ein „Ja“ als Antwort. Betrachten wir einmal, wie die 90% berechnet wurden.

Die – genau genommen – 92% Befürworter entstammen einer repräsentativen Umfrage des Instituts Infratest dimap vom 12. und 13. Mai im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe. Es wurden 1000 Personen befragt, in allen Bevölkerungsgruppen war das Ergebnis gleich eindeutig. 1000 Personen sind – in Bezug auf 40 Millionen – 0.0025%, also weniger als ein Hunderstel der Unterzeichner der Online-Petition. Aber durch den Zusatz „repräsentativ“ wirkt diese Zahl viel glaubhafter.

In die Kritik geraten ist die Zahl wegen der offensichtlich manipulativen Art der Fragestellung dennoch. Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren gab daraufhin ebenfalls eine Umfrage zum gleichen Thema und beim gleichen Meinungsforschungsinstitut in Auftrag, wobei die Fragen anders formuliert waren. Im Ergebnis dieser zweiten Umfrage sprachen sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmer gegen eine Sperrung von Webseiten aus und befürworteten stattdessen eine konsequente Löschung der Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber.

Der Zusammenhang von Zahlen und Fragestellung erschließt sich sehr schnell. Wohlweislich verzichten Politiker – unter ihnen auch Frau von der Leyen – gerne auf eine Nennung der Frage, sondern geben nur die Zahl als Antwort zum besten. Das ist nichts Neues. Ebenfalls nicht neu, aber doch nach wie vor erschreckend und entlarvend ist das offensichtliche Desinteresse Frau von der Leyens an jeder Kritik ihrer Vorschläge.

Frau von der Leyen hat ihre ursprüngliche Idee von freiwilligen Verträgen zwischen BKA und Internetprovidern nicht durchsetzen können. Dieses Vorgehen war offenbar sogar ihren Parteikollegen zu wenig rechtsstaatlich. So verteidigt sie nun ein halbgares Gesetz, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Gewaltenteilung aushebelt, und sie ist auch noch stolz darauf: „Meinen Spitznamen finde ich patent. Viel Feind, viel Ehr'“. Hallo? Hat diese Frau denn nicht begriffen, dass der Frundbergsche Satz von den Feinden und der Ehre heute demokratischen Spielregeln gewichen ist und das damals bekämpfte Volk heute ihr Arbeitgeber ist?

Frau von der Leyens nächstes Ziel ist übrigens die Schaffung von Benimmregeln im Netz:

Um Informationsgeschwindigkeit und Möglichkeiten im Netz für Heranwachsende zu schützen, muss es nicht nur bei einigen Vorreitern die freiwillige Netiquette geben, sondern müssen in allen internetbasierten Netzwerken als Standard Respekt, Schutzmechanismen und Achtsamkeit weiterentwickelt werden.

Ich bin sehr gespannt, welche Ideen sie zur zwangsweisen Umsetzung sieht. Ich habe einen Vorschlag: Statt alle sozialen Netzwerke für Kinder fit zu machen, lassen wir sie erst ab 18 rein. Das erspart uns allen eine Menge Kindergarten – in jeder Hinischt.

Herzlichst,

JeanLuc7



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Am Ziel vorbei, Herr Rose!

Wie ich heute lesen durfte, haben Sie auf der „Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet, die das Bundesministerium der Justiz veranstaltet hat, die Ausweitung von Internetsperren auch auf sogenannte „Hass-Seiten“ gefordert. Wie ich ebenfall mit Erstaunen lesen durfte, sind Sie der Meinung, dass „die Sperrung von Hass-Seiten nicht in einem Wort genannt werden könne mit Filtertätigkeiten von Diktaturen, politische Meinungen aus dem Netz zu nehmen“.

Einer der größten Vorteile in unserer freiheitlichen Demokratie ist das Recht, seine Meinung kund zu tun, und sei sie noch so seltsam und angreifbar. Natürlich gilt es gewisse Regeln zu befolgen, aber innerhalb dieser Regeln darf auch der größte Unsinn erzählt werden. So weit möchte ich in meinem Urteil über Ihre Aussagen nicht gehen. Es ist aber klar, dass sie nicht unwidersprochen bleiben dürfen, insbesondere, weil Ihre Vereinigung in Deutschland gute und wichtige Unterstützung beim Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindichkeit leistet.

Ich zitiere weiter:

„Prinzipiell trete der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen Zensur ein.  Die Freiheit der Information im Internet diene schließlich auch dem Schutz von Minderheiten. Sinti und Roma würden aber in immer schlimmeren Maße bedroht und mit rassistischer Propaganda diffamiert. Dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar.“

Interessant, welche Zusammenhänge Sie da herstellen. Rassistische Propaganda stellt auch in absehbarer Zukunft mit Sicherheit keine Gefahr für unseren Rechtsstaat dar, sehr wohl jedoch Internetsperren von Webseiten, selbst wenn sie propagandistische Inhalte zeigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Sperren geheim und nicht nachvollziehbar vom BKA festgelegt werden. Ich bin schon sehr gespannt, welche Webseiten Sie als „zugelassen“ und welche als „hassbeladen“ charakterisieren werden. Mein persönlicher Tipp: fangen Sie mit den offiziellen Webseiten der religiösen Gruppierungen an. Da werden Sie viel Hass finden. Aber diese Leute haben Sie vermutlich gar nicht im Blick.

Und weiter heißt es:

“Neben einer Vereinbarung zu Sperren mit der Internetindustrie machte sich Rose für die Einrichtung einer europäischer Aufsichtsstelle im Stile der von den Bundesländern getragenen Organisation jugendschutz.net oder des 18 Länder umfassenden International Network Against CyberHate (INACH) stark. Diese sollte das Internet laufend überwachen und auf eine Sperrung ausgemachter Seiten hinwirken.“

Eine laufende Überwachung – damit outen Sie sich nicht wirklich als Internetspezialist. Eine solche Kontrolle ist nach heutigen Maßstäben nicht einmal in China und Iran möglich, wo die Regierungen keinerlei Hemmungen haben, alles und jeden zu durchleuchten. Dass Sie die Kontrolle mit dem Jugendschutz verknüpfen, mag auf den ersten Blick clever sein. Aber im Gegensatz zur Kinderpornographie sind hier keine Kinder betroffen – möglicherweise sind aber Jugendliche die Konsumenten dieser Seiten.

Und damit sind wir beim Hauptproblem angekommen: Wenn Jugendliche solche Hass-Seiten konsumieren und sich mit den dortigen Parolen identifizieren, sind nicht etwa bloß die Seiten gut gemacht. Nein – dann ist in den bereits vergangenen Erziehungsjahren dieser Jugendlichen eine Menge falsch gelaufen.

Jugendliche werden nicht wegen ihrer Gene zu Nazis. Sie werden aber auch nicht als Fans des demokratischen Rechtsstaats geboren. Dahin muss man sie erziehen, und das geht am besten, wenn man selbst Fan oder Befürworter dieser Staatsform ist. Glauben Sie wirklich, dass Zensurforderungen – und bitte entschuldigen Sie, aber genau darum handelt es sich hier – die Liebe zur freiheitlichen Demokratie ausdrücken?

Hass in den Köpfen können wir nicht bestrafen, aber wir können ihn vertreiben und bekämpfen – mit Worten, nicht mit Verboten und auch nicht, indem wir einfach Stopp-Schilder vor jede uns nicht genehme Seite setzen. Frau Ministerin Zypries sagte auf der Konferenz: „Nur mit dem Strafrecht kommen wir nicht weiter … Online wie Offline wird es entscheidend darauf ankommen, dass Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam handeln.“ Damit hat sie recht.

Neben Frau Ministerin Zypries hat sich auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, in der Frage nach Sperren sehr zurückgehalten. „Wir haben nicht die Illusion, dass wir diese Dinge unmittelbar aus dem Netz entfernen können“. Die rechtlichen Schwierigkeiten seien zu groß. Es sei daher wichtig, „die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um dem Hass entgegenzutreten“. Auch ihm ein Dankeschön für seine Besonnenheit.

Es grüßt Sie

JeanLuc7

Romani Rose ist Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und deutscher Bürgerrechtsaktivist. (Quelle: wikipedia.de)

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Schon wieder, Herr Wefing!

In Ihrem gewohnten, mit farbigen, emotionalen und drastischen Attributen nicht sparenden Schreibstil haben Sie auf Seite 2 der ZEIT 29/09 (hier online zu lesen) erneut Stellung genommen zum Thema der Internetsperren und beleuchten diesmal das Thema „Zensur“ genauer. Sie greifen dazu auf einen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 zurück: „Die Verfassung kann mit diesem kategorischen Verbot jeder Zensur nur die Vorzensur gemeint haben“ und folgert daraus, dass eine Sperre einer Internetseite mit Kinderpornographie keine Zensur sein kann und man sich also in diesem Falle nicht auf das grundgesetzliche Zensurverbot berufen kann.

In der Diskussion um die Internetsperren wird dies von keiner Seite bestritten. Selbst der Aufruf von Internetseiten, die Kinderpornographie enthalten, ist bereits ohne die Sperren strafbar. Und niemand  (einige wenige Extremisten ausgenommen) ruft wegen dieser Seiten „Zensur“! Denn gegen die Verbreitung von Kinderpornographie sind alle, auch die Unterzeichner der online-Petition und die Mitglieder der Piratenpartei.

Die Streiter wider Internetsperren nehmen jedoch sehr wohl zur Kenntnis, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben und nicht in einer Diktatur wie China und Iran. Die Diskussion rund um die Internetsperren ist auch eine Diskussion um die persönliche Freiheit der Bürger und soziales Engagement. Und daher wirkt es mehr als befremdlich, wenn bereits jetzt Politiker und Lobbyisten dazu aufrufen, weitere Internetsperren einzurichten, diesmal für sogenannte „Killerspiele„, Glücksspielseiten und Webseiten mit illegalen Downloadmöglichkeiten auch für urheberrechtlich geschütztes Material. In manchen Äußerungen zur Sperrung von Kinderpornographieseiten fehlte bereits das „Kinder“. Neuerdings sind auch „Hass-Seiten“ als Sperrvorschlag im Gespräch. All das kann auch Ihnen, Herr Wefing, nicht entgangen sein.

Ich entstamme demselben Geburtsjahrgang wie Sie, und ich bin wie Sie überzeugt, dass uns kein Unrechtsregime wie im Iran und China droht. Allerdings – Gesetze dienen nicht nur in freundlichen, sondern auch in unfreundlichen Zeiten als Garant für unseren demokratischen Rechtsstaat, für den ich überzeugt und mit ganzer Kraft eintrete. Genau hier greift die Kritik am Gesetz für Internetsperren an: es etabliert die Möglichkeit, Webseiten zu sperren, auch wenn sie keine Kinderpornographie zeigen, und die Kontrolle obliegt derzeit dem BKA. Das von Ihnen zitierte Urteil stammt aus dem Jahre 1972, einer Zeit ohne Internet, in der eine Vorzensur tatsächlich unterscheidbar war von einem „Gelangen in die Öffentlichkeit“. Heute – 37 Jahre später – würde die Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Internets wohl differenzierter ausfallen.

Internetsperren für zulässig zu erklären, weil es sich bei der Sperre nicht um „Vorzensur“ handelt, halte ich jedoch für gefährlich. Eine einmal publizierte, per se nicht strafbewehrte Webseite wegen Nichtgefallens wegzusperren, stellt sehr wohl einen Verfassungsverstoß gegen §5.1 GG dar. Wir werden aber sehen, wie die Gerichte mit dem neuen Werkzeug umgehen werden, wenn erstmals Rechteinhaber Sperrungen verlangen. Erst dann beginnt der Weg durch die Instanzen, der den tatsächlichen Rahmen für das Zugangserschwernisgesetz vorgeben wird.

Wir dürfen nicht vergessen: Unser demokratischer Rechtsstaat hat durch den Gewaltverzicht der Bürger das Recht und die Pflicht, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Kritik aber – und möge sie aus unserer demokratischen Blickweise noch so falsch und unerträglich sein – muss er ertragen.  Wenn wir sie aber durch das Strafrecht verbieten, machen wir uns ebenso angreifbar wie die, die wir als Diktatoren brandmarken. Der demokratische Rechtsstaat erlaubt auch seinen Feinden, ihre Meinung zu sagen. Darin unterscheidet er sich von Diktaturen.

Zuguterletzt: Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird geprüft und – mit wenigen, aber wichtigen Änderungen zum Thema Richtervorbehalt – wahrscheinlich positiv bewertet werden. Dennoch: Sollte es uns nicht Sorge bereiten, dass alle wichtigen Gesetze zur Inneren Sicherheit der letzten Jahre auf dem Prüfstein des Bundesverfassungsgericht gelandet sind, um – soweit bereits entschieden – als nicht verfassungskonform zur Überarbeitung zurückgewiesen zu werden? Wünschen Sie sich nicht auch von unseren frei gewählten Abgeordneten zukünftig mehr Sorgfalt bei der Erarbeitung unserer Gesetze?

Es grüßt Sie

JeanLuc7

Heinrich Wefing ist ein deutscher politischer Journalist, Architekturkritiker und Buchautor. (Quelle: wikipedia.de). Er hat in den letzten Wochen wiederholt Stellung genommen zum Thema der Internetsperren.

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